Laut Jugendschutzgesetzt kannst du in deinem Alter bis 22.00 Uhr raus.Deine Eltern sind für dich verantwortlich bis du 18 Jahre alt bist,das heißt du mußt auch bestimmte Auflagen deiner Eltern befolgen.Deine Eltern müssen auch dafür sorgen wenn du länger draussen bleiben willst das eine Person ihres Vertrauens (der 18 Jahre alt ist) dich begleitet,machen Sie das nicht und dir passiert was werden sie durch das Gesetz bestraft.
2006-10-17 02:23:41
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answer #1
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answered by Appelpie 5
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also mit 14 darfst du laut gesetz bis 22 uhr (laut gesetz) raus
was deine eltern sagen ist wieder was anderes, die dürfen das festlegen
wenn du dann 16 bist darfst du bis 0 uhr raus (und ab früh um 5 wieder)
mit einem erziehungsberechtigten ist die ausgehzeit unbegrebzt, aber das willst du ja sicher nicht =)
2006-10-17 09:51:41
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answer #2
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answered by Ich 2
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Also, damit du dich mal in allem auskennst hier alle Regeln die man in deinem Alter wissen sollte:
Allein verreisen und rausgehen:
Ab 14 darfst du allein in die Ferien fahren – aber nur mit Zustimmung deiner Eltern. Denn: Wenn du Mist baust oder dir etwas passiert, sind sie dafür verantwortlich. Willst du sichergehen, solltest du auf Reisen ein Schreiben und eine Kopie des Persos deiner Eltern dabei haben. Auch solltest du deine Reiseroute vorher mit deinen Eltern aufschreiben und von ihnen unterschreiben lassen. Das selbe gilt fürs "Rausgehen"
Schönheits-OPs:
Unter 18 Jahren ist grundsätzlich das Einverständnis der Eltern erforderlich. Fettabsaugen und Nase richten geht normalerweise ab 16 Jahren. Brust-OPs in der Regel erst ab 18.
Piercen/Tätowieren lassen:
Unter 16 ist Piercen und Tätowieren generell per Gesetz verboten. Zwischen 16 und 18 Jahren darfst du dich nur mit der Einverständniserklärung deiner Eltern löchern lassen.
Sex haben:
Die „Schutzaltersgrenze“ für Sex liegt bei 14. HeiÃt: Ist einer der beiden unter 14 Jahren, ist der Sex verboten – auch wenn ihr es selbst möchtet. Wenn einer der Partner unter 16 ist, der andere aber schon 21 oder älter, kann Sex strafbar sein. Aber nur, wenn ihr angezeigt werdet.
Arbeiten:
Unter 13 darfst du grundsätzlich nicht arbeiten – das ist per Gesetz verboten! Ab 13 Jahren darfst du dir dein Taschengeld durch leichte Arbeit wie etwa Babysitten, Zeitungen austragen oder Nachhilfe geben aufbessern. Allerdings nur für zwei Stunden pro Tag (zwischen 8 und 18 Uhr) und mit der Einwilligung deiner Eltern. Ab 15 darfst du bis zu vier Wochen im Jahr Vollzeit arbeiten – zum Beispiel bei einem Ferienjob. Nacht- und Akkordarbeit darfst du aber erst mit 18 Jahren machen.
2006-10-17 09:36:20
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answer #3
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answered by Franz 5
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Meinen Eltern war das ziemlich egal, habe den Ort damals mit meinen Freunden so gut wie nie verlassen.
Aber einmal war ich mit Tobias unterwegs, und es war so gegen 23 oder 24 Uhr, und er springt in ein Gebüsch. Ich fragte ihn was das soll, und kurz darauf fährt ein Polizeiauto an uns vorbei. Er meinte noch, dass wir zu der Zeit garnicht draußen sein durften. Ach, was hab ich gelacht an diesem Abend. Wirklich unter Tränen habe ich gelacht. Aber ich glaube, er hatte recht.
2006-10-17 13:44:27
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answer #4
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answered by Seaser 4
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ach Herzel , wenn Dir kalt ist gehst du einfach wieder rein
2006-10-17 12:40:12
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answer #5
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answered by perlentaucherin12 2
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kommt immer auf die stimmung von papa oder mama an
ansonsten gilt jugendschutzgesetz
2006-10-17 11:16:01
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answer #6
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answered by Anonymous
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solange es dir deine eltern erlauben. frag doch ob du freitag und samstag laenger darfst, wenn du dann puenktlich zu hause bist klappt es bestimmt bald laenger...l.g.
2006-10-17 10:30:59
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answer #7
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answered by Gabi 6
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Ich weiß eine nicht so gute idee aber setze die ausgehzeit hoch so 22.30 und dann in kleinen schritten zurück sie werden dann denke ich mal deinen wünschen nachkiommen (hat bei mir auch immer geklappt)*lol* aber nach dem JSG ich glaube § 8.5 nur bis 22:00 aber nach dem BVG sind deine Eltern verpflicht dich bis zur vollendung des 18 LJ zu sorgen das heiß SIE bestimmen die Regeln aber mach dir keine Sorgen so schnell wie du nicht schaun kannst bist du 18 und du wirst auch die schöne schule vermissen wie alles in der schule
2006-10-17 09:34:14
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answer #8
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answered by Anonymous
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Das dumme ist das man dir nicht helfen kann da deine Eltern das gesetzliche Bestimmungsrecht haben.Aber tröste dich...Aller Voraussicht wirst du auch mal Elternteil......dann bist Du der Bestimmer......alles nur eine Frage der Zeit
Also so viele falsche Antworten habe ich nicht vermutet.Um es ganz klar zu sagen.Solange du nicht Volljährig bist können dir deine Eltern alles vorschreiben.Es gibt nur bei Härtefällen das Mittel um ein Hilfeersuchen beim zuständigen Jugendamt.
Aber was meinst du wohl wird der Beamte sagen,wenn deine Eltern es mit ihrer Fürsorgepflicht sehr ernst nehmen? Bedenke du bist kein Einzelfall.Gerade auf dem Lande in religiös geprägten Famielien sind besonders Mädchen sehr kurz angebunden.
Also mit Gesetzen erreichst du nichts....Aber evtl.mit dem Hinweis das es zur Persönlichkeitsentwicklung von jugendl.beiträgt,wenn man diesen als Vetrauensbeweis gewisse Freiräume zugesteht.
Aber die Regeln machen deine Eltern
2006-10-17 09:30:32
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answer #9
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answered by ? 7
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Hi, also meine Schwester is jetzt 15 und darf wenn sie Schule hat bis 22.00Uhr weg bleiben, aber am Wochenende wirts auch manchmal 0.00Uhr!!
Gruß Steffi
PS: Red mit deiner mum oder deinem Dad und sag ihnen das du gerne bis 22.00Uhr weg bleiben würdest, was auch noch hilft, ist auch noch wenn du sagts das du auch bestimmt keine sch*ße Baust!!
So viel Glück!!
2006-10-17 09:28:42
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answer #10
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answered by Steffi_18_09 2
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hi
2006-10-17 13:48:41
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answer #11
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answered by Elias Friedrich 1
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