English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Hallo, ich möchte wissen, ob Sozialhilfeempfänger von Niedersachsen nach Baden-Württemberg umziehen dürfen.
Danke!

2006-11-12 23:30:55 · 15 antworten · gefragt von Yo 1 in Freunde & Familie Familie

15 antworten

Ja natürlich. Du musst im Rahmen der geforderten Richtlinien umziehen. D.h. es gibt ein Maß an qm das man nicht überschreiten darf, eine max. Kaltmiete UND wenn man weiter raus zieht- d.h. in eine andere Ortschaft muss man sich auch an die Richtlinien der Gemeinde halten (sind meist viel viel strenger als in den Großstädten selbst) Der Umzug wird gezahlt, in dem man einen LKW gestellt bekommt die Leute die einem helfen muss man selbst zusammentreiben, den Fahrer für den LKW auch. Wenn man selber nicht in der Lage ist sich eine Wohnung gemessen dieser Regeln zu suchen, melde dich beim Wohnungsamt, die suchen dir eine und weisen dich zu. Du hast die Möglichkeit zu 2 Wohnungen "nein" zu sagen, die dritte musst du allerdings akzeptieren. Das Warten auf eine vom Wohnungsamt zugewiesene Wohnung kann allerdings bis zu 6 Monaten dauern.Selbst suchen ist etwas schwer, da Vermieter ungern Sozialhilfeempfänger in nicht vorgeschriebene Sozialwohnungen ziehen lassen.

2006-11-12 23:54:30 · answer #1 · answered by tazmania 2 · 2 0

bstimmt ....aber du muss einen grund haben ...ARBEITSTELLE

so wei ich weiss bekommt auch auch einen umzugswagen und hilfe

2006-11-12 23:33:44 · answer #2 · answered by Anonymous · 3 0

gut , dass du fragst ich wollte das auch gerade fragen,
möcht nämlich aus (MV) umziehen, vielleicht nach BadenWürtemberg oder so... wegen Lehrstellen

2006-11-12 23:36:01 · answer #3 · answered by Ich 5 · 2 0

Soweit ich weiß, darfst Du das. Mußt Dich dann halt nur bei dem dortigen Amt anmelden und die gleichen Angaben machen wie hier. Sicherheitshalber empfehle ich Dir aber, dies VORHER mit dem für Dich jetzt zuständigen Amt abzuklären.

2006-11-12 23:33:30 · answer #4 · answered by Anonymous · 2 0

na logisch wenn sie einen Arbeit platz hast dadurch , bekommen sie sogar den Umzug bezahlt .


tommy

2006-11-12 23:48:28 · answer #5 · answered by tommy 6 · 1 0

Es ist doch ein Menschrenrecht, dass die Wahl des Wohnortes frei ist. Also kann dir der Staat - selbst als Sozialhilfeempfänger - das nicht verwehren.

2006-11-12 23:45:47 · answer #6 · answered by Luke 3 · 1 0

Ja sie duerfen umziehen

2006-11-12 23:42:46 · answer #7 · answered by .War mal Nr. 2 7 · 1 0

Warum nicht, wir sind ein freies Land,
aber ob Vater Staat den Umzug bezahlt ist fraglich,
ausser es liegt ein sehr wichtiger Grund vor z.b. ein neuer Job!!!
Ansonsten nur auf eigene Kosten.
Was ich auch für richtig halte!!!

2006-11-12 23:40:51 · answer #8 · answered by Anonymous · 1 0

Klar darf man umziehen. Du musst es halt nur dem Amt melden und dich an die Vorgaben halten wegen Wohnungsgröße und Miete. Ansonsten ist das überhaupt kein Problem.

2006-11-12 23:40:45 · answer #9 · answered by Susi Klika Klaka 3 · 0 0

Natürlich

2006-11-12 23:33:21 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 0

fedest.com, questions and answers