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Es ist schon mehrere Wochen her, daß ich "geblitzt" wurde, aber das "Ticket" ist noch immer nicht da.

In diesem Zusammenhang sagte mir jemand, daß die Ausschluß-Frist, in der die Zustellung erfolgen muß, wohl von 3 Monaten auf 6 verlängert worden ist.

Da ich annehme, daß sich hierbei um eine interne Durchführungs-
bestimmung handelt, weiß ich eigentlich überhaupt nicht, wie ich das recherchieren soll (will mich ja nicht zu früh in Sicherheit wiegen).

Weiß jemand hier Genaueres?

2006-10-14 08:34:42 · 3 antworten · gefragt von OSTHEXE - on air now 6 in Politik & Verwaltung Verwaltung

@ 'Willi W':
Genauso ist es. Und deshalb hoffe ich, hier jemand zu treffen, der unter dem Schutz der Anonymität aus der Schule plaudert...

2006-10-14 09:17:38 · update #1

3 antworten

Das hat nichts mit internen Verwaltungsvorschriften zu tun sondern mit dem OWiG.(Ordnungswidrigkeitengesetz).Demnach verjährt eine OWI nach 3 Monaten.Der Verjährungszeiraum wird aber verlängert wenn innerhalb dieser Frist ihr Fall bearbeitet wird.Also wenn nach 2 Monaten ihr Fall drankommt beginnt die 3 Mon.Frist neu.
Bei dem heutigen Stand der Technik können sie schon mal in der Bussgeldtabelle nachsehen was ihre Geschwindigkeitsüberschreitung kostet,da so wie früher Messfehler der Polizei gegen Null tendieren.

2006-10-14 17:25:57 · answer #1 · answered by ? 7 · 1 0

Interne Verwaltungsvorschriften, falls es sich um eine solche handeln sollte, kann man leider gar nicht recherchieren - Sie sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Da kannst du höchstens jemanden fragen, der selbst bei der zuständigen Behörde arbeitet.

2006-10-14 09:05:43 · answer #2 · answered by Willi W 2 · 1 0

Wo man's nachlesen könnte - kann ich Dir nicht sagen.
Was ich allerdings weiß ist, dass es in der Tat bis zu sechs Monaten dauern kann. Das ist aber auch schon länger so. Also musst Du noch drei Monate länger zittern - sorry!
Und viel Glück!

2006-10-14 08:57:21 · answer #3 · answered by Julie 4 · 1 0

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