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Ich bin total fertig. Komme vorhin vom Einkaufen wieder, schließe die Wohnungstür auf (wundere mich schon, daß die nur ins Schloß gezogen ist und nicht abgeschlossen, wie ich es immer mache) und sehe meinen Vermieter in der Wohnung stehen.

Auf meine Frage, was er hier mache bekam ich die Antwort, daß er öfter mal solche "unangekündigten Kontrollbesuche" macht. Er müsse sich ja vergewissern, daß in seiner Wohnung alles beim Rechten ist. Und da wir ja sowieso demnächst ausziehen, wollte er gucken, ob irgendetwas kaputt ist.

Ich war im ersten Moment so baff, daß ich gar nix sagen konnte und habe meinen Sohn in sein Zimmer geschickt. Danach hatte ich mich wieder einigermaßen gefangen und habe den Herren erstmal zusammengefaltet und raus geschmissen.

Warte jetzt grad auf den Schlüsseldienst um das Schloß auswechseln zu lassen.

Darf mein Vermieter solche "Kontrollbesuche" überhaupt abstatten und darf ich einfach so das Schloß austauschen lassen?

2006-11-10 03:40:53 · 28 antworten · gefragt von kati0382 4 in Haus & Garten Sonstiges - Haus & Garten

@dark_rain Wir ziehen sowieso Mitte Dezember um. Das war vorher schon klar. Das war ja auch der Grund, den er angegeben hat für seinen "Besuch".

2006-11-10 03:49:29 · update #1

28 antworten

Selbstverständlich ist das nicht gestattet. Es handelt sich vielmehr um den Straftatbestand des Hausfriedensbruches.

Der Tatbestand des Hausfriedensbruch ist in Deutschland in den §§ 123ff. Strafgesetzbuch geregelt. Er ist in der Variante des Grundtatbestandes Privatklagedelikt nach § 374 Abs. 1 StPO und bedarf des Strafantrags des Verletzten oder dessen Angehörigen. Der Hausfriedensbruch ist nebenklagefähig nach § 395 StPO.

Das heißt: geh zur Polizei und zeige deinen Vermieter an. Gleichzeitig beauftragst du einen Anwalt mit einer Privatklage wegen Schmerzensgeld. All das teilst du deinem Vermieter mit und erklärst gleichzeitig, dass du vorsorglich ohne Verzug die Zahlung des Mietzinses eingestellt hast. Gleichzeitig erhebst du Feststellungsklage, dass der einbehaltene Mietzins (="Mietrückstand") nicht auf ein etwaiges Mietkautionskonto angerechnet werden darf. Zusätzlich Unterlassungsklage auf erneute "unangemeldete Besuche". Er hat ja selber zugegeben, dass er das "regelmäßig" macht.

Das ist ja wohl das Allerletzte, was du da erlebt hast.

2006-11-10 03:57:24 · answer #1 · answered by erich_schoeneck 4 · 2 0

Da würde ich sofort die Polizei anrufen und die anzeigen.Das wäre ja noch schöner wenn da jeder rein kann wann er will.
Na da tust du mir aber wirklich Leid ich glaube mich hätte der Schlag getroffen.Fühl dich mal ganz fest von mir gedrückt.
Es ist unglaublich wie dreist manche Menschen sind.

2006-11-10 03:56:01 · answer #2 · answered by bienchen 2 · 3 0

Nein, das darf er definitiv nicht. Er müsste vorher einen Termin mit dem Mieter vereinbaren. Was er gemacht hat, ist kriminell und ein Einschnitt in die Privatsphäre... einfach eine ungeheuerliche Dreistigkeit. Ich würde ihn anzeigen.

2006-11-10 03:52:59 · answer #3 · answered by ♥ тαиנα ♥ 3 · 3 0

Auf keinen Fall, das ist eine erhebliche Verletzung der Privatsphäre (Hausfriedensbruch)

Frag ihn am Besten mal, was er von einem unangemeldeten Kontrollbesucher der Polizei hält!

2006-11-10 03:45:11 · answer #4 · answered by andras_8 6 · 3 0

In meinem Vertrag steht, dass der Vermieter sich vorher ankündigen muss, wenn er Kontrolle machen will.

2006-11-10 03:43:05 · answer #5 · answered by Poison Ivy 6 · 3 0

Er darf nur in Deine Wohnung, wenn er ein begründetes Interesse hat. Z.B. Nachmietern die Wohnung zeigen. Dann kann er nach Absprache mit Termin kommen. Kontrolle des Zustandes zählt definitiv nicht dazu. Das wird dann bei der Abnahme gemacht.

Eigenständig ohne Termin und Absprache darf er nur im Notfall, also Rohrbruch oder ähnliches.

2006-11-10 03:55:17 · answer #6 · answered by Tanja R 5 · 2 0

Der Vermieter muß einen Termin ausmachen, wenn er die Wohnung betreten will. Ausnahmen sind nur Notfälle, also wenn zum Beispiel Wasser durch die Decke tropft und schnell gehandelt werden muß. Alles andere ist Hausfriedensbruch!
Du darfst das Schloß austauschen, wenn du ausziehst, muß aber wieder das Alte rein.

2006-11-10 03:52:56 · answer #7 · answered by Anonymous · 2 0

geh zur polizei und zeig ihn an das darf er auf keinen fall.
wer allerdings das schloss bezahlen muss kann ich dir leider nicht sagen

2006-11-10 03:51:33 · answer #8 · answered by Anonymous · 2 0

Was dein Vermieter gemacht hat ist Hausfriedensbruch, könntest ihn sogar anzeigen. Wenn ein ein Kontrollbesuch machen möchte muss er sich anmelden und dann nach dir richten

2006-11-10 03:50:04 · answer #9 · answered by delphin 3 · 2 0

Nein, der Vermieter darf es nicht! Macht er es doch, ohne vorher etwas anzukündigen, ist das Hausfriedensbruch und kann zur Anzeige gebracht werden!

2006-11-10 03:49:58 · answer #10 · answered by cleos_fundgrube 2 · 2 0

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