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Stellen immer wieder Positivgutachten aus über diese Monster,und müssen mit keinen Konsequenzen rechnen,wenn sie mal wieder einen Wiederholungstäter auf die Menschen los lassen.
Ich finde die gehören selbst eingesperrt!

2006-10-09 16:09:47 · 10 antworten · gefragt von Anonymous in Sozialwissenschaft Psychologie

10 antworten

diese "Gutachter" sollten, wie alle anderen auch, zur Verantwortung gezogen werden, sprich bestraft werden oder zumindest nicht mehr als Gutachter eingesetzt werden. Wenn ich auf der Arbeit einen Fehler mache, muss ich dafür gerade stehen ohne wenn und aber! Wenn ein Gutachter ein Fehler macht, heißt es "der ist ja auch nur ein Mensch" (O-Ton des bay. Justizministers gestern im Fernsehen)!

Zumindest Kinderschänder sollte man NIE wieder freilassen, die können gar nicht geheilt werden! Die sollte man am besten gleich aufhängen....weg mit denen....

2006-10-09 19:25:12 · answer #1 · answered by Anonymous · 3 1

JA!

Muß meinen Vorschreibern da etwas widersprechen.

Das mit der Resozialisierung ist ja alles schön und gut. Aber hier geht es nicht um Ladendiebstahl oder Einbruch, deren Auswirkungen man nach gewisser Zeit wieder "gutmachen" kann.
Die Opfer einer Vergewaltigung dagegen haben in den meisten Fällen ihr ganzes Leben mit den Folgen zu kämpfen.

Leider kommen Täter oft aus den Reihen der eigenen Verwandtschaft oder Nachbarschaft, so glaube ich auch weniger, das es ewas mit dem Outfit der Mädchen zu tun hat. Eher spielt hier das Ausnutzen von Vertrauensverhältissen eine Rolle.

Leider kann auch der beste Psychologe keinem Menschen hinter die Stirn gucken. Straftäter, die solche Art Verbrechen begehen interessiert das Leid der Opfer nicht im geringsten, sonst hätten sie eine dieseTat(en) erst gar nicht begangen. Wo liegt das Problem, den Psychologen so etwas wie Reue und Einsicht vorzuheucheln?

Ich bin der Meinung das die Justiz hier viel zu nachlässig ist. Psychologen sollten in solchen Fällen zur Verantwortung mit allen Konsequenzen herangezogen werden sollen. Schließlich sind sie in solchen Fällen Mitverursacher für Verbrechen.

Das Mitleid für Täter, die durch drastischere Maßnahmen länger inhaftiert bleiben, hält sich bei mir dann doch arg in Grenzen. Das hätten sie sich vorher überlegen können. Prävention ist in diesem Fall wichtiger als Zugeständnisse für Täter.

2006-10-10 00:36:50 · answer #2 · answered by fretrunner 7 · 4 0

Diese sogenannten "Gutachter" gehören abgeschafft!!!
Wenn eine Vergewaltigung erwiesen ist, ist der Beklagte den Eltern oder den nächsten Angehörigen der Opfer zu übergeben, die die Entscheidung haben sollten ob Todesstrafe oder Freispruch wegen Unzurechnungsfähigkeit angewendet werden!!!

2006-10-10 06:12:14 · answer #3 · answered by das_meine_meinung 1 · 1 0

dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

spätestens im wiederholungsfall, sollte über angebrachte massnahmen nachgedacht werden (auf eweig wegschliessen wär das mindeste)

2006-10-10 02:29:05 · answer #4 · answered by Knut S 5 · 1 0

Das glaube ich weniger, weil die Gesamtpsyche nicht nur von einem Psychologen ausschlagebend sind, wie man es gerne der Öffentlichkeit klar macht, sondern von meheren, die nur einen Schuldigen suchen.
Die Gefahr sind die Vergewaltiger!!!
Und ich muß gestehen, zum großen Teil auch die Eltern verschiedener Kinder. Sie kleiden kleine kinder teilweise wie Teenager und sehen nicht der Gefahr ins Auge, sondern wollen zum Beispiel ihr kleines Töchterchen aks hübsche Prinzessin präsentieren.
Natürlich nicht alle Eltern,:
Aber ich finde es sind immernoch viel zuviel! Man sollte sein Kind Altersentsprechend anziehen, das kein Sexuellbessesener auf dumme Gedanken kommen kann. Leider wird die Gefahr in die diese Kinder durch das Verhalten der Eltern, meist Mütter gebracht werden bewußt.

2006-10-10 00:06:46 · answer #5 · answered by hexen_mum2 4 · 2 1

Vor allem sind Vergewaltiger eine Gefahr für die Allgemeinheit.

Es gibt sehr viele Fälle in denen Gutachter NEGATIVE Urteile abgegeben haben und die jeweiligen Straftäter (nicht nur Sexualstraftäter) dennoch frei kamen - weil ihre Strafzeit zuende war z.B.

Ansonsten soll unser Rechtssystem straffällig gewordene auf ein Leben nach ihrem Vollzug vorbereiten. Man geht als davon aus, dass der Strafvollzug Reue und Besserung bewirkt.
Das letztere wird von Gutachtern überprüft - und für meine Ohren klingt das so falsch nicht.

Du darfst nämlich nicht ausser Acht lassen, dass es sehr viele Fälle (wesentlich mehr) gibt, in denen ein Straftäter sich wieder ganz normal eingelebt hat.

Nur nützt das den Opfern, die den Irrtümern zum Opfer fallen überhaupt nichts. Deshalb wird im Moment an Konzepten gestrickt, wie man diese Gefahr minimiert (Meldepflichten Überwachungen etc.bei bestimmten Tätergruppen)

Nicht alles was sich in Einzelfällen negativ auswirkt ist es auch.
Dummerweise schreibt die BLÖD-Zeitung nicht über gelungene Reintegrationen.

2006-10-09 23:53:09 · answer #6 · answered by Schubidu 7 · 2 1

Ganz klares Ja! Ich schliesse mich da der Meinung von fretrunner an. Es wird einfach zu nachlaessig mit solchen Monstern umgegangen und ich frage mich wirklich, wieviele Wiederholungstaeter muss es noch geben, bis hier endlich haerter durchgefriffen wird. Einen Menschen, der Vergewaltigt, kann man nicht umerziehen, das steckt zu tief drin. Einem Bankraeuber kann man das klar machen - die handeln nicht aus einem inneren Drang heraus, den sie nicht steuern können - aber das haben diese super Psychologen wohl nocht nicht begriffen!

2006-10-10 03:39:09 · answer #7 · answered by martinsche 3 · 1 1

Denkt ihr nicht auch, dass diese Vergewaltiger z. T. durchaus intelligent sind und sich so derart Verstellen können, dass sie diese Gutachter täuschen können. Die Kosten sind imens hoch für a) diese Vergewaltiger und b) für die Psychologen
und wer zahlt´s mal wieder?
Genau, der Steuerzahler

2006-10-10 01:24:48 · answer #8 · answered by Heidi von der Alm 3 · 1 1

ja, nur sollte man sie auch für ein falsches Urteil was grob fahrlässig ist belangen können. Ja sie werden getäuscht, aber viele sind zu gutgläubig. Sie müssen doch davon ausgehen das sie von vorneherein getäuscht werden, damit die frei kommen.Auf jeden Fall sollte man in so einem Fall mehrere Psychiater als Gutachter nehmen. So wenn 3 sagen der ist ok, sollte es evtl ok sein. Aber immer unterschiedliche und wo keiner den anderen kennt. Auch sollten Sexualstraftätern das Strafmaß heraufgesetzt werden, so wie bei einem Schwerverbrechen.
15 Jahre mindestens bei erwiesener Schuld. Und bei Schuldunfähigkeit muss der mindestens 20 Jahre in die Klapper.Bei besonderen Fällen wäre ich sogar für die Todesstrafe, und zwar wenn in dem Fall es um Kindern geht! Nur wenn natürlich zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte das er schuldig ist. Einen Tod kann man ja nicht rückgängig machen.
Ich kenne selbst Psychiater und bei einer kann ich sagen das ihre Methoden selbst für jeden Otto Normal Verbraucher idiotisch ist.
Sie sagt das man den 8Jährigen Jungen (der sehr wild ist) nicht für Ungehorsamkeit und Frechheiten bestrafen sollte bzw schimpfen sollte. Wie sollte man ihn sonst erziehen, mit Schulterzucken??
Wenn die mal ein Gutachten schreiben sollte na dann gute Nacht.
Der Straftäter wäre in Null Komma Nix draussen, und bekommt Streicheleinheiten.

2006-10-10 00:42:14 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 0

Die falschen herangezogenen Kriterien der Beurteilung eines Straftäters sind es, die gefährlich sind.
Der Psychologe handelt in dem ihm vorgegebenen System/bzw.Spielraum.

2006-10-10 04:57:42 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 1

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