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Nach deutschem Namensrecht, duerfen Adlige ja weiter Ihre Titel fuehren. (z.B. Prinz von Anhalt). Haben Sie aber auch ein Recht darauf, als Hohheit etc. angesprochen zu werden? Droht Strafe wenn man sie nur als Herr Anhalt ansprechen wuerde? Was ist mit den Witzfiguren, die sich als Erwachsene adoptieren lassen, um an diese Titel zu kommen? Haben sie die gleichen Rechte bzgl. der Ansprache? (Fall es ueberhaupt welche gibt)

2006-11-07 18:55:44 · 14 antworten · gefragt von schwarz_klaus 2 in Politik & Verwaltung Sonstiges - Politik

14 antworten

ich würde nie so einen mit titel anreden,der wäre ein *herr*wie jeder andere,und da gibts keine strafe,wäre ja noch schöner
,kommt aber warscheinlich auch auf die stellungsfrage gegenüber an

übrigens verkehrt der ohnehin nicht in meinen kreisen,und mit seinen kreisen wird er schon zurechtkommen

2006-11-07 18:59:10 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 1

Da diese Herrschaften aus königlichen oder ähnlichen Adelshäusern abstammen, verlangt es die Etikette sie so an zureden.
Wer einen akademischen Grad hat, Diplom, Doktor oder Professor hat auch das Recht so angesprochen zu werden und darf auch so unterschreiben.
Die hochrangigen Politiker, Bundeskanzler, Bundespräsident und Minister werden ja auch mit ihren Titel angesprochen.
Ich sage Ehre wem Ehre gebührt.
Nur kein Neid, wer hat der hat. So ist es nun einmal.



Gruß Karl

2006-11-07 19:12:43 · answer #2 · answered by Karlchen * 7 · 1 0

Das Recht mit "Hoheit", oder "Durchlaucht" gibt es nicht. Du darfst diese Leute ganz normal mit "Herr" oder "Frau" anreden. Bestes Beispiel, daß ein Adliger die einfache Anrede bevorzugt ist der FDP-Politiker Hermann Otto Solms zu Hohensolms (wenn ich den Namen vollständig geschrieben habe), besser in der Öffentlichkeit als Hermann Otto Solsm bekannt.
Eigentlich werden diese Anreden nur noch in den Massenblättern der Regenbogenpresse und entsprechendend Sendungen im Fernsehen öffentlicht benutzt. Wie es allerdings intern bei diesen Menschen aussieht, keine Ahnung.

2006-11-07 19:10:07 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Wir sind ja schliesslich keine Oesterreicher, die das per Gesetz verboten haben (Beispiel "Dr. Otto Habsburg").

Unsere deutschen Gesetze erlauben, dass du Adelige mit vollem Titel ansprichst, wenn du das eben so fuehlst und du so denkst. Ein Anrecht darauf besteht nicht. Das Kuerzel vor dem Nachnamen "von" ist allerdings Teil des im Pass eingetragenen Namens, so wie auch in Deutschland (anders als in der restlichen Welt) der "Dr."-Titel Teil des Namens ist.

Meine Meinung: Als ueberzeugte Republikaner sollten wir diese unsere Ueberzeugung auch zeigen und einen "Prinzen von Anhalt" mit "Herrn Anhalt" ansprechen.

Wann hast du denn dein naechstes Treffen mit der Familie Anhalt, dass dich die Frage bewegt ?
-----------
@aussie oz: du hast in allem Recht.
Deshalb macht Wikipedia auch den schoenen Spruch bei Otto Graf Lambsdorff, das "Graf" kein zweiter Vorname ist:
"Graf is a title, translated as Count, not a first or MIDDLE name"

2006-11-08 08:39:59 · answer #4 · answered by Heinz H 5 · 0 0

Definitiv NEIN! Meine Familie mußte damals bei Adolf ihren Titel auch abgeben und die die ihren behalten durften, sind sowieso alles faule alte Säcke, die glauben sich mit Ihrem Titel die ganze Welt kaufen zu können!

2006-11-07 23:38:34 · answer #5 · answered by puebbels1975 1 · 0 0

tja, das beste an der französischen revolution war, daß die ganzen adeligen aufs schafott geschickt worden sind --- sowas sollte man übrigens auch mit den witzfiguren machen, die glauben was besseres zu sein, nur weil sie irgendwann man jemanden in ihrer ahnenreihe gehabt haben, der was großes vollbracht haben. in wirklichkeit sind ja diese adeligen nichts anderes als sozialschmarotzer und parasiten...

2006-11-07 21:09:41 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Adlige dürfen seit In-Kraft-Treten der Weimarer Verfassung 1919 keine (Herrschafts)-Titel mehr tragen! Die Titel wurden Teil des Namens und müssen daher grundsätzlich hinter dem Vornamen genannt werden.

Verfassung des Deutschen Reichs von 1919, Artikel 109
"(2) Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden."

aus http://de.wikipedia.org/wiki/Adelstitel#Deutschland
"Die Adelstitel blieben in der Bundesrepublik Deutschland Bestandteil des Familiennamens (Beispiel: Otto Graf Lambsdorff und nicht Graf Otto Lambsdorff), ein Anrecht auf die Anrede mit einem Prädikatstitel, wie z. B. „Durchlaucht“, besteht nicht mehr."

2006-11-07 20:16:50 · answer #7 · answered by Ken Guru MacRopus 6 · 0 0

Ich wurde sagen..muss jeder selber entscheiden.Ein muss....nein!


Gruss DIDI

2006-11-07 19:26:07 · answer #8 · answered by Moses 6 · 0 0

Zwar auch nicht mein Ding, aber ....... ja, diese Leute haben das Recht auch so angesprochen zu werden.

Aber keine Ahnung ob die darauf bestehen. In solchen Kreisen verkehre ich doch eher selten :-)

2006-11-07 19:11:01 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 0

Das Recht hat niemand es ist eine Frage der Ehre, möchte ich dem jenigen diese Ehre erweisen oder nicht, es liegt also an dem jenigen der diesem, jenem, welchem gegenübersteht

2006-11-07 19:08:41 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 0

ja grundsätzlich hätten Sie das Recht, aber Strafe droht nicht, kann mir auch nicht vorstellen, dass sich da einer drüber aufregt, ist wie ein Doktortitel...
im Briefverkehr würde ich den Titel verwenden (wenn bekannt) ansonsten wohl eher nicht, Adoptierte haben die gleichen Rechte... die sind ja aber wohl echt ein Witz

lg Anne

2006-11-07 19:07:58 · answer #11 · answered by Anne 4 · 0 0

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