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Es geht um Vollmachten . Es wurde mir gesagt das der Teil von Eltern der in D. lebt das alleinige Sorgerecht hat,da der andere Elternteil in Kanada lebt und somit in kein EU -Land .
Was ist nun richtig?
Denn selbst bei einer kontoeröffnung verlangt man vollmachten vom anderen TEIL

2006-10-23 03:21:53 · 6 antworten · gefragt von rabe4546 1 in Freunde & Familie Familie

6 antworten

kommt doch darauf an, ob die eltern verheiratet sind,oder nicht, ob hier oder dort geschieden,welche staatsangehörigekeit das kind hat...etc..etc..

2006-10-23 03:31:21 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Detailierte und genaue Auskunft kann dir sicherlich dass für Deinen Ort zuständige Jugendamt geben.

Ich bin auch der Meinung, dass der in D lebende Elternteil das alleinige Sorgerecht hat. Allerdings hat das wohl damit zu tun, dass der in C lebende sich garnicht entsprechend kümmern kann. Kann aber auch mit der Staatengemeinschaft zu tun haben, weis ich aber nicht.
Wenn Du bzw. derjenige um den es hierbei geht das alleinige Sorgerecht noch nicht hat solltest Du es beim Jugendamt beantragen, es sei denn der in C lebende Elternteil hat die möglichkeit und ist gewillt min. jedes 2. WE nach D zu kommen.

ich hoffe es hilft dir weiter

2006-10-23 03:43:28 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

nach aktuellem Recht haben beide Eltern zu gleichen Teilen das Sorgerecht, solange es darüber intern keinen Streit gibt.
Wo sich gerade ein Elternteil aufhält, ist davon nicht abhängig.
Wenn irgendwo beide Unterschriften verlangt werden, dann handelt es sich um Überbürokratisierung bzw. um besondere Absicherung, z.B. bei Banken.
Ich würde mir in dem Fall die zweite Unterschrift schlicht aus dem Ausland zufaxen lassen.

2006-10-23 03:41:21 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Ob ihr Partner in Kanada oder Bottropp-Wanne-Eickel lebt ist insofern nur von Relevanz,als das die Post nach Kanada länger braucht.
Über das Sorgerecht eines deutschen Kindes entscheidet das Gericht des Wohnortstandesamtes.
Sollte das Kind eine Doppelstaatsangehörigkeit -oder-die kanadische StA. haben wird es kompliziert.
Auch ist ihrer Frage nicht ihre Staatsangehörigkeit zu entnehmen.
Aber falls sie deutsch sind ist dies der Weg.
Gericht-Sorgerecht zusprechen lassen.

2006-10-23 03:34:08 · answer #4 · answered by ? 7 · 0 0

Das das Kind in D lebt, legt den Verdacht nahe, das der hier lebende Elternteil zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Aber das wurde im Scheidungsverfahren geregelt und daraus ergeben sich dann alle weiteren Absprachen. Wie wäre es, mit den Eltern darüber zu reden? Immerhin existiert ja ein Gerichtsurteil und da findest du, falls es dich was angeht, alle Infos bezüglich der Sorgerechtsvereinbarungen der Eltern. Ich denke nicht, das EU-Recht in das länderspezifische Familienrecht eingreift oder als übergeordnete Instanz fungiert.

2006-10-23 03:33:33 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Ich darf dir aus bekannten Gründen keine Rechtshilfe geben, doch halte ich es für sehr abwegig, das Sorgerecht an dem Land festzumachen. Natürlich kann es sein, dass nach Jahren der Trennung eine Lösung gefunden wird, doch ohne das Einverständnis des anderen Sorgeberechtigten geht da nichts.

2006-10-23 03:31:02 · answer #6 · answered by Adrian B 2 · 0 0

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