Hallo Mace V:
Rechtlich gesehen sieht die ganze Sache ziemlich vereinfacht....ist wirklich so......so aus:
Gem. § 37 b S.2 und S. 3 SGB III hat sich der Vater deines Freundes umgehend (innerhalb von drei Tagen) persönlich bei der Agentur für Arbeit (AA) arbeitsuchend zu melden, sofern er Kenntnis von der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses hat (liegt vor) und zwischen der Kenntnisnahme des Beendigungszeitpunktes des Arbeitsverhältnisses und dem tatsächlichen Ende weniger als 3 Monate liegen (liegt auch vor).....
.....und zwar egal, ob er das Fortbestehen seines Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend machen will.
Da die Arbeitsuchendmeldung persönlich erfolgen muss, nützt ein vorheriges Telefonat oder ein Brief rein gar nichts!
Sobald er einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellt, wird der zuständigen Bearbeiterin auffallen, dass zwischen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der persönlichen Arbeitsuchendmeldung bzw. der gleichzeitigen persönlichen Arbeitslosmeldung mehr als drei Tage liegen.
Daher kommt es zu einer Sperrzeitprüfung (§ 144 (1) S.1 + S.2 Nr. 1 und Nr.7SGB III).
zur Nr.7:......die ist noch recht "harmlos":
Durch diese Sperrzeitprüfung wird dem Vater deines Freundes die Möglichkeit gegeben, sich dazu zu äußern, warum er sich so spät gemeldet hat....hier wird also nach dem Grund gefragt.....er kann sich nun erklären.
Und sieht nun die Bearbeiterin einen wichtigen Grund in seinem handeln, warum er sich so spät gemeldet hat (Erkrankung der Ehefrau im Ausland), dann ist es ihre Ermessensentscheidung, ob sie eine Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung verhängt oder nicht.
Im Falle einer Sperrzeit ruht der Anspruch auf Alg für 7 Tage und sein insgesamter Alg-Anspruch mindert sich auch noch mal um 7 Tage (§ 128 (1) Nr.3 SGB III).
Das ist aber wie gesagt noch harmlos.....
hier zu Nr. 1:
Der Vater deines Freundes erklärt ja in dieser Anhörung zur Sperrzeitprüfung nicht nur, warum er sich so spät arbeitsuchend gemeldet hat, sondern warum er durch sein Verhalten die Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat...
Hier kommt es dann nach der Ermessensentscheidung (liegt also ein wichtiger Grund vor oder nicht) im schlimmsten Fall dazu, dass die Bearbeiterin der Ansicht ist, dass der Vater deines Freundes die Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbei geführt hat....
...und das wiederum ist dann der Tatbestand, der dazu führt, dass er eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe für die Dauer von 12 Wochen bekommt, sein Anspruch ruht in der Zeit und zusätzlich wird er auch noch um max. 90 Kalendertage gemindert (§ 144 (1) S.2 Nr.1 i. V. m. § 144 (3) S. 1 i. V. m. § 128 (1) Nr. 4 SGB III)
Kommt es zu einer Sperrzeit, dann kann der Vater in den Widerspruch gehen (binnen eines Monats) und zusätzlich ALG II (allerdings mit Sanktionen, da er bei ALG I ja eine Sperrzeit hat) beim zuständigen JobCenter beantragen.
Desweiteren ist er bei den Sperrzeiten erst ab dem 1. Tag des zweiten Monats über die AA kranken- und pflegeversichert.
Ist eine sehr umfangreich Antwort aber hoffentlich eine hilfreiche!
Liebe Grüße und viel Glück, Käffchen!
2006-10-14 05:07:29
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answer #1
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answered by Anonymous
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es ist immer tragisch wenn der ehefrau/mann erkrankt.. kann auch gut verstehen das er schnellst möglich hingeflogen ist..
aber...
ich kann es auch gut nachvollziehen das der chef die kündigung ausgesprochen hat.. der betroffene hätte doch den chef oder einen kollegen kurzfristig anrufen können um die lage zu erklären.. evt. hätte dann der chef auch verständniss gezeigt.. per post dauert viel zu lange, und die betriebe sind auf die mittarbeiter angewiesen.
er kann es natürlich versuchen jetzt nochmals mit dem chef persönlich zu reden.. erklären das es eine kurzschluss reaktion war, das er einfach todesängste um seine frau hatte.. evt lässt er ihn dann wieder in den betrieb anfangen..
2006-10-14 11:31:01
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answer #2
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answered by eva ♥ 5
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geh zum rechtsanwalt, die sache ist zu wichtig um etwas zu verbocken.
klar muß einspruch gegen die kündigung eingelegt werden und dem arbeitsamt bescheid ....
der anwalt kann das in seinem namen mit einer fax - vollmacht
spart viel zeit und in anbetracht der sache auch viel ärger. wer weis wann es seiner frau wieder besser geht;
da sollte sich eine kompetente person ( anwalt ) hier um alles kümmern. den anwalt kann er ja dann anrufen und alles telfonisch klären (was dieser hier regeln soll).
2006-10-14 11:29:43
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answer #3
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answered by optimist2308 3
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Dein Freund sollte erstmal zum Arbeitsamt gehen und dem Sachbearbeiter die Situation genau erklären, dannach muß geklärt werden ob die Kündigung rechtmässig ist.
2006-10-14 11:27:24
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answer #4
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answered by cooly 3
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ungenehmigt von der Arbeit weg bleiben und dann auch noch so lange geht nun mal nicht.
finde aber den Chef voll doof das er nicht verstehen kann das er zu seiner schwer kranken Frau ist.
( Chef hätte bestimmt vorübergehend eine Aushilfe gefunden )
jetzt muss er so schnell wie möglich zum Arbeitsamt, sonst fehlen ihm dort ja dann auch wieder tage oder Wochen.
Amt rechnet sicher erst ab dem Tag wo er da war.
2006-10-14 11:37:31
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answer #5
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answered by ichbins331 2
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Der Freund soll mal bei der Arbeitsagentur anrufen (noch besser schreiben, per Einschreiben mit Rückschein, damit die nicht behaupten können, der Brief sei nie angekommen) und den Fall schildern, um sich abzusichern. Wenn der Vater sich erst nach der Rückkehr dort meldet, könnte es sonst tatsächlich Probleme geben.
Zum Fall selbst: Ich habe Verständnis für den Vater, daß er in so einer Situation nicht auf das Einverständnis des Arbeitgebers warten wollte. Und ich bin schockiert über die Reaktion des Arbeitgebers über so wenig Mitgefühl. Fehlende soziale Kompetenz nenne ich so etwas.
Aber leider muß man gerade in der heutigen Zeit damit rechnen.
Der Vater bzw. Dein Freund soll sich auch mal an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden und sich dort über die Rechtslage zu erkundigen. Ich bin mir nicht sicher, ob es sich der Arbeitgeber da nicht etwas zu leicht gemacht hat.
@Eve - der letzte Gedanke ist hervorragend!!!
2006-10-14 11:33:55
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answer #6
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answered by Anonymous
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Ich würde raten sich schnellstmöglich an die Gewerkaschaft zu wenden. Die können einem in solchen Fällen weiterhelfen...
2006-10-14 12:00:58
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answer #7
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answered by Luke 3
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Er muss aufgrund der fristlosen Kündigung mit eine Sperre rechnen - eine nicht unverzüglich nach Kündigung durchgeführte Arbeitslosmeldung kann das nur noch verlängern!
Warum hat er seine Abreise nicht vor Reiseantritt mit seinem Arbeitgeber geklärt? Ein schwer erkrankter Lebenspartner im Ausland hätte mit Sicherheit zu einer Ausnahmeregelung, z.B. unbezahlter Urlaub, geführt. Eine schwererkrankte Frau im Ausland und kein Einkommen zu haben, ist mit Sicherheit ein schwerer, zum Teil selbst provozierter Schicksalsschlag, der an die Existenz gehen kann. In Deutschland regelt man sowas vorher!
Er muss auf jedem Fall mit seinem zuständigen Arbeitsamt in Kontakt treten - notfalls halt vom Ausland aus, per mail, fax oder telefonisch!
2006-10-14 11:40:22
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answer #8
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answered by Displicentia 6
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