1871/1872
Der preußische § 143 wird über die Aufnahme dieser Strafbestimmung in das Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes zum § 175. Im Zuge der Bildung des Dt. Reichs wird dieses Strafgesetzbuch zum Strafgesetzbuch für das Dt. Reich. Geltung erlangte die Strafbestimmung regional unterschiedlich zwischen dem 1. Januar 1871 und dem 1. Januar 1872.
Die Mindeststrafe (verglichen mit dem preuß. § 143) sinkt von 6 Monaten auf 1 Tag - Schwule können jetzt auch in Bayern wieder verfolgt werden.
§ 175.
Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
Bitte ausfuehrliche Informationen nachlesen in folgenden Links:
2006-11-17 21:36:15
·
answer #1
·
answered by stef 6
·
1⤊
0⤋
ja hat es, wobei "Anti-Schwulen-Paragraphen" ein bisschen ungünstig gewählt wurde.
Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
(die Rechtschreibung ist von damals übernommen]
http://www.schwulencity.de/strafrecht175.html
m November 1973 wurde schließlich auch diese Regelung verworfen und die Straflosigkeit ab dem 18. Lebensjahr eingeführt. Der Ausdruck "Unzucht zwischen Männern" verschwand aus der Überschrift zu § 175 und wurde durch "Homosexuelle Handlungen" ersetzt. Das Kapitel des StGB zum Sexualstrafrecht wurde umbenannt von "Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit" in "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung". Unter diesen neuen Vorzeichen des Rechtsgüterschutzes erschien dem Gesetzgeber die Aufrechterhaltung eines eigenen Homosexuellen-Paragraphen dennoch mit der Wertung begründbar, Jugendliche besäßen zwar mit 16 die Reife, sich frei und selbst bestimmt für das andere Geschlecht, jedoch erst mit 18 für das eigene zu entscheiden.
Obwohl die Parlamentarische Versammlung des Europarates die Mitgliedsländer der EU im Jahr 1981 anhielt, "für homosexuelle und heterosexuelle Handlungen das gleiche Mindestalter gelten zu lassen", obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 1983 dieselbe Forderung erhob und auch das Europäische Parlament sie im Jahr darauf wiederholte, nahm die Geschichte des § 175 in der BRD erst einige Jahre später und auf gänzlich unspektakuläre Weise ein Ende. Der Bundestag hatte im Zuge der Rechtsangleichung zwischen den beiden deutschen Staaten nach 1990 zu entscheiden, ob der § 175 nun gestrichen oder auf die östlichen Bundesländer ausgeweitet werden sollte. In der DDR war seit 1957 niemand mehr wegen "einfacher" Homosexualität verurteilt worden. Die letzte Sondervorschrift für Homosexuelle war aber erst 1989 aus dem DDR-Strafgesetzbuch gestrichen worden.
1994, mit Ablauf der Frist für die Rechtsangleichung, entschied sich der Deutsche Bundestag für den Wegfall des Paragraphen. Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt verschwand so § 175 aus dem Strafgesetzbuch.
http://www.forum-recht-online.de/2005/205/205steinke.htm
2006-11-18 05:32:59
·
answer #2
·
answered by Anonymous
·
2⤊
0⤋
Ja, das war der Paragraph, der Homosexualität unter Strafe stellt.
2006-11-18 12:38:58
·
answer #3
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
Der § 175 stellte Homosexualität unter Strafe.
2006-11-18 11:02:28
·
answer #4
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
Ja, sicher, da kommt der Ausdruck her. Der Paragraph 175 Strafgesetzbuch, wurde Anfang der siebziger-Jahre geändert, (ich glaube es war 1972), bzw abgeschafft. Bischen fummeln, dann angeschießen worden - und zack zack war man im Knast.
Da gab es auch noch den Kuppelei-Paragraphen. Diese Paragraphen haben die Juristen gut ernährt, da gab es etwas zu verdienen, und den Knast gut gefüllt und das "Denunziantentum" gefördert .
2006-11-18 11:02:11
·
answer #5
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
Hallo,
Ja das ist der § 175, dort wird diese Problematik (schwul) gesetzlich behandelt.
Genau kenne ich aber den § nicht.
Habe für dich nachgeschaut, bitte schön
nach Wikipedia
Der Paragraph 175 des deutschen Strafgesetzbuchs (§ 175 StGB-Deutschland) existierte vom 15. Mai 1871 bis zum 11. Juni 1994. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. Bis 1969 bestrafte er auch die „widernatürliche Unzucht mit Tieren“ (ab 1935 nach Paragraph 175b ausgelagert). Insgesamt wurden etwa 140.000 Männer nach den verschiedenen Fassungen des Paragraphen 175 verurteilt.
1935 verschärften die Nationalsozialisten den Paragraphen 175, unter anderem durch Anhebung der Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis. Darüber hinaus wurde der Tatbestand von beischlafähnlichen auf sämtliche „unzüchtigen“ Handlungen ausgeweitet. Der neu eingefügte Paragraph 175a bestimmte für „erschwerte Fälle“ zwischen einem und zehn Jahren Zuchthaus.
Die DDR kehrte 1950 zur alten Fassung des Paragraphen 175 zurück, beharrte aber gleichzeitig auf einer weiteren Anwendung des Paragraphen 175a. Ab Ende der 50er Jahre wurde einfache Homosexualität unter Erwachsenen nicht mehr geahndet. 1968 erhielt die DDR ein eigenes Strafgesetzbuch, das in Paragraph 151 homosexuelle Handlungen mit Jugendlichen sowohl für Frauen als auch für Männer unter Strafe stellte. 1988 wurde dieser Paragraph ersatzlos gestrichen.
Die Bundesrepublik hielt zwei Jahrzehnte lang an den Fassungen der Paragraphen 175 und 175a aus der Zeit des Nationalsozialismus fest. 1969 kam es zu einer ersten, 1973 zu einer zweiten Reform. Seitdem waren nur noch homosexuelle Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren strafbar. Nach einer gescheiterten Gesetzesinitiative der Grünen in den 80er Jahren wurde der Paragraph 175 im Zuge der Rechtsangleichung mit der ehemaligen DDR erst 1994 aufgehoben.
Im Volksmund wurden Schwule oft als 175er bezeichnet. Gleichzeitig nannte man den 17. 5. zahlenspielerisch den „Feiertag der Schwulen
2006-11-18 05:37:33
·
answer #6
·
answered by Karlchen * 7
·
0⤊
0⤋
Ja, früher in den 1950ger waren Homosexualität illegal und dem 175, wurde aber 1969 legalisiert und ist heute normal
2006-11-18 05:35:23
·
answer #7
·
answered by M B 2
·
0⤊
0⤋
ja,das ist Richtig.
Vor 30 Jahren lief man noch unwissend herum und versuchte Menschen mit Betittelung:"Du fällst doch unter die 175er"zu beleidigen.
Ich denke dass nicht einer der diese Betittelung äußert ,genau weiß was dieser Paragraph aus sagt.
Als unsere Gesellschaft noch nicht genügend akzeptanz hatte,waren z.B.Schwule bei der Bundeswehr nach §175 ausgemustert.
Denke dass sich dieser § geändert hat.
2006-11-18 05:35:21
·
answer #8
·
answered by ukoenen 4
·
0⤊
0⤋
nichts mehr.der paragraph hat sich geändert.glaube parag.216??
2006-11-18 05:34:00
·
answer #9
·
answered by hknippel 2
·
0⤊
0⤋