Klar, wenn du nicht bezahlst :+)
2006-10-31 10:28:14
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answer #1
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answered by pttler2 5
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Grundsätzlich gehe ich davon aus, daß er das darf, würde aber vorassetzen, daß er Dir Zugang gewähren muß, wenn Du das erbittest (oder bei einem gaaanz extremen Vermieter: beantragst). Ansonsten wäre ja die Überprüfbarkeit für Dich nicht mehr drin.
Mein Dad mußte auch erst bei seinem Vermieter anrufen und um Zugang bitten und dann warten bis der Hausmeister mit dem Schlüssel kam.
Ich denke, daß der Zugang zu den Zählern versperrt wird, liegt vor allem an der Befürchtung, es könnte Manipulationsversuche geben. Damit kann der Vermieter sicher u.a. argumentieren.
Aber natürlich hängt das absolut davon ab, wo der Zähler überhaupt hängt. Meiner ist bei mir im Badezimmer und das darf der Vermieter natürlich nicht versperren :)
2006-10-30 06:08:01
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answer #2
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answered by swesda 2
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Der Zugang zur Heizungsanlage darf verwhrt werden, aber nicht zu Strom- und Wasserzähler, die müssen jederzeit frei zugänglich sein, da in einem Notfall die dort vorhandenen Haupsicherungen und Haupthähne erreichbar sein MÜSSEN!!!
2006-11-02 11:49:04
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answer #3
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answered by Anonymous
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In aller Regel ja. Allerdings kann man bei der Ablesung der Zählerstände anwesend sein und seinen korrekten Zählerstand
überprüfen. Oftmals sind diese Zähler in einem eigens dafür
vorgesehenem Raum untergebracht. Sofern noch mehrere
Mieter mit im Gebäude sind dient dies auch dem Schutz vor
Vandalismus
2006-10-30 17:20:04
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answer #4
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answered by Logisch oder nicht 5
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darf er , muß aber gewährleisten , daß im Notfall der Zutritt möglich ist . Sollten sich die entsrechenden Absperrorgane außerhalb des Zählerraums befinden muß nur das VU Zutritt haben .
2006-10-30 07:30:21
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answer #5
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answered by guardedsecret 4
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Er darf es! Wenn allerdings, wie bei uns im Haus, die Sicherungen direkt an den Stromzählern sind oder die Absperrhähne für Gas direkt an den Gaszählern (alles zentral), muss der Zugang gewährleistet sein.
2006-10-30 06:11:35
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answer #6
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answered by Paiwan 6
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Wie, absperren?
Dein Wasserzähler müsstest du doch in der Wohnung haben....
Bitte noch etwas Zusatzinfo
Falls er dir das Wasser und den Strom abgestellt hat, ist das nur erlaubt, wenn du nicht bezahlt hast.
2006-10-30 06:08:48
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answer #7
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answered by schwarze_venus1968 4
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außer Strom-u. Wasserzähler
2006-10-30 06:08:41
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answer #8
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answered by Anonymous
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zur heizung ja,aber nicht zum strom und wasserzähler
2006-10-30 06:07:16
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answer #9
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answered by hknippel 2
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