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Hallo Ihr eine Wichtige frage da ich Fortlaufend von der Wohngeldstelle Mietzuschuss erhalte verlangt man von mir das ich sämtliche Kontoauszüge vorlege der lezten 3 Monate da ich diese nicht aufbewahren tue, ist dieses rechtlich erlaubt da ich sie nach fordern muss entstehen mir kosten wer muss diese Tragen
N1 Ist es Rechtens das man die Kontoauzüge von mir verlangt.
N2 Muss ich diese aufheben.
N3 wer trägt die kosten für die nachforderung
danke

2006-10-26 21:06:22 · 7 antworten · gefragt von schwanz66123 1 in Örtliche Unternehmen Deutschland Sonstige Städte - Deutschland

7 antworten

Also Kontoauszüge usw. solltest du immer aufheben, weil das Finanzamt auch noch nach Jahren danach fragen kann. Und ja, sie können das von dir verlangen. Da sie dir ja Geld geben das du nicht hast, und die sicher stellen wollen das dein Geld wirklich nicht für die Miete reicht und du keine heimlichen sonstigen Einkünfte erzielst. Es gibt nämlich Leute die erschleichen sich das Wohngeld obwohl sie genug hätten um ihre Miete selbst zu zahlen.

2006-10-26 21:10:08 · answer #1 · answered by wunschbox 6 · 0 0

Wer Geld vom Staat erhält, hier den Mietzuschuß, der muß sich auch gefallen lassen, dass der Staat wissen will, ob die Bedingungen dafür noch gegeben sind.
Du musst also die Belege beibringen, und wenn du dies nicht kannst oder willst wird dir der Mietzuschuß entweder gekürzt oder ganz gestrichen, denn dann gehen die davon aus, dass du den Staat besche...en willst. Und das mir Recht.
Du könntest ja andere Einnahmequellen haben und damit aus der Bedürftigkeit herausfallen.
Du hast die Pflicht diese Auszüge mindestens 5 Jahre festzuhalten, und wenn die Kosten für die Nachforderungen kommen musst du diese Kosten übernehmen, denn du bist deinen Verpflichtungen nicht nachgekommen.

Gruß
Franky

2006-10-26 21:16:27 · answer #2 · answered by Anonymous · 2 0

1) Ja, solange du Geld geschenkt willst
2) Ja, das ist Pflicht
3) Du, weil du dich nicht an 2) gehalten hast

2006-10-26 21:10:59 · answer #3 · answered by andras_8 6 · 2 0

Die Wohngeldstelle hat das Recht diese anzufordern und die Kosten der Kontoauszüge muß man selbst zahlen.

2006-10-27 08:26:39 · answer #4 · answered by Lilly 1 · 1 0

ja, kontoauszüge können verlangt werden. auch bei allen anderen gelder, die du von staatlichen stellen erhältst. meine tochter hat unterhaltsvorschuß beantragt und mußte auch ihre kontoauszüge vorlegen.

2006-10-26 22:27:06 · answer #5 · answered by susi q. 5 · 1 0

Wenn Du das Geld willst, solltest Du die Spielregeln akzeptieren.

Bei Online-Banking kann man sich die letzten Kontobewegungen ganz leicht anzeigen lassen. Die Kontoauszüge kann man bei der Bank bestellen.
Aber da üblich ist, die Auszüge zumindest ein ganzes Jahr aufzubewahren, werden die möglichen Zusatzkosten wohl an Dir hängen bleiben.
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2006-10-26 21:19:16 · answer #6 · answered by q.e.d. 5 · 1 0

Da wir ein Stasi System haben,mußt du die Kontoauszüge vorlegen.Ich kann mir nicht vorstellen,daß du verpflichtet bist sie aufzuheben,du bist keine Firma oder Selbstständig.
Wer sie haben will,soll auch zahlen,denke ich!
Gehe zu einem guten Anwalt und laß dich beraten !
Nehme ein Konto auf einen anderen Namen,dann hast du diese Probleme nicht mehr!

2006-10-26 21:22:13 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 2

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