Also mir ist schon klar, dass ein Vollprogramm alles Mögliche sendet (wie die ARD) und ein Spartenprogramm im Prinzip nur eine Sache (wie MTV), aber warum gibt es im Rundfunkstaatsvertrag überhaupt diese Unterscheidung? Welche Rechte, Pflichten und Einschränkungen gehen jeweils damit einher? Und gibt es außer Voll- und Spartenprogrammen noch andere Kategorien?
2006-10-18
11:08:33
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2 antworten
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gefragt von
anymunym
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Nachrichten & Medien
➔ Medien & Journalismus
Damit hier keine Mißverständnisse aufkommen: Es gibt natürlich auch private Vollprogramme (wie SAT.1) und öffentlich-rechtliche Spartenprogramme (wie ARTE), also hat es damit wohl nicht unbedingt was zu tun.
2006-10-18
12:32:41 ·
update #1