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Obwohl ich bei denen gar nichts angemeldet hab, kommen ständig Rechnungen ins Haus. Eigentlich schmeiß ich die sofort weg. Aber jetzt schreiben die was von Gerichtsvollzieher. Dürfen die das, obwohl ich gar nichts angemeldet und schon mal gar nichts unterschrieben hab. Wer kennt sich aus. Bitte keine Bemerkungen wie: Tja, dann musste wohl zahlen oder ähnliches. Seh ich nicht ein. Ich hab bei denen nichts angemeldet, also warum soll ich zahlen?

Danke an alle, die mir helfen können!!!

2006-10-11 09:49:34 · 9 antworten · gefragt von Bea 3 in Freunde & Familie Sonstiges - Freunde & Familie

An alle, dies noch nicht kapiert haben: Es geht mir nicht darum, ob es generell Geräte in diesem Haushalt gibt, die GEZ pflichtig sind, sondern um die Frage, ob die einfach ohne Anmeldung Geld von mir fordern dürfen!!!!

2006-10-11 10:21:14 · update #1

9 antworten

Die GEZ-Leute haben nicht mehr Rechte als eine gewöhnliche Drückerkolonne für Zeitschriften. Es gibt keinerlei Auskunftspflicht.

Hier eine Sammlung mit erstklassigen Texten und Links.
http://www.aktienboard.com/vb/showthread.php?t=76082

http://www.gez-abschaffen.de/

"sondern um die Frage, ob die einfach ohne Anmeldung Geld von mir fordern dürfen!!!!"
Nein, lege schriftlich per Einschreiben Widerspruch ein.
Damit ist es für Dich erledigt.

2006-10-11 10:20:55 · answer #1 · answered by Auge 4 · 0 0

Wenn Du bei denen nichts angemeldet hast,
mußt Du auch nichts zahlen.
Leider mußt Du Dich auf den Schriftverkehr einlassen um Dir Ärger zu ersparen.
Schreib zurück, dass Du keine Geräte besitzt, keine angemeldet hast und auf welcher Grundlage die Zahlungsaufforderungen beruhen.

2006-10-11 16:54:52 · answer #2 · answered by devilredhair 4 · 4 0

Das wird teuer! Dein Vergehen besteht ja gerade darin, daß Du Radio und Fernsehen n i c h t angemeldet hast.

2006-10-11 16:54:10 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Also, das kommt darauf an, ob du ein Empfangsgerät besitzt!
Zu solchen Empfangsgeräten zählen:
Ferseher
Radio
Autoradio
Handy mit UKW Radio und/oder UMTS
Computer mit Internetanschluss und/oder TV Karte
MP3 Player mit Radio

Die letzteren drei gelten eigentlich erst ab Anfang nächsten Jahres. Dann musst du sie auch anmelden.

Falls du keines dieser Geräte besitzt, hast du natürlich das Recht Einspruch zu erheben solange das Gerichtliche Mahnverfahren noch nicht eingeleitet wurde! Danach kommt zuerst der Gerichtsvollzieher, danach kommt es unweigerlich zum Prozess und dann musst du wirklich zahlen!

2006-10-11 16:53:29 · answer #4 · answered by cleverbrot 5 · 1 0

Wenn Du keine Geräte hast die GEZ-pflichtig sind, dann schreibe denen das auch so. Ignorieren ist in diesem Fall leider falsch.
Wenn Du Geräte hast die GEZ-pflichtig sind, dann begehst Du eine Straftat, wenn Du sie nicht angemeldet hast. Somit musst Du damit rechnen, dass die GEZ wegen nicht gezahlter Beträge an Dich heran tritt, auch wenn Du nichts unterschrieben hast.
Zu den Geräten zählen: Fernseher, Radio (auch Autoradio), ab 2007 Internet, Handys mit Radio oder Internetempfang, mobile Radios. Das gilt übrigens auch, wenn Du ein Gerät hast und es gar nicht nutzt, wenn z.B. ein Fernseher im Kellerraum abgestellt ist.
Wenn die GEZ schon soweit ist, dass ein Gerichtsvollzieher ins Haus kommt, ist es sinnvoller zu zahlen. Wenn Du es nicht tust, kann das im Endeffekt sehr teuer werden und zu einer Strafanzeige führen.

2006-10-11 17:04:33 · answer #5 · answered by Alaaf 4 · 0 0

Ich glaube das möchtest Du lesen:

Ignorier es...

Beim nächsten mal kommt wieder eine Rechnung, dann Mahnung und dann wieder Androhung eines Gerichtsvollziehers...

Geht bei mir schon Jahrelang so...

2006-10-11 17:00:24 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Gut anders:
Hast Du ein Radio ?
Hast Du ein TV Set ?
Hast Du ein Auto mit Radio ?
Hast Du einen Computer mit TV-Karte ?
Hast Du eine SAT-Schüssel an Deiner Wohnung hämgen ?
Hast Du einen internetfähigen Computer und bist auch online ?

Wenn Du eine dieser Fragen mit Ja beantwortest, bist Du GEZ-pflichtig.

2006-10-11 16:56:55 · answer #7 · answered by Wilken 7 · 0 0

wenn du nicht schriftlich darauf hingewiesen hast das du kein tv hast und den vertrag nicht schriftlich gekündigt hast ...
mußt du wohl oder übel bezahlen .die sind echt dreist.

2006-10-12 04:32:30 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 1

Die GEZ darf das... Sie bekommt deine Adresse u.a. vom Einwohnermeldeamt. Du musst wenn du ein TV oder Radio-gerät hast zahlen... Es sei denn du lässt dich befreien, dazu brauchst du einen gültigen Bescheid über dein Einkommen. Das heißt e´ntweder musst du Hartz4, Arbeitlosengeld-empfänger, Studentin, Rentner oder Behindert sein... Darüber gibt es immer einen Nachweis...Falls du ganz normal arbeitest und solche Geräte besitzt. Musst du zahlen...

Schau:

http://www.gez.de/

http://www.gez.de/door/gebuehren/index.html

http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index.html

2006-10-11 16:57:47 · answer #9 · answered by Sonnenscheinchen85 3 · 0 1

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