Das hängt von der Höhe des Baumes ab. Alle Abstände sind hier zu finden:
http://www.horstmueller-galabau.de/recht/grenzabstaende.htm
Tobias
2006-10-06 06:45:41
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answer #1
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answered by Tobias 7
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... ich würde gerne wissen, warum dir dieser Baum nicht gefällt. Atme mal tief ein, fühle diesen Sauerstoff. Glaube mir, er stört nur noch halb soviel :-) Leben ist wichtig.
2006-10-09 16:37:20
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answer #2
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answered by trollhattan24 1
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ja nur bis zur grenze!
2006-10-09 05:21:42
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answer #3
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answered by Rebecca 6
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JUHU,meine Freundin sollte ihren Baum entfernen (bzw. das was rüber hing)lt.Nachbarschaftsrecht.....bla bla bla
Wunderschöner Baum schluchz, aber der Besitzer von dem anderen Grundstück bekam kein Recht,weil....... er dies 2 Jahre geduldet hatte und so kein Anspruch auf Änderung mehr bestand.
Dieser Baum steht immer noch.
Lieber génau schlau machen bevor du dem Nachbarn ggf. Drohungen glaubst.
2006-10-08 14:00:14
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answer #4
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answered by Prettythink 3
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Laut Gartengesetzes muss der Pflanzabstand von der Grundstücksgrenze gerechnet mindestens 2 Meter betragen. Der Baum darf auch nicht höher als 2 Meter werden und muss dann beschnitten werden.
2006-10-08 08:44:07
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answer #5
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answered by Anonymous
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Das ist eine gute Frage die wir gestern auch diskutiert haben.
aber grundsätzlich ist wichtig wie lang steht er schon?
Erst gepflanzt kannst du was dagegen machen nur wenn er länger als 5 Jahre steht sieht es schlecht aus.
2006-10-08 08:11:21
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answer #6
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answered by Sieglinde 2
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Das ist im Nachbarschaftsrecht geregelt.
2006-10-07 09:02:20
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answer #7
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answered by Anonymous
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Schade um den Baum.
2006-10-06 18:05:01
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answer #8
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answered by dreamfall 4
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Ich glaube, das muss mindestens 1,5 m sein...
Dann kommt noch hinzu, dass dieser Baum auch wächst und dann mit den Jahren auf Nachbars Grundstück Laub hinterlässt. Da solltest du dich mit deinem Nachbarn schon einigen. Entweder gibst du ihm ein Paar Früchte von deinem Baum ab, oder du beseitigst halt auch das Laub von Nachbars Grundstück. Meistens klappt das schon... in einer guten Nachbarschaft!!!!!!
2006-10-06 13:59:06
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answer #9
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answered by Sabbel19 3
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Da könnten landes- oder gemeinderechtliche Vorschriften eine Rolle spielen. dann ist hier eine verbindliche Auskunft ohnehin nicht möglich.
Was ein Baum in jedem Fall nicht darf, ist dem Nachbargrundstück das Licht wegnehmen, egal wie nah / fern er steht.
Weiterhin darf er nicht auf das Nachbargrundstück einwirken, indem er z. B. mit seinen Ästen oder Wurzeln hineinwächst, sein Laub oder seine Früchte dort abwirft.
Insofern ist eine Antwort in Metern und Zentimetern auch von den Gegebenheiten vor Ort abhängig.
Ferner gibt es immer noch die Möglichkeit, die Zustimmung des Nachbarn einzuholen.
Und wo auch Probleme drohen: wenn du, um deinen Baum / deine Hecke zu beschneiden das nachbarschaftliche Grundstück betreten mußt, dann bedarf das des Einverständnisses deines Nachbarn. Ist er damit nicht einverstanden, dann mußt du abholzen. Dabei aber die Jahreszeit beachten und daran denken, eine eventuelle behördliche Genehmigung einzuholen!
2006-10-06 13:55:29
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answer #10
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answered by Brian W. Ashed 7
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