Ius iniquum heißt "ungerechtes Recht". Kalle hat nicht unrecht : iniquus, -a, -um kann auch "uneben" bedeuten.
iniquus entsteht aus in- privativum und aequus, -a, -um "gleich, gleichmäßig, eben, recht, gerecht".
2006-10-24 21:05:46
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answer #1
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answered by Deus ex Machina 7
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Ius Iniquum - "unbilliges" Recht. Der Begriff taucht erstmals in den Schriften von Justinian (altrömischer Kaiser, 6. JH n.Chr.) und dort im Zweiten Buch auf.
Gemeint ist ein Problem im Zusammenhang mit einem speziellen römischen Vertragstyp, der sog. Stipulation, einem mündlichen Vertragskontrakt mit eindeutiger Absichtserklärung.
"Gelobst du, mir 1000 zu geben?" (lat.: HS M mihi dari spondesne?). Der andere die Frage in einer bejahenden Antwort: "Ich gelobe es!" (lat.: Spondeo!) und bringt dadurch den Vertrag zustande. Je nach Inhalt der Stipulation steht dem Gläubiger daraus die "Klage auf eine bestimmte Geldsumme" (actio certae creditae pecuniae, bei Versprechen einer bestimmten Geldsumme), die "Ansagungsklage" (condictio, bei Versprechen einer anderen bestimmten Sache) oder die "Klage aus Stipulation" (actio ex stipulatu, bei Versprechen eines incertum) auf das Interesse an der Erfüllung durch den Schuldner zu.
Ungerecht wurde die Angelegenheit dann, wenn derjenige, der (das Geld z.B.) zwar zu leihen versprochen hatte, aber noch nicht verliehen hatte aber dennoch bereits auf Rückzahlung bestand und sie einforderte.
Bei Gaius ist ein solcher Fall arglistiger Täuschung bei Vertragsabschluss dokumentiert:
A und B vereinbaren, dass B ein Darlehen von 100 erhalten soll. Die Rückzahlungsver-
pflichtung des B soll mit Stipulation abgesichert werden; B gelobt also in Stipulationsform, zu einem bestimmten Zeitpunkt (Fälligkeitszeitpunkt) die 100 wieder an A zu zahlen. Aus irgendwelchen Gründen kommt es aber nicht zur Auszahlung des Betrages an B; zum Fälligkeitszeitpunkt
klagt A gleichwohl die Stipulation ein.
Formel der exceptio doli:
Si in ea re nihil dolo malo Auli Agerii factum sit neque fiat
...wenn in dieser Sache durch dolus malus des Klägers weder etwas geschehen ist noch (jetzt) geschieht.
Gai 4, 116: Sunt autem exceptiones defendendorum eorum gratia, cum quibus agitur. saepe enim accidit, ut quis iure civili teneatur, sed iniquum sit eum iudicio condemnari. velut si stipulatus sim a te pecuniam tamquam credendi causa numeraturus nec numeraverim: nam eam pecuniam a te
peti posse certum est. dare enim te oportet, cum ex stipulatu teneris; sed quia iniquum est te eo nomine condemnari, placet per exceptionem doli mali te defendi debere.
und übersetzt:
Geschaffen sind die Exzeptionen zur Verteidigung der Beklagten. Es geschieht nämlich häufig, dass jemand nach ius civile verhaftet ist, es aber unbillig wäre, ihn zu verurteilen. So zum Beispiel, wenn ich von Direine Geldsumme stipuliert habe, als ob ich sie Dir als Darlehen auszahlen wollte, sie aber nicht ausgezahlt habe. Denn es ist gewiß, dass diese Geldsumme (nach ius civile) von Dir gefordert werden kann; Du schuldest die Leistung, weil Du aus der Stipulation haftest; ABER WEIL ES UNBILLIG IST, Dich aufgrund dessen zu verurteilen, ist es richtig, dass Du mittels der exceptio doli verteidigt werden mußt.
2006-10-25 05:48:38
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answer #2
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answered by erich_schoeneck 4
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jaja,wie die alten lateiner schon sagten*gf*gibts die eigentlich noch,diese alten lateiner??
2006-10-25 05:15:13
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answer #3
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answered by Anonymous
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"ungerechtes Recht"
Aber wie soll das gemeint sein? Scheinbar, wenn das Recht ungerecht erscheint. Wenn z.B. einer dein Kind entführt und kommt nach 2 Jahren wieder frei? Schätze es ist so gemeint, dass Recht gesprochen wird, welches unrecht erscheint.
2006-10-25 04:06:33
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answer #4
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answered by ANDREAS 3
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Iniquum(Latein) heißt unfair oder ungerecht auf Deutsch.
2006-10-25 04:06:27
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answer #5
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answered by Kilimanjaro 4
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ius heisst Recht
iniquus heißt ungleich, uneben
bin mir nicht sicher (latein ist schon lang her): ungleiches Recht ...!?
2006-10-25 03:58:47
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answer #6
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answered by Kalle 4
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welche sprache soll das denn sein?
2006-10-25 03:50:23
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answer #7
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answered by Anonymous
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