Das Beichtgeheimnis ist unverbrüchlich. Unter keinen Umständen darf das Gebeichete preisgegeben werden. Anders als beim Seelsorgegeheimnis kann der/die Beichtende auch nachträglich nicht vom Beichtgeheimnis lösen!
Vor Gericht sind Geistliche geschützt.
In der Beichte kann aber der Rat erteilt werden, der Täter möge sich stellen. Aber erzwingen kann man das nicht.
Zur Vereitelung einer Straftat darf der/die Geistliche Hinweise geben, die aber keinesfalls auf den beichtenden Menschen Rückschlüsse zulassen dürfen.
2006-11-05 00:53:26
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answer #1
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answered by JW 3
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Nein er darf das Beichtgeheimnis nicht brechen aber er kann die Vergebung der Sünden verweigern oder davon abhängig machen das der Täter sich stellt
2006-11-05 22:14:25
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answer #2
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answered by Laurin 2
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Wenn es schon passiert ist, sagt er es nicht weiter. Aber wenn ein Mord geplant ist, dann muß er es melden. Denn ein Menschenleben retten steht über Beichtgeheimnis wahren.
2006-11-04 21:13:31
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answer #3
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answered by Tanja R 5
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Huhu!
Soweit ich weiß ist der Geistliche an das Beichtgeheimnis gebunden wenn der Mord schon passiert ist. Sollte die Tat erst geplant und noch nicht durchgeführt sein, darf er was sagen.
Liebe Grüße
Julia
2006-11-04 21:05:27
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answer #4
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answered by mausepfote75 4
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Dafür ist er ja der Geistliche. Egal was ihm erzählt wird, er darf es niemandem sagen, denn dann würde es genau das nicht mehr sein, nämlich ein Beichtgeheimnis.
So brutal das klingt, auch Mörder müssen ihr Herz erleichtern, und die meisten machten das ja nicht zum Spaß und immer wieder.
Ob er dann doch der Polizei einen Hinweis gibt liegt in seiner hand, und er als dann Mitwisser muss auch dieses mit seinem eigenen Gewissen vereinbaren. Ich möchte nicht in dieser Situation stecken.
Gruß
Franky
2006-11-04 20:57:34
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answer #5
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answered by Anonymous
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mhh - gute Frage, ich denke der Priester darf nichts sagen, Gott steht höher als jedes Gericht - sonst würde der Priester Gott betrügen. (sein Glaube)
2006-11-04 20:56:58
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answer #6
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answered by Rebecca 6
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Sieht man doch immer mal wieder in Fernsehkrimis, der Priester
darf das Beichtgeheimnis nicht brechen !
2006-11-04 20:54:36
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answer #7
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answered by Chrissy 4
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Das Beichtgeheimnis darf nie und unter keinen Umständen gebrochen werden. Der Beichtvater kann dem Übeltäter nur zureden sich zu stellen.
2006-11-04 20:54:26
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answer #8
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answered by lacy48_12 7
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Nee, ich glaub, wenns um Mord oder schwere Verbrechen geht, kann das Beichtgeheimnis aufgehoben werden. Bin mir sogar ziemlich sicher, denn sonst würden ja alle Mörder zum beichten gehn, sich die Absolution holen und weiter leben wie immer. Und die Priester wären dann ja Mitwisser, die gerichtlich belangt werden könnten.
2006-11-04 21:17:46
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answer #9
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answered by liza 2
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