Also: Du musst das Testament handschriftlich verfassen, mit Datum, Ort und Unterschrift versehen und dich so deutlich wie möglich ausdrücken. Am besten lässt du das von einem Anwalt prüfen, ob da Formulierungen enthalten sind, die missverständlich sein könnten. Das ist nicht allzu teuer. Man kann es dann beim Notar hinterlegen oder daheim so verwahren, dass es gut gefunden wird. Ich hab eine Kopie an meine Eltern geschickt und sie wissen, wo mein Original liegt. Ich finde es immer gut, wenn man sich frühzeitig Gedanken macht. Man weiss ja nie..
2006-10-15 19:46:31
·
answer #1
·
answered by Naamah 6
·
1⤊
0⤋
Hallo.
Das mit dem Testament ist schon wichtig. Aber wenn du dir schon Gedanken machst dann gebe ich dir den Tipp dir auch noch Gedanken über Vorsorgevollmachten zu machen, also über Vollmachten die du erstellst für den Fall dass du Entscheidungen nicht mehr eigenständig treffen kannst. Dies kannst du für jeden Bereich deines Lebens machen und Menschen dafür einsetzen den du vertraust. In diesem Zuge wäre dann auch noch eine Patientenverfügung sinnvoll, also deine Wünsche über lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen und so weiter.
Aber wenn du über all diese Sachen genauere Infos haben möchtest rate ich dir zu einer netten Beratungstelle in deiner Nähe zu gehen, von der Diakonie, der Caritas, den Paritäten oder sonst wen. Die helfen dir, auch zum Thema Testament, und es kostet nichts.
Hoffe das hilft weiter.
Ade
2006-10-18 10:55:28
·
answer #2
·
answered by Sarah T 2
·
1⤊
0⤋
Vorab das Wichtigste:
Nur handgeschriebene sind gültig.
Auf folgende wichtige Punkte sollte man grundsätzlich bei der Errichtung eines privatschriftlichen Testaments achten:
Ein eigenhändiges, privatschriftliches Testament kann nur errichten, wer volljährig und voll geschäftsfähig ist. Der Text muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Ort und Datum sollten nicht fehlen. Ein Schreibmaschinentestament ist ungültig.
Ein Testament kann jederzeit geändert werden. Ein später gemachtes Testament ersetzt ein früheres. Sind also vom Erblasser mehrere Testamente vorhanden, gilt das zuletzt verfasste. Ort und Datum müssen deshalb stets angegeben sein.
Ist das Testament einmal errichtet, sollte es sofort im amtliche Verwahrung gegeben werden: Notare müssen dies und Privatleute sollten dies veranlassen. Hier zuständig sind die Amtsgerichte: Ein Testament kann dort amtlich verwahrt werden. Die Hinterlegung wird dem zuständigen Standesamt mitgeteilt. Dieses verständigt beim Tod des Erblassers das Gericht, das nun die voraussichtlichen Erben zur Testamentseröffnung lädt.
2006-10-15 19:55:34
·
answer #3
·
answered by Rebecca 6
·
1⤊
0⤋
Wir waren beim Notar und haben ein rechtskräftiges Testament erstellt. Alleine hätten wir das so gar nicht gekonnt. Die Kosten richten sich nach der Hinterlassenschaft (das wird das Erbe schmälern). Uns ist so die Sicherheit gegeben, daß unsere Wünsche befolgt werden, und keine Streitigkeiten unter den Erben aufkommen können (sollten). Da sind so viele Dinge zu beachten, die man vorher gar nicht wußte.
Ich persönlich bin der Meinung, daß die Erben ja nicht für das Erbe gearbeitet haben. Sie bekommen es ja sozusagen geschenkt. Die Steuerfreibeträge sind schon sehr hoch. Und wenn dann noch Erbschaftsteuer gezahlt werden muß, dann bitte - warum nicht?
2006-10-15 20:32:46
·
answer #4
·
answered by chatti 4
·
0⤊
0⤋
Es gilt immer das jeweils letzte Testament - du kannst es also ständig erneuern.
Ganz wichtig: Ein Testament muss entweder komplett handschriftlich sein.
oder vom Notar bestätigt.
Ein ausgedrucktes Formular mit Unterschrift gilt nicht.
Ein Testament bedarf keiner bestimmten Form, es muss aber eindeutig sein, wer es geschrieben hat und wer begünstigt es.
Es kann auch als Brief geschreiben sein, z. B. "Hiermit vermache ich dir mein gesamtes Vermögen" .
Auch muss keine Unterschrift darunter sein - es genügt z. B. auch, wenn man den Brief mit "Dein Schatz" beendet.
Sinnvoll sind aber folgende, klare Angaben:
-- Name und Geburtstag des Ausstellenden
- Sinnvoll ist auch der Zusatz, dass vorherige Testamente nicht mehr gültig sind.
- Hinweis, dass das Erstellen der freie Wille ist
- Es muss unzweifelhaft den tatsächlichen Willen widergeben
- Es soll ersichtlich sein, dass es der "Letzte Wille" nach dem Ableben ist.
- Wer begünstigt ist (mit Name)
- evtl. ein Nacherbe
- man kann das Erbe mit Auflagen versehen
- Unterschrift
2006-10-15 20:11:59
·
answer #5
·
answered by Raptor 4
·
0⤊
0⤋
Falls Du meinen Namen für Dein Vermächtnis braucht, einfach melden. Wir gehen dann zum Notar..
2006-10-18 01:50:33
·
answer #6
·
answered by A, 4
·
0⤊
1⤋
Warum ist von euch noch niemand auf die Idee gekommen ins Bürgerliche Gesetzbuch zu schauen.
Folgt einfach dem Link
http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG018702377
2006-10-17 05:37:35
·
answer #7
·
answered by gucky_4 4
·
0⤊
1⤋
Wenn ich mein Testament schreiben sollte, dann nehme ich mir Papier und Feder, dann setze ich mich an einen Tisch und beginne das Schreiben mit der Überschrift "Testament und letzter Wille"!
Danach folgen alle Punkte die ich festlege.
Ich tüte das ganze in einem Umschlag ein und versehe ihn aussen ebenfalls mit der Aufschrift "Testament und letzter Wille", dann lege ich diesen Umschlag zu meinen Papieren!
Dieses "handschriftlich" aufgesetzte und "unterschriebene" Testament hat rechtsgültigkeit!!!
Du kannst aber auch zu einem Notar gehen und ihm dein "handschriftlich" verfasstes Testament vorlegen. Er spricht dann alle gegebenen Punkte mit dir durch. Danach wird das Schreiben verschlossen und gesiegelt (solltest du ein eigenes Siegel besitzen, so versiegele auch dein Testament).
Wenn du dein Testament ändern willst, so reicht es wenn due es neu aufsetzt (DATUM nicht vergessen) und es dann gesiegelt zu deinen Akten legst. Hast du dein Testament beim Notar hinterlegt, so gehe zu ihm und gib ihm die Änderungen, alles weitere macht er!
Ich hoffe, ich konnte deine Frage beantworten!!!!
2006-10-17 04:02:27
·
answer #8
·
answered by Anonymous
·
0⤊
1⤋
es gibt dqas sog. 'berliner testament' (ehepartner setzen sich gegenseitig als haupterben ein, formlos vollständiger name, datum und unterschrift beider).
oder
testament aufsetzen (titel : testament / letzter wille)
kompletter name geburtsdatum, hiermit verfüge ich im vollbesitz meiner geistigen kräfte, das ......
ort,datum,unterschrift
das ganze beim zuständigen nachlassgericht hinterlegen /dann kann es auch nicht 'verschwinden'
2006-10-15 19:33:15
·
answer #9
·
answered by Knut S 5
·
0⤊
1⤋
Du kannst es heutzutage sogar schon mit dem PC schreiben, Hauptsache es ist handschriftlich unterschrieben. Kannst es bei dir zu Hause unterm Kopfkissen aufbewahren. Ich würde es jedoch handschriftlich verfassen. Gibt es weniger Angriffsfläche. Dann mit Datum unterschreiben und Änderungen immer wieder drunter oder das letzte Testament vernichten und einfach ein ganz neues schreiben.
Hinterlegen ist kostenpflichtig.
Ich finde es gut sich vorher darüber Gedanken zu machen. Da erspart man seinen Lieben einigen Ärger!
2006-10-15 19:51:11
·
answer #10
·
answered by Anonymous
·
0⤊
2⤋