Wow, das ist ein Fall für den Staatsanwalt.
Hier der originale Auszug aus dem Strafgesetzbuch.
Zutreffend hierbei natürlich Absatz 2 Satz 1.
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) 1Ebenso wird bestraft, wer unbefugt 1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
2Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. 3Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) 1Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. 2§ 74a ist anzuwenden.
2006-10-19 10:59:10
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answer #1
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answered by Robert 3
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gib deinen kindern doch mal schoene hochfrequenzpfeifen, du wirst sehen das problem loest sich von ganz allein.
nein, es ist verboten, denn es ist ein eingriff in die privatsphaere, ausserdem hatten wir doch grad in deutschland die diskussion ueber den grossen lauschangriff
2006-10-19 10:10:14
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answer #2
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answered by loneley27 3
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Trillerpfeifen solltet ihr an die Kinder verteilen, damit die Nachbarn auch für ihre Mühe belohnt werden.
2006-10-19 10:19:47
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answer #3
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answered by amazonela1 3
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Nein
2006-10-19 10:21:50
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answer #4
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answered by Peter 2
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Eingriff in die Privatsphäre und somit verboten.
2006-10-19 10:13:30
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answer #5
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answered by Stefan S 6
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Das dürfte verboten sein. Was wohnen dort bloß für kaputte
Typen.
2006-10-19 12:37:49
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answer #6
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answered by Berni 7
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Ich würde einen Kassettenrekorder mit Zeitschaltuhr in den Büschen platzieren wo in der Nacht in unregelmäßigen Abständen irgendetwas Spannendes geflüstert wird.
Vor lauter Neugier werden sie die ganze Nacht vor der Wechselsprechanlage verbringen.
2006-10-19 12:02:31
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answer #7
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answered by Auge 4
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Nachbarn die solche Aktionen starten ,sollte man am besten meiden und sich gar nicht darauf einlassen.
Da steht doch wieder ein sinnloser Nachbarschafts-krieg im Raum.Ist der Krieg erst entfacht kann er über Jahre gehen.
Also,einfach ignorieren !
Die ermüden schon von ganz alleine !
2006-10-19 10:59:49
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answer #8
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answered by Andreas H 4
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Wo wohnst du denn ??? Die würde ich erst mal zur Rede stellen, vielleicht ist es ja nur unglücklich installiert, das Gerät. Aber wenn nicht, würde ich mich schon mal bei der Polizei informieren, denn wenn sie Kinder abhören, funktioniert das ja auch bei Erwachsenen. Ist ja ein Eingriff in die Privatsphäre....
2006-10-19 10:50:59
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answer #9
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answered by savage 7
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Da kanst du Anzeige bei der Polizei machen, weil es verboten ist.
Anne
2006-10-19 19:37:30
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answer #10
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answered by Anne 7
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