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1 Artikel, den ich verkauft habe, ist für die Unterbreitung eines Angebots an unterlegene Bieter berechtigt.

10 Punkte für die ausführlichste Antwort.

2006-11-20 02:42:46 · 7 antworten · gefragt von Max 80 3 in Computer & Internet Internet

7 antworten

Da steht alles drauf als Erklärung

2006-11-20 02:46:02 · answer #1 · answered by Niggl 3 · 5 0

hatte den Fall schon das ich ein Notenbuch in 3 facher Ausgabe hatte- einmal eingestellt + verkauft für sagen wir 11,00 Eur. Der zweitbeste Bieter hatte 10.50 geboten, der Drittbeste 10,00 Eur. konnte dann den nachgelegenen Bietern das Buch anbieten für 10.50 bzw 10.00 Eu- beide haben seinerzeit akzeptiert und ich konnte 3 Bücher mit einer Auktion losschlagen- der Unterlegene hat in diesem Fall , wenn du dem es anbietest zu kaufen zu dem von Ihm eingebenen Höchstpreis- nicht zum Auktionsgewinnpreis!
Verkaufsgebühren werden für die "Unterlegenen Bieter" wenn die kaufen auch fällig .

2006-11-20 11:05:03 · answer #2 · answered by Mu6 7 · 2 1

Also ich denke, wenn der Höchstbietende nicht bezahlt, dann kannst du dein Angebot an den nächsten Bieter (zweithöchste) senden.

2006-11-20 10:45:57 · answer #3 · answered by Anonymous · 2 1

Ich war selbst mal unterlegener Bieter.Nach der Auktion bekam ich eine Mail daß der Verkäufer von seinem Recht Gebrach gemacht hat und wegen Unzuverlässigkeit des Mitglieds den Verkauf an diesen abzulehnen.Somit bin ich in den Genuß gekommen den Artikel für den von mir gesetzten Höchstgebot zu erwerben.

2006-11-20 12:02:13 · answer #4 · answered by abendsternchen22 7 · 0 0

Das doch ganz Einfach.

Hab gerade erst wieder son fall gehabt.

Artikel Versteigert, der Käufer meldet sich nicht erst nach ner Woche. Via Ebay wegen nicht erhaltenem Artikel. Sonne Pfeiffe. Also ich erstmal streß mit Ebay weil er ja nicht gezahlt. Also er nimmt nicht ab und ich wähle die option Angebot an unterlegenen Bieter. Dieser könnte dann zum Preis des Höchsten Gebotes diesen Artikel kaufen wenn er nicht schon nen Anderen gekauft hätte. Also wenn einer die Auktion Gewinnt und nicht Abnimmt kannst du damit an einen der anderen Bieter herantreten und ihnen deine Ware anbieten er hat dan die Möglichkeit es zu dem Preis des Gebotes zu Kaufen welcher der eigentliche Preis gewesen wäre von dem Höchstbietendem.

2006-11-20 10:58:05 · answer #5 · answered by Anonymous · 1 1

Sonnenklar: falls du den gleichen Artikel mehrfach besitzt, kannst du dem unterlegenen Bieter das Angebot machen, ihn zum letzten von ihm gebotenen Preis zu kaufen. Dafür muss kein neues Angebot eingestellt werden.

2006-11-20 11:13:22 · answer #6 · answered by Fritz 5 · 0 1

1. es kann sein, dass der verkäufer mehrmals, aber mindestens 2 x den gleichen artikel hat.nun bietet er dem zweithöchten bieter(nach dem ersteigerer dem nächsten oder auch unterlegenem bieter), den artikel zu dem preis an, den der zweithöchste bieter zu bieten bereit war, zum festkaufs-sofortpreis an.
2.du hast eine weile zeit, dir dieses angebot zu überlegen, ich glaube, 3 tage.
3. du bekamst eine mail, auf der das alles erklärt ist.
4. der käufer des artikes(der den zuschlag als höchster bieter bekam), darf an dich weiterverkaufen.
5. mehr weiss ich dazu nicht,leider.

2006-11-20 10:47:39 · answer #7 · answered by Alter Ego 7 · 0 1

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