Ein durch Stiftungsakt geschaffenes unveräußerliches und unteilbares, einer bestimmten Erbfolge unterliegendes Vermögen, das üblicherweise auch nicht belastet werden durfte. [...] Die Erbfolge in den üblicherweise adeligen Familienfideikommissen erfolgte meist nach den Regeln der Primogenitur (=Erstgeburt), wobei häufig daran noch als zusätzliche Bedingung eine Ebenbürtigkeitsklausel für den Begünstigten geknüpft war. Der Übergang von Erstgeburtstiteln war vor allem in Preußen häufig an die Innehabung des Fideikomisses gebunden
2006-11-15 21:47:25
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answer #1
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answered by Windi 5
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Sorry tut mia Leid ich habe keinen blassen!
2006-11-17 01:14:45
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answer #2
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answered by Anonymous
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Fideikomisse sind Güter und Sachwerte die man einem anderen unter der Bedingungung gibt, sie zu einer bestimten Zeit wieder einem 3. zu geben
2006-11-15 21:41:08
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answer #3
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answered by hekate4049 6
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