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18 antworten

Der Nachbar ist aber undankbar! Er sollte sich freuen, daß Du ihn jedes mal zurückgebracht hast!

2006-10-10 05:45:30 · answer #1 · answered by Anonymous · 3 0

Schenk ihm doch eine Gartenschere, Harke, Laubfeger.

Dann kannst du dir die Sachen nach dem Motto "ICH habe dir das mal geschenkt, nu leih es mir auch mal!" ausleihen. Vielleicht freut er sich dann so sehr darüber, dass du auch mal wieder seinen Rasenmäher schwingen darfst.

Jesses ...

2006-10-10 13:08:45 · answer #2 · answered by Hope Sing 2 · 1 0

Das gibt es sicher nicht, haste ihm keen Bier ausjejem oda wat.
Wurde Dir och nich immer meen Jerät leihen un ick muß mir dan een neues koofen wennet kaputjejangen is oda wat.
Koof dir selba eenen Raaaasenmeeeher.

2006-10-13 13:34:01 · answer #3 · answered by Karlchen * 7 · 0 0

Nein, hast du nicht.
Aber ich habe noch einen zu Hause, willst du ihn haben ?

2006-10-12 16:18:26 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Was ein Glück das Du nicht mein Nachbar bist. Von mir hättest du den Rasenmäher mal im Notfall bekommen aber nicht mehr, denn wir mußten ihn auch kaufen ;-), ich mag grundsätzlich keine Schmarotzer, sorry.

LG Cindy

2006-10-12 10:25:52 · answer #5 · answered by Anais 6 · 0 0

Das ist ja wohl jetzt nicht wahr- oder ???
Man kann auch einen Hund, solange ärgern bis er beißt.....
Es ist immer noch der Rasenmäher des Nachbarn.

2006-10-11 18:04:47 · answer #6 · answered by sinuhegirl1968 1 · 0 0

Doch, hast Du. Du kannst den Nachbarn verklagen. Auch wegen psychologischer Belästigung kannst Du Schmerzensgeld erwarten. Das bessert dann Dein Hartz4 auf.

2006-10-10 13:40:42 · answer #7 · answered by uetzwurst 2 · 0 0

Droh ihm mal mit dem Gerichtsvollzieher, sicher kauft er Dir dann einen eigenen Mäher....

2006-10-10 13:25:55 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Sorry, dass ich das so sagen muss, aber ich finde diese Frage ne ziemliche Frechheit.

Aber egal, hier zu den Fakten: Dein Nachbar hat den Rasenmäher gekauft und bezahlt, also ist er der Eigentümer. Du hast dir den Mäher nur "zeitweise" ausgeliehen, er befindet sich also bei dir, bleibt aber der Besitz deines Nachbarn.
Hätte dein Nachbar dir den Mäher geschenkt, wäre die Sache natürlich glasklar. Aber egal wie lange du dir etwas ausleihst, es bleibt auch wenn du dich daran "gewöhnt" hast das Eigentum des Anderen.

2006-10-10 13:09:41 · answer #9 · answered by Yvonne E 2 · 0 0

Aber es ist nun mal der Rasenmäher des Nachbarn. Warum kaufst du dir denn nicht endlich mal nen eigenen??? Ist doch besser.

2006-10-10 13:08:11 · answer #10 · answered by Nicole K 4 · 0 0

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