Geh zur Polizei und erstatte Anzeige gegen den Vater und lass dir das nicht ausreden. Wenn ein Urteil besteht, kann weder Jugendamt noch Gericht noch etwas tun. Die Polizei ist verpflichtet dir zu helfen!
Unterhaltsvorschuss ist nur für Kinder deren Väter nicht zahlen KÖNNEN!
2006-10-18 03:46:46
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answer #1
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answered by Anonymous
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Wenn die Frage nach dem Unterhalt ansteht, muss der Vater sein Einkommen offenlegen. Daraus geht hervor wieviel und ob er überhaupt zahlen kann. erst wenn feststeht, dass er Zahlungsfähig ist, es aber nicht tut, kommt es zu einem Urteil und gegebenenfalls zur Pfändung. Also könnte der Vater zahlen WILL aber nicht, so wird auch kein Unterhaltsvorschuss bezahlt.
Beistandschaft beim Jugendamt gibt es bis zum 12 Lebensjahr des Kindes, danach muss man sich selbst um die Forderungen kümmern. Falls sich das Jugendamt überhaupt jemals gekümmert hat. Polizei und Anzeige erstatten ist die einzige Möglichkeit!
2006-10-18 11:16:51
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answer #2
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answered by Anonymous
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Anzeigen wegen Unterhaltpflichtsverletzung, bei der Polizei (kostenlos .. und wirksam)!
- So eine Frage war erst vor kurzem da -
Unterhaltsvorschuß ist ja gut...aber vielleicht wißt ihr,dass dies nur begrenzt gezahlt wird (bei uns z.B. 3 Jahre..).
Nehmen wir an,ihr beantragt es,wenn das Kind 5 Jahre ist...
dann ist es mit den Zahlungen im 8. Lebensjahr vorbei !
- Und dann ? (Früher ist bis zum 12. Lebensjahr ohne Einschränkung gezahlt worden)
"Da zahlt ja das Jugendamt" - ist ein schlimmer Trugschluß !
Kurzfassung :
Anzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung -
1. Mal ,Ermahnung vom Gericht
2. Mal ,Bewärungsstrafe
3. Mal ,Einsitzen ( für Unbelehrbare !)
Jeder Vater hat,egal wie - für den Unterhalt aufzukommen ! -
mit allen Kräften... auch wenn er eine 2. oder 3. Arbeit annehmen muss / bzw jede Arbeit !!!
2006-10-19 01:18:25
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answer #3
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answered by diehah45 4
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Die Idee mit der Beistandschaft beim Jugendamt ist schon die eigentlich sinnvollste. Ansonsten bleibt dir noch die Möglichkeit eine Strafanzeige wegen Unterhaltentzuges zu stellen, wobei dir ebenfalls das Jugendamt behilflich sein kann.
2006-10-18 11:20:48
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answer #4
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answered by profiler 6
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Kann er überhaupt zahlen? Wenn er hartz 4 bekommt dann kann er nicht dann muß die Unterhaltvorschusskasse zahlen.
2006-10-19 10:49:07
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answer #5
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answered by junibaby2007berlin 3
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nochmal verklagen, dann muß der Zahlungspflichtige möglicher weise in Erzwingungshaft aber das sollte dir egal sein, denn spätestens dann zahlen die meißten den knast vor augen und solange Unterhaltsvorschuß beim Amt beantragen. Muß er dann später auch zurückführen.
2006-10-18 10:56:12
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answer #6
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answered by Anonymous
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Wenn eine Pfändung fruchtlos verlaufen ist, ist er definitiv Zahlungsunfähig... das Jugendamt leistet Vorschuß..wende dich dringend an sie
2006-10-19 11:18:32
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answer #7
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answered by ? 3
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Gehe zum Jugendamt und beantrage Unterhaltsvorschuss! Dann soll das Amt zusehen wie die ihr Geld vom Vater zurückbekommen!
Vielleicht nützt auch eine Anzeige!
Was sagt denn dein Rechtsanwalt zu dieser Geschichte? Er muss doch eigentlich wissen was man da machen kann!
Viel Glück
2006-10-19 06:53:43
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answer #8
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answered by Anonymous
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Falsch Jim - wenn eine Pfändung fruchtlos ist, kann der Vater nicht zahlen und *Anna* hat recht
2006-10-18 10:54:24
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answer #9
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answered by NinaNeonNonNoNaja 3
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Wenn du keinen Unterhalt trotz Pfändung nicht bekommst, kannst du beim Jugendamt Beistandschaft beantragen Dann kümmern die sich darum. Aber wenn du trotz Pfändung keine Kohle bekommst bezweifle ich, das er überhaupt ZAHLUNGSFÄHIG ist...
Ich zahle zwar meinen Unterhalt immer pünktlich aber meine EX verweigert mir den Umgang mit meinem Sohn. MICH NERVT DAS GEWALTIG...
ICH finde es zwar sch**** wenn eine Frau das Tut aber als kleines Druckmittel...
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2006-10-18 10:58:28
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answer #10
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answered by ANUBIS 3
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