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Bin seit kurzem geschieden, habe 3 Kinder im Alter von 11,9,7 Jahre. Verdiene derzeit 1235.- Euro netto,muss aber noch Schulden von der Ehezeit bezahlen monatl.250.- Euro.Kann mir jemand sagen ob die Schulden bei der Kindesunterhaltsberechnung mit angerechnet wird und wieviel ich in etwa für die Kinder bezahlen muss.
Für mich ist das völliges neuland würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Vielen Dank im Voraus.

2006-10-26 20:14:55 · 11 antworten · gefragt von Florian 1 in Freunde & Familie Ehe & Scheidung

11 antworten

Laut Düsseldorfer Tabelle beläuft sich der Selbstbehalt bei erwerbstätigen auf 890,-- Euro.
Der Kindeunterhalt beläuft sich auf 265,-- Euro pro Kind, da alle in die gleiche Alterskategorie fallen. Da aber bei voller Zahlung des Kinderunterhalts der Selbstbehalt unterschritten wird liegt nach meinem Sachstand ein sogenannter Mangelfall vor.

Als anrechnbares Einkommen wird alles angerechnet was an Geldzufluss war, so zum Beispiel auch Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, Abfindungen (auf Jahre zu verteilen), Geldwerte Zuwendungen durch den Arbeitgeber (Firmenwagen usw.), Überstundenvergütungen, Spesen, Vermietungseinnahmen, Zinseinnahmen, Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Wohngeld, Einkommensteuer- und Kirchensteuerrückerstattungen (zu belegen anhand des Einkommen- bzw. Kirchensteuerbescheides).
Eine endlos lange Liste was angerechnet wird.

Du musst alles brutto aufs Jahr rechnen abzüglich Jahressozialversicherungs
beiträge, abzüglich 5% berufsbedingter Aufwand vom Jahresbrutto, das alles dividiert durch 12 Monate, dann weisst du dein bereinigtes Monatsnettoeinkommen.

Schulden aus der Ehe werden soweit ich weiss nur beim Ehegattenunterhalt berücksichtigt.

Die Berechnung des Kindesunterhaltsist eine recht komplizierte Sache, vor allem wenn ein sogenannter Mangelfall vorliegt.

Das beste ist Du lässt Dich anwaltlich beraten. Dein Anwalt von der Scheidung müsste sich eigentlich damit auskennen.

Bin selber geschieden, mittlerweile neu verheiratet und habe eine fast 18 jährige Tochter die noch zur Schule geht.
Bei mir hat alles ein befreundeter Steuerberater ausgerechnet und so wurde es auch anerkannt.
Aber mit der Berechnung komme ich kaum zurecht, zu kompliziert.

Eine relativ gute Seite zu dem Thema findest Du im Internet unter "www.treffpunkteltern
.de/famr.php"

2006-10-28 01:26:01 · answer #1 · answered by Werner J. 3 · 1 1

genug, das kannste mir glauben ....

Gruss

C,

2006-10-28 06:24:28 · answer #2 · answered by neptime 1 · 0 0

hallo am besten isses du setzt dich mit dem jugendamt in verbindung und lässt dort alles ausrechnen.also mein ehemaliger muß 232 euro für meine große bezahlen sie ist gerade 9 jahre geworden..da gibt es solche tabellen wonach sich gerichtet wird das kommt auch drauf an wieviel du verdienen tust,und wie ich hier sehe mußt du sicherlich für alle 3 kinder ne ganze stange geld bezahlen!aber wie schon gesagt geh zum jugendamt die berechnen dir das da genauer!!!da kannst du dir auch alles erklären lassen.der unterhalt steigert sich auch je älter die kinder werden!

2006-10-26 22:55:39 · answer #3 · answered by ? 6 · 0 0

Gehe zu einem Anwalt ,der kann in der Düsseldorfer Tabelle nachsehen.Dort kann ganz genau abgelesen werden wieviel du bezahlen mußt.
Es gibt für jeden der Unterhalt zahlen muss einen Freibetrag dem ihm bleiben muss für seinen eigen Unterhalt alles was darüber ist kann gepfändet oder zu Zahlung für Unterhalt benutzt werden.Der Anwalt hilft Dir weiter und noch ein kleiner Hinweis jeder gute Anwalt nimmt für die erste Beratungsstunde kein Honorar.

2006-10-26 20:54:32 · answer #4 · answered by Appelpie 5 · 0 0

Dir bleibt immer ein Selbsterhalt von 980 Euro, das kann dir Keiner nehmen. Der Rest wird vom Jugendamt von der Vorschusskasse entrichtet. Allerdings musst du dieses Geld sobald du es kannst zurückzahlen.

2006-10-26 20:30:09 · answer #5 · answered by melhere3010 2 · 0 0

Dir müssen als Selbstbehalt 890 € verbleiben. Bei 3 Kindern wird der Restbetrag nicht für den Unterhalt ausreichen. Erkundige dich mal beim Jugendamt deiner Stadt wenn die dich nicht schon von sich aus anschreiben, weil deine geschiedene Frau wahrscheinlich Unterhaltsvorschuss für die Kinder beantragen wird bzw. muss.

2006-10-26 20:24:53 · answer #6 · answered by profiler 6 · 0 0

Schau mal hier nach:

www.düsseldorfer-tabelle.de

oder frag deinen Anwalt.

2006-10-26 20:23:13 · answer #7 · answered by barbara s 3 · 0 0

Natürlich werden deine Entschuldungszahlungen mit angerechnet. Nach meinem Kenntnisstand liegt die derzeitige Mindestverdienstquote bei um die 960 Euro. (Das solltest du aber bei dem für dich zuständigen Sozialamt genau erfragen) Du wirst immer nur bis zu diesem Mindestsatz insgesamt zur Kasse gebeten. Das Existenzminimum kann dir keiner wegnehmen.

2006-10-26 20:21:53 · answer #8 · answered by erich_schoeneck 4 · 0 0

Wieviel Du zahlen mußt, kann ich Dir nicht sagen. Aber Du solltest Dich auch darüber informieren, wie Du Deine Kinder auf Deiner Lohnsteuerkarte einzutragen hast. Da kannst nämlich auch wieder Geld sparen. Wieviel genau... keine Ahnung!

2006-10-26 20:21:18 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 0

Also Kindesunterhalt hat immer Vorrang und um zu sehen wieviel es zu zahlen gilt. Dafür gibts die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, gib das oben in die Leiste ein und dann kannst du dir genau in dieser Tabelle ansehen wieviel Unterhalt du zu zahlen hast. Ich sag dir was, setz dich vorher hin, das ist nämlich reichlich.

2006-10-26 20:19:19 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 0

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