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Also ich wohne in unserer jetzigen Wohnung mitlerweile über 10 Jahre. Nun wurde vor 3 Monaten die Miete erhöht (nach Vertragsübernahme von meinen Vater an meinen Namen, nach Heirat) also Namensänderung. Habe beim Mieterverein gefragt, das sei gesetzlich möglich, da er nicht die Kaltmiete sondern die Nebenkosten erhöht hat. So aber nun wird genau vor meinem Balkon ein kleines Häuschen gebaut (für Müllcontainer und Fahrräder) so dass ich den Müll echt direkt vor meinen Balkon habe. Freunde sagen, da ist auf jeden Fall eine Mietminderung drin. Ausserdem wurde direkt vor meinem Wohnzimmer ein Wohnblock gebaut und die ganze Wohnung ist dunkler, ich bekomme weniger Licht. Was meint ihr dazu?

2006-10-23 21:50:28 · 15 antworten · gefragt von Anonymous in Haus & Garten Sonstiges - Haus & Garten

Also bzgl. Abstand kann ich nur folgendes sagen: Ich könnte direkt aus dem Balkon auf das dieses Häuschens "laufen" - also nicht einmal springen oder so... direkt angegrenzt.

2006-10-23 22:05:45 · update #1

Nein, der Bau kann nicht vor Jahren geplant sein. Da war die Post :) und ausserdem wegen dem Häuschen.. wir können den Garten auch nicht mehr nutzen. Da wir nicht durchkommen.

2006-10-23 22:23:42 · update #2

Mann :) meinst de die Mülltonnen waren bis jetzt nicht da. Natürlich hatten die Platz, aber nicht vor meinen Balkon. Die hatten bereits ihren Platz woanders. Glaubst du ich lebe seit 10 Jahren in einem Haus ohne Mülltonnen?

2006-10-23 22:25:43 · update #3

15 antworten

Wegen des neuen Wohnblocks nicht, denn Du hast in Deinem Mietvertrag bestimmt nicht drin stehen, daß Dir die Aussicht aus Deinen Fenstern auch für die Zukunft garantiert wird. Zudem wird der neue Block bestimmt innerhalb der bestehenden Grenzabstände zu "Deinem" Haus gebaut. Da ist also nichts zu machen.
Hinsichtlich Mülltonnenschuppen und Balkon müßte man mehr Einzelheiten (Abstände, Höhe des Balkons usw.) wissen, um Rat erteilen zu können. Geh noch einmal zum Mieterverein deswegen...

2006-10-23 22:01:13 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 1

Mensch, was kann denn dein Vermieter dafür? Wenn Du die Miete dafür änderst, finde ich das unfair. Undichte Fenster, kaputte Türen, Baustellen im oder am Haus, das könnte ich verstehen. Aber für diese Mängel kann dein Vermieter doch nichts! Er hat eine Menge Kosten (Grundbesitzabgaben, Abwasser, Reparaturen, Steuerm etc.) denke auch mal daran und sei fair!

2006-10-24 05:09:15 · answer #2 · answered by Anonymous · 3 1

da würde ich mich auf jeden Fall mal an den Mieterbund wenden. Die haben von so etwas Ahnung und können dir auch etwas zu einer Erfolgsquote beim Einklagen sagen

2006-10-24 04:56:47 · answer #3 · answered by maia 4 · 2 0

Generell musst du erst mal zwei Sachen trennen. Die erste Sache ist die Erhöhung der Nebenkosten. Wenn in deinem Mietvertrag eine pauschale Nebenkostenabgabe festgelegt ist, besteht keine Grundlage, die Nebenkosten zu erhöhen. Wenn die Nebenkosten aufgeschlüsselt sind, hat der Vermieter eine Berechtigung, die Nebenkosten in Anbetracht des höheren Verbrauchs zu erhöhen. Hiervon sind allerdings nur verbrauchsabhängige Nebenkosten wie Wasser, Abfall und Abwasser betroffen. Und genau auf diese verbrauchsabhängigen Nebenkosten muss Erhöhung verifiziert werden.

Eine andere Sache ist die Minderung der Wohnqualität. Die hat eine direkte Auswirkung auf die Miete. Schau mal im Internet nach, wie der Mietspiegel für die Stadt ist, in der du lebst. Kategorisiere deine Wohnung ein und schätze danach deine Miete ab. Die Faktoren, die die Wohnqualität minern kannst du dann in einer entsprechenden Mietminderung geltend machen.

2006-10-24 05:07:54 · answer #4 · answered by Paiwan 6 · 1 0

hmm, ich behaupte mal, da is keine mietminderung drin, auch wenn´s natürlich ideal wäre: ein wohnblock, der zum einen die eigene wohnung dunkler macht und zudem die sicht versperrt, is echt ne zumutung. stellt sich die frage, ob der wohnblock schon seit längerer zeit geplant war und die mieter davon hätten wissen können. das häuschen für müll stört zusätzlich. besonders im sommer muss man darauf achten, dass man die fenster geschlossen hält :( am besten erkundigst du dich mal beim mieterschutzbund, was dein vermieter dir zumuten kann und ob du evtl. dagegen vorgehen kannst. viel glück!

2006-10-24 05:06:51 · answer #5 · answered by Nancy 3 · 1 0

Also aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass Du die Miete wegen des Baulärms mindern kannst.
Das sind, wenn ich mich nicht irre, 20 % Minderung. Aber, dass das Häusschen gebaut wird oder etwas gebaut wurde, ist kein Grund für eine Mietminderung.

2006-10-24 05:02:53 · answer #6 · answered by Anonymous · 1 0

Ich würde sagen ja,denn Müllgestank im Sommer ist ätzend...Aber ich würde mich bei der Verbraucherzentrale informieren.

2006-10-24 05:00:33 · answer #7 · answered by Anonymous · 1 0

Ich würde mich bei sowas an einen Mieterverein wenden. Die wissen am besten was zu tun ist.

2006-10-24 04:59:42 · answer #8 · answered by Anonymous · 1 0

Meiner Meinung nach ist eine 5- bis 10prozentige Mietminderung angemessen, weil die Wohnqualität nachweislich gemindert ist.

2006-10-24 04:59:14 · answer #9 · answered by Ingeborg 2 · 1 0

Ich denke deine Chancen stehen eher schlecht.

Zum einen stellt sich die Frage wer baut da das Häuschen für die Müllcontainer und auf welchem Grundstück passiert das. Ist das öffentlicher Grund oder Grund der nicht zu dem Gebäude gehört das du bewohnst. Dann hat auch der Eigentümer keinen Einfluss darauf was dort gebaut wird, es sei denn er legt Beschwerde bei dem jenigen ein der den Bau veranlasst hat. Grund für Mietminderung liegt da m.E. leider nicht vor, auf jeden Fall nicht so lange es nicht zu einer Geruchsbelästigung kommt.

Der Wohnblock auf dem Nachbargrundstück ist ebenfalls kein Grund für eine Mietminderung, zumindest dann nicht wenn nichts von uneingeschränkter Aussicht im Mietvertrag steht, vovon ich mal ausgehe.

2006-10-24 05:49:08 · answer #10 · answered by hoppsie165 4 · 0 0

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