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Eine Frau ,die nicht arbeitet und sich zu Hause um ihr Baby kümmert kriegt 300 Euro im Monat.Und eine Sekretärin(nur ein Beispiel)kriegt bis zu 1000 Euro um sich ebenfalls zu Hause um ihr Baby zu kümmern. Also, ich finde das ungerecht.Oder hab ich da was falsch verstanden?

2006-11-18 10:56:44 · 4 antworten · gefragt von Anonymous in Sozialwissenschaft Geschlechterforschung

4 antworten

Gerechtigkeit hat überhaupt nichts damit zu tun. Hier wird mal wieder im Sinne des Kapitalismus Geld verteilt. Und durch die Neuerung gibt es unter dem Strich natürlich nicht mehr Geld, sondern weniger. DAS IST DAS EINZIGE, WORAUF MAN SICH BEI DEN POLITIKERN GANZ SICHER VERLASSEN KANN.

2006-11-18 20:17:31 · answer #1 · answered by Gnurpel 7 · 0 0

.. was ist schon gerecht .. man muss es nehmen wie es ist ...

2006-11-18 11:19:18 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Nein ich kanns dir nicht genau erklären, habe mich aber eben mal kurz schlau gemacht und deine Beispiele stimmen in so weit, als dass es für erwerbstätige und nicht erwerbstätige Unterschiede gibt.
Aber vielleicht könntest du mir in deinen Detais noch mal erläutern was daran ungerecht sein soll. Das versteh ich nicht.
Ich habe allermeist eine 7 Tage Woche mit bis zu 15 Stunden Action am Tag. Wenn ich nun ein Kind bekäme, fände ich es sehr ungerecht, wenn jemand, der nicht allein für sich und sein Kind sorgt, auch noch mehr Geld vom Staat in den A### geschoben bekommt.
Man muß doch auch mehr ausgebn für Tagesmutter und ähnliches als ne Frau, die den ganzen Tag auf dem Hintern sitzt und Zeit hat sich allein um das kind zu kümmern...
Lg Lea
Ps Schau doch mal hier :http://www.elterngeld.net/

2006-11-18 11:11:19 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Elternrecht
Elternrecht ist das durch Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes gewährleistete Grundrecht. Danach sin die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen (Art. 6 Abs. 3 GG.

2006-11-18 10:58:08 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 2

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