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Meine bekannte hat 2 Kinder und ärger mit dem Amt hatte schon eine Verhandlung wo sie die Auflage bekamm 2 Betreuer in der Woche. Nun hat sich aber nichts geändert sie hat sogar die Betreuer nicht rein gelassen nun hat sie erneut eine Verhandlung wo dieser § BGB 1666 vorkommt .was bedeutet er und was kann Passiren??Sie gibt die Kinder andauernt eg um Party zu machen Wohnung ist verdräckt.

2006-10-12 00:28:27 · 6 antworten · gefragt von smaragtblau 2 in Sozialwissenschaft Soziologie

Ich weis das das gefärdung ums Kindliche wohl heist aber was kann in unserer sprache nun passieren.Bitte nicht in Amtsdeutsch.

2006-10-12 00:37:15 · update #1

Ich schaue garnicht zu!!!
Ich habe das Amt sogar gefordert!!
Will nun nur herausbekommen ob nun endlich auch was unternommen wird???

2006-10-12 00:44:46 · update #2

Zu staub.Wolke
Ich meine Ja. was passirt mit den Kindern die frage kommt daher da ich Tagesmutter und Patin bin vom 2 Kind das 18 M.und ist ,davon seit 15 M. bei uns Lebt.Und übrigens ich mag zwar Legasteniker sein aber richtig Lessen solte mann auch können.

2006-10-12 02:20:52 · update #3

6 antworten

Also...
§ 1666 Absatz 1 bedeutet:
wenn das geistige, körperliche oder seelische Kindeswohl gefährdet ist, weil die Eltern ihren Pflichten nicht nachkommen, kann das Familiengericht eingreifen und Maßnahmen ergreifen, die die Gefährdung abwenden.
Wenn die Wohnung also so verdreckt ist, dass die Gesundheit der Kinder geschädigt werden kann, muss das Amt eingreifen, was sie mit der Auflage der Betreuer getan haben.

Da Deine Bekannte hier nicht kooperiert hat, wird es sicherlich ersteinmal darum gehen, sie von der Notwendigkeit der Maßnahme zu überzeugen.

Im schlimmsten Fall kann es zu einer Fremdunterbringung kommen.(Also die Kinder werden für eine bestimmte Zeit woanders untergebracht) Das wäre jedoch nur der Fall, wenn die Kindeswohlgefährdung nicht mehr anders abgewendet werden kann, also alle anderen Möglichekeiten ausgeschöpft wurden. Also, ich denke, da gibt es noch viel Spielraum.

Wenn Du Einfluss auf sie hast, gib ihr den Rat zu kooperieren, denn solange sie das tut, wird niemand über ihren Kopf hinweg entscheiden. Sie sollte also die Möglichkeit, mitzuentscheiden nutzen.

Habe gerade nochmal Deinen Zusatz gelesen:

Die Betreuung war (nehme ich an) eine sozialpädagogische Familienhilfe. Bedeutet kurz, dass die Familie unterstützt wird, um Probleme innerhalb der Familie zu bearbeiten(imHaushalt, im Alltag, usw...)
Diese Hilfe wird eingesetzt, um eine Fremdunterbringung zu vermeiden.

Wenn sie sie sich nun auf gar nichts einlassen kann und sich der Zustand für die Kinder nicht verbessert, riskiert sie eine Fremsunterbringung. Kann halt für einen vorübergehenden Zeitraum sein, oder auch dauerhaft.

Das Jugendamt wird aber versuchen, es nicht so weit kommen zu lassen...normalerweise zumindest.
Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken, falls nicht, schick einfach noch mal was hinterher...:-)

2006-10-12 01:37:51 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

http://dejure.org/gesetze/BGB/1666.html

PS. Das Bedeutet im Klartext das ihr, im schlimmsten Fall, die Kinder weggenommen werden und zu Pflegefamilien oder in ein Heim kommen.

2006-10-12 07:30:48 · answer #2 · answered by lacy48_12 7 · 3 0

§ 1666
Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten gefährdet, so hat das Familiengericht, wenn die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

(2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt.

(3) Das Gericht kann Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge ersetzen.

(4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.

2006-10-12 07:44:44 · answer #3 · answered by Septera 4 · 1 1

Das iss ja bei Zille,Spiel du mit den Mülltonnen ich geh erst mal f..... man oh man.

2006-10-12 10:45:46 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 1

die kinder in obhut bringen von dieser person wo es ihnen besser geht am besten du meldest es auch sofort im jugendamt nicht zusehen bevor schlimmeres passiert

2006-10-12 07:39:27 · answer #5 · answered by delfin 3 · 0 1

Was kann ihr passieren? Du solltest dir wohl eher Sorgen um ihre Kinder machen als um sie, so wie du das schilderst.

Richtige Grammatik und Rechtschreibung erleichtern das lesen. Niemand ist perfekt, aber hier gibt es eine Prüfung, die man ruhig mal benutzen kann ;-)

2006-10-12 07:44:20 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 2

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