In Deutschland liegt die Aufgabe der Wasserver- und Abwasserentsorgung bei den Kommunen. Diese Pflichtaufgabe ist derzeit nicht übertragbar. Dieses System der Letztverantwortung bedeutet: Beim Scheitern eines Betreibers steht die Kommune in diesem sensiblen Bereich der Daseinsvorsorge in der Pflicht. Und wer die Pflicht hat, muss in logischer Konsequenz auch die Entscheidungskompetenz und Entscheidungsfreiheit haben.
Der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments hatte vergangene Woche entsprechende Forderungen verabschiedet. Für die deutsche Wasserwirtschaft geht es in letzter Konsequenz um die Frage, ob die gewachsene und im europäischen Vergleich effiziente und kostengünstige Struktur in Deutschland zum Experimentierfeld wird oder nicht.
2006-10-15
22:12:28
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Ani Sauber
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Politik & Verwaltung
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