beim Arbeitslosengeld?
2006-11-09
19:45:47
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8 antworten
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gefragt von
Anais
6
in
Gesellschaft & Kultur
➔ Sonstiges - Kultur
Ich meine den Höchstrbetrag. Es gibt doch einen Betrag wo es nicht mehr höher geht wie die Beitragsbemessungsgrenze.
z.B. 60% von 5000 Euro oder von 4000 Euro. Versteht man es so besser?
2006-11-09
20:07:19 ·
update #1
@Tigerente. Das ist es was ich wissen wollte. Daumen rauf!
2006-11-09
20:19:25 ·
update #2
@Schnbb1. Deine Antwort ist das Letzte. Mein Mann wird nach 35 Jahren zum ersten Mal arbeitslos. Stell das erst einmal auf die Beine bevor Du hier so den Mund aufmachst. Er hat sicher mehr eingezahlt wie Du es im Leben tun wirst.
2006-11-09
20:21:33 ·
update #3
Unterhaltspflichtige Kinder sind nicht da aber eine schwerbehidnerte Ehefrau und Mutter im Pflegeheim wo unterstützt wird.
2006-11-09
20:41:29 ·
update #4
Es gibt eine Grenze beim Arbeitslosengeld, und zwar orientiert sie sich an der Beitragsbemessungsgrenze. Davon dann (je nach Kindern) x %.
Also niemand wird 60% von 10.000 EUR erhalten.
2006-11-09 20:17:05
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answer #1
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answered by Tigerente 3
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@ Schnubbl: Kannst Du Dir keine eigene Meinung bilden oder was? Wohl zuviel Bildzeitung gelesen... Ich finde solche Aussagen richtig fies. Es gibt genug Leute, die suchen und suchen und finden nix.
ALG I (ich gehe mal davon aus, dass nicht nach dem ALG II gefragt wird):
Leistungssatz mit Kindern: 67 %
Ohne Kinder: 60 %
Hoffe, Dir geholfen zu haben.
2006-11-10 04:41:15
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answer #2
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answered by ? 2
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Ca. 67 % des letzten Gehaltes beim ALG I, abhängig davon, ob verheiratet oder alleinstehend.
ALG II:
Bei Verheirateten:
311,-- für den Haushaltsvorstand, 311,-- für die Ehefrau plus Miete, Strom, Kaltwasser. Falls Kinder da sind, je nach Alter gestaffelt , ABER das Kindergeld wird abgezogen.
Bei Alleinstehenden:
345,-- plus Miete, Strom, Kaltwasser.
@ Schnubbl: Ich wünsche Dir, dass Du mal 1 Jahr ALG I oder noch besser ALG II beziehen mußt. Dann kommst Du vielleicht von Deinem hohen Roß herunter und sparst Dir solche dämlichen Äußerungen. Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal die F***** halten.
2006-11-10 04:14:00
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answer #3
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answered by Just Me 3
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Kommt darauf an was Sie alles geltent machen können zB Kinder.
2006-11-10 04:28:27
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answer #4
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answered by Anonymous
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für einen alleinstehenden ist harz4 arbeitslosengeld 2 345 euro im osten und im westen gleich wurde angeglichen bei arbeitslosen geld sind es 60% von deiner früheren gehald muss aber 1 jahr durch gearbeitet haben um das zu bekommen da wird noch die miete bezahlt wenn die wohnung nicht zu groß ist darf nur 45 quartrat meter groß sein für einen allein stehenden
2006-11-10 04:18:14
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answer #5
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answered by ? 2
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Quatsch, ALG1 ist so Pi mal Daumen 60% des letzten Netto bzw. bei verheiratet mit Kind 67%.
Es gibt nur diese zwei Sätze. So ganz kann man das aber nicht selbst ausrechnen, weil zB Sonderzahlungen, Urlaubsgeld, etc. einberechnet werden mit nem bestimmten Satz.
Deswegen "Pi mal Daumen" 60% bzw. 67% - damit liget man aber immer ungefähr in dem Bereich des ALG was man nachher bekommt.
ALG2 (also=Hartz4 genannt im Volksmund) war ja nicht gefragt.
@tigerente
wer sagt denn sowas???
2006-11-10 04:03:29
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answer #6
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answered by nadnic 2
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Arbeitslosen Geld oder Hartz4???
Bei hartz4 sinds soweit ich informiert bin 345 EUR im Osten deutschlands weniger!
Normales Arbeitslosengeld beträgt glaub ich rund 60% des vorherigen Nettogehalts!
2006-11-10 03:57:35
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answer #7
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answered by Jenny 2
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Anbetracht dessen,dass die Leute nichts arbeiten zuviel.
ALG1 ist etwa 70% des vorherigen Gehalts.
Hartz4 Miete+Krankenversicherung+345Euro
Im Osten allgemein etwas weniger.
Ohne Gewähr
2006-11-10 04:01:59
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answer #8
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answered by schnubbl 4
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