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8 antworten

Jawoll

2006-10-24 04:21:53 · answer #1 · answered by Captain Jakob Sperling 3 · 3 0

Nein. Wenn Du schon GEZ bezahlst ist alles mit drinne

Nachtrag: Garage gehört zum Haushalt!
Garten, Campingplatz, Arbeitsplatz usw. ist was anderes und wurde vom Fragesteller nicht gestellt!

MFG

Sternfahrer

2006-10-22 21:30:46 · answer #2 · answered by sternfahrer2000 7 · 3 1

Anmelden jaaa!! Die Einheits - Haushaltsgebühr ist erst in planung

2006-10-25 11:35:45 · answer #3 · answered by wolfcat 3 · 0 0

nein, wenn du schon fuer TV GEZ Gebuehren bezahlst, ist das mit drin Autoradio, oder Kofferadio, bist du jedoch auf einem Campingplatz so sieht die Sachen schon wieder anders aus.

Auch in Gaststaetten sieht der Sachverhalt schon wieder anders aus.

Ist jedoch ein volljaehriges Familienmitglied das berufstaetig ist, in der Familie, so muss es selbst die eigenen Geraete bei der GEZ anmelden

11. Müssen Haushaltsangehörige mit eigenen Geräten Rundfunkgebühren zahlen?

Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.

Die Rundfunkgeräte von Haushaltsangehörigen sind nicht anmelde- und gebührenpflichtig, wenn ihr Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige nicht übersteigt. Voraussetzung ist, dass im Haushalt bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind.

12. Sind Rundfunkgeräte in einer Zweit- oder Ferienwohnung anmeldepflichtig?

Rundfunkgeräte (Radio/Fernseher) in Zweit- oder Ferienwohnungen, Wochenendhäusern, Gartenlauben, Wohnwagen und stationär aufgestellten Wohnmobilen sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig von den am Hauptwohnsitz zum Empfang bereitgehaltenen Rundfunkgeräten. Es spielt keine Rolle, ob die Zweitwohnung ständig oder nur vorübergehend benutzt wird. Entscheidend ist, dass ein Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten wird und damit jederzeit die Möglichkeit besteht, Rundfunkprogramme zu empfangen.

2006-10-23 16:01:56 · answer #4 · answered by Manfred V 5 · 0 0

Die Garage gehört zum Haushalt! Muß nicht extra gemeldet werden.

2006-10-23 00:57:37 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Also ich meine, das du die Anzahl deiner Fernseher und Radios im Haus angeben musst. Aber um ganz sicher zu gehen guck mal lieber unter www.gez.de nach.

2006-10-22 21:50:15 · answer #6 · answered by BlonderEngel81 2 · 0 0

Wenn du schon GEZ zahlst, kannste soviele Radio und Fernseher in Betrieb nehmen wie du magst

2006-10-22 21:39:52 · answer #7 · answered by angelpeter60 5 · 0 0

Laut GEZ ist ein Radio und ein Fernseher pro Haushalt erlaubt,alles andere muss zusätzlich angemeldet werden.
z.B. du hast ein Radio im Garten und zu Hause,dann mußt du das im Garten anmelden.

geh mal auf www.gez.de

2006-10-22 21:36:07 · answer #8 · answered by Appelpie 5 · 0 0

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