Die Vertretung der Bundesländer
2006-11-02 08:45:09
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answer #1
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answered by taadma 5
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Im Bundesrat sitzen die 16 Vertreter der Landesregierungen und vertreten Ihre Interressen.
2006-11-06 09:54:22
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answer #2
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answered by newrockde 1
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"Das Wort Bundesrat bezeichnet
* die Vertretung der Gliedstaaten (ungenau Länderkammer) auf Ebene des Gesamtstaates in
o der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrat (Deutschland))
o historisch im Norddeutschen Bund und im Deutschen Kaiserreich (siehe Bundesrat (Deutsches Reich))
o der Republik Österreich (Bundesrat (Österreich))
* in der Schweiz die Regierung bzw. die einzelnen Regierungsmitglieder, siehe Bundesrat (Schweiz),"
2006-11-05 17:04:56
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answer #3
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answered by S. C. Harper 3
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Die Vertretungen der Bundeslaender, die sogar richtig
Macht ausueben koennen, deshalb ist Schroeder
zurueckgetreten, er war nicht regierungsfaehig.
Der Praesidident des Bubndesrates ist auch gleichzeitig
der Vertreter des Bundespraesidenten
2006-11-02 22:46:47
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answer #4
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answered by .War mal Nr. 2 7
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IV. Der Bundesrat
Artikel 50
[Funktion]
Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.
Artikel 51
[Zusammensetzung; Stimmenverhältnis]
(1) Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen und abberufen. Sie können durch andere Mitglieder ihrer Regierungen vertreten werden.
(2) Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern fünf, Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs Stimmen.
(3) Jedes Land kann so viele Mitglieder entsenden, wie es Stimmen hat. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden.
Artikel 52
[Präsident; Einberufung von Sitzungen; Beschlußfassung]
(1) Der Bundesrat wählt seinen Präsidenten auf ein Jahr.
(2) Der Präsident beruft den Bundesrat ein. Er hat ihn einzuberufen, wenn die Vertreter von mindestens zwei Ländern oder die Bundesregierung es verlangen.
(3) Der Bundesrat faßt seine Beschlüsse mit mindestens der Mehrheit seiner Stimmen. Er gibt sich eine Geschäftsordnung. Er verhandelt öffentlich. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden.
(3a) Für Angelegenheiten der Europäischen Union kann der Bundesrat eine Europakammer bilden, deren Beschlüsse als Beschlüsse des Bundesrates gelten; Artikel 51 Abs. 2 und 3 Satz 2 gilt entsprechend.
(4) Den Ausschüssen des Bundesrates können andere Mitglieder oder Beauftragte der Regierungen der Länder angehören.
Artikel 53
[Beteiligung der Bundesregierung]
Die Mitglieder der Bundesregierung haben das Recht und auf Verlangen die Pflicht, an den Verhandlungen des Bundesrates und seiner Ausschüsse teilzunehmen. Sie müssen jederzeit gehört werden. Der Bundesrat ist von der Bundesregierung über die Führung der Geschäfte auf dem laufenden zu halten.
2006-11-02 17:34:22
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answer #5
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answered by Leony 7
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Der Bundesrat setzt sich zusammen aus den 16 deutschen Bundesländer. Daran nehmen die jeweiligen Ministerpräsidenten und deren Innenminister teil.
Der Bundesrat tritt zusammen um Gesetzesentwürfe der Bundesregierung zu beraten und zu beschließen.
Der Bundesrat ist der Bundesregierung unterstellt - hat aber auf der eigenen Landesebene in gewissen Bereichen selbst gesetzliche legislative Funktionen zu erfüllen.
Der Bundesrat ist auch ein Forum zur Beratung einer einheitlichen Abstimmung von Gesetzen, die autonom auf Landesebene (ohne Bundesregierung) entschieden werden können.
2006-11-02 17:28:46
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answer #6
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answered by Lannus 7
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Die "Versammlung" der Ministerpräsidenten aller Bundesländer
2006-11-02 17:01:34
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answer #7
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answered by Anonymous
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