Wenn sie erstmal in Deutschland ist und eine Aufenthaltserlaubnis bekommen hat, weil sie mit einem Deutschen verheiratet ist, hat sie damit auch eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis. Sie sollte erst einmal zum Arbeitsamt gehen und sich arbeitslos melden. Außerdem, wenn sie beim Ausländeramt ist, frag nach, wie es mit Deutschkursen ist. Sie kann daran freiwillig teilnehmen. Man bekommt auch eine Liste, wo diese Deutschkurse stattfinden. Wieviel das kostet, hängt davon ab, wieviel du verdienst. Falls du nichts verdienst, schickt man sie sowieso zur Arge. Dort wird ein Profiling mit ihr durchgeführt; d. h. sie wird nach Ausbildungen und Arbeitserfahrungen gefragt. Wahrscheinlich wird der Fallmanager ebenfalls einen Deutschkurs anregen. Ob es allerdings einen geeigneten Job für deine Frau gibt, ist eine andere Frage. Wenn sie schon eine Berufsvorstellung hat, sollte sie sich bei entsprechenden Firmen bewerben.
2006-10-22 08:55:07
·
answer #1
·
answered by gummibaer37 2
·
0⤊
1⤋
Ich finde man sollte erst deutsch lernen und dann nach Deutschland kommen. So kommt Deine Frau mit unserer Kultur und Gesetzen besser zurecht. In Amerika oder Schweden ist es Pflicht auch in anderen Ländern.
Ansonsten kann sie schnell ins Hartz4 reinschlittern (keine Deutschkenntnisse, keine Arbeit = Sozialhilfe)
Also am besten sie besucht in Tschechien eine Volkshochschule und lernt ein "bisschen" deutsch, dann kann sie sich besser bewerben hier in der BRD.
MFG
Sternfahrer
2006-10-21 05:52:51
·
answer #2
·
answered by sternfahrer2000 7
·
2⤊
1⤋
Also Du bist für sie verantwortlich . Warum soll der Staat für sie zahlen ?Sie wird doch auch noch nicht in die Kassen eingezahlt haben , oder ?
Allerdings gibt es soweit ich weiss doch eine soziale Unterstützung . Manche Gemeinden bieten einen kostenlosen Deutschkurs an.Vielleicht hilft da ja . lg
doro
2006-10-21 22:01:50
·
answer #3
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
ziehe doch einfach , zu ihr ,dann haste die Probleme , nicht ! Glaube das es auch genug Deutsche gibt die einen Ausbildungs - Arbeitsplatz suchen !!!
2006-10-21 07:24:38
·
answer #4
·
answered by Simona 3
·
0⤊
0⤋
Hallo,
Ich denke so einfach ist das nicht,Deine Frau wird keine Unterstützung bekommen, denn Du bist ihr gegenüber Unterhaltspflichtig.Mal ganz ehrlich, wie kommst Du darauf das deine Frau eine Unterstützung bekommen soll von den Sozialbehörden? Wieviele Frauen sind hier verheiratet und nur die Ehemänner gehen arbeiten oder umgekehrt? Bekommen diese Frauen und Männer Unterstützungen, wenn sie nicht arbeiten, oder gearbeitet haben? Immer vorausgesetzt sie leben in einer Ehe, oder in einem eheänlichen Verhältnis.
Da Deine Frau immer in ihrer Heimat gelebt hat und erst durch die Heirat mit Dir , hier ein uneingeschränktes Aufenthaltsrecht bekommt( welches auch noch überprüft wird von den Deutschen Einwanderungsbehörden), denn es könnte ja sein das Du diese Frau aus Gefälligkeit geheiratet hast, um ihr den Aufenthalt hier zu ermöglichen und das sie hier Arbeit bekommt. Trotzdem ist es unerlässlich das Deine Frau Deutsch lernt.
Gruß
tempika
2006-10-21 06:11:50
·
answer #5
·
answered by tempika 2
·
0⤊
0⤋
Wenn du arbeitest musst du auch für den Lebensunterhalt deiner Frau aufkommen!
Wenn du arbeitslos bist, bekommt sie genau wie du Hartz 4.
2006-10-21 05:58:47
·
answer #6
·
answered by evenhanded 5
·
0⤊
0⤋
Wenn ihr verheiratet seid und du deutsch bist dann kann sie sich arbeitslos melden..warum unterstützt Du sie nicht?
2006-10-21 05:57:25
·
answer #7
·
answered by ? 3
·
0⤊
0⤋
naja wenn du sie geheiratet hast denn denke ich mal wird das amt zu dir sagen du hast sie geheiratet also musst du dich auch um sie kümmern sprich sie verpflegen.Wenn du aber zuwenig verdienst oder sogar garnichts verdienst denn sollte es normal möglich sein das sie (ihr) unterstützung bekommt vom amt
2006-10-21 05:52:25
·
answer #8
·
answered by Nennt Mich Gott 3
·
0⤊
1⤋