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Ich bin seit gestern bis heute krank geschrieben. Ich fühle mich immer noch nicht besonders wohl, allerdings müsste ich auch mal wieder mit dem hund spazieren gehen ( sonst kann er nur in den garten ). Ab wann ist es ok, sich wieder "blicken" zu lassen, ohne dass jemand auf die idee kommt, man hätte blau gemacht?

2006-10-06 01:04:01 · 10 antworten · gefragt von sterndale72 5 in Gesellschaft & Kultur Sonstiges - Kultur

10 antworten

Frische Luft hat noch niemandem geschadet.... wenn man es nicht übertreibt
Ich finde, Gassi-gehen und Einkäufe sind doch wohl erlaubt. Es sei denn, der Arzt hat "Bettruhe" verordnet

2006-10-06 01:13:37 · answer #1 · answered by Anonymous · 4 0

Nicht jede Krankschreibung bedeutet, daß ich im Bett liegen oder in der Wohnung bleiben muß. Sie bedeutet zunächst nur, daß ich aus medizinischen Gründen nicht in der Lage bin, meine vertraglich geschuldeten Arbeitspflichten zu erfüllen.
Gute Besserung !!

2006-10-06 01:14:06 · answer #2 · answered by Anonymous · 2 0

das sollte dir vollkommen egal sein - halte dich an deine verfassung und die vorgaben vom arzt.
es gibt ja auch krankheiten, bei denen man gerade draussen sein sollte

2006-10-06 01:06:45 · answer #3 · answered by Knut S 5 · 2 0

Arbeitsunfähig heißt ja nicht gleich bettlägerig! Und dass ein Hund mal raus muss, weiß ja nun jeder. Ich würde vielleicht nun nicht gerade joggen gehen oder sowas! ;-) Aber frische Luft kann ja wohl, gerade wenn man krank ist, nur förderlich sein!

Ausserdem trifft man gewöhnlicherweise eh´ niemanden! Ich habe selber auch immer Bedenken, denke dann aber immer das, was ich oben geschrieben habe!

Gute Besserung!

2006-10-06 01:29:35 · answer #4 · answered by Mukmuk 4 · 1 0

Du darfst alles machen, was deiner Genesung nicht schadet. Dazu gehört auch - sofern dir keine absolute Bettruhe verordnet wurde - ein Spaziergang. Dieser sollte dich dann aber nicht unbedingt über das gerade stattfindende Stadtfest führen ;-). Auch einkaufen darfst du, sofern es in keinen Shoppingmarathon ausartet.
Ab Morgen kannst du dann wieder alles tun, was du willst.
Viel Spaß, gute Besserung und viele Grüße an deinen Hund.

2006-10-06 01:24:41 · answer #5 · answered by Anonymous · 1 0

Arbeitsunfähigkeit ist nicht genau dasselbe wie ein Krankenlager.
Wegen irgendwelcher Kollegen oder Verleumder würde ich mir keine allzu großen Sorgen machen. Doch empfiehlt es sich meiner Meinung nach, sich innerhalb der Arbeitszeit nicht unbedingt draußen blicken zu lassen - um Deinetwillen. Sicherlich hast Du ja auch eine Krankheitsvertretung am Arbeitsplatz.

Versicherungstechnisch kenne ich mich leider nicht ganz genau aus. Mag sein, dass ein Unfall (den ich Dir wirklich nicht wünsche!!!) beim Ausgang während des sog. "Krankenstandes" Probleme mit sich bringen könnte. Versicherungen wollen ja ungern zahlen.

Doch sicherlich kannst Du heute nach offiziellem Dienstschluss nach draußen gehen. Dann bist Du auf jeden Fall privat und für Dich eigenverantwortlich.

Gute Besserung auch!!!!

2006-10-06 01:15:04 · answer #6 · answered by Anonymous · 1 0

Sofern es der Arzt nicht untersagt hat und sich deine Erkrankung
durch das außer Haus gehen nicht verschlechtert, kannst du auch
während der Krankheit das Haus verlassen. Selbst der Besuch
von Veranstaltungen ist möglich.

2006-10-06 07:27:06 · answer #7 · answered by Berni 7 · 0 0

solange du nicht bettlägerisch krank geschrieben bist oder woanders arbeitest kannst du jederzeit vor die tür

2006-10-06 02:41:25 · answer #8 · answered by triallady69 3 · 0 0

Krank geschrieben, heißt nicht das man unbedingt zuhause bleiben muß. Kommt auf die Krankheit an.

2006-10-06 02:13:03 · answer #9 · answered by crazzymummy 2 · 0 0

Du kannst auch während dem Krankenstand aus dem Haus gehen, denn bei vielen Erkrankungen ist es auch die Bewegung an frischer Luft, die zur Genesung beiträgt - verboten ist es auf keinen Fall.

Das mit "Blaumachen" ist nur dummes Geschwätz!

2006-10-06 01:34:39 · answer #10 · answered by ? 3 · 0 0

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