und was soll Deine Frage?
2006-10-05 04:30:54
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answer #1
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answered by Diopsid 6
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du musst die ID Nr angeben nicht deine Steuernr.
2006-10-07 00:41:09
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answer #2
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answered by Manfred V 5
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Du solltest sämtliche "Abkassiernummern" angeben, zu Deiner eigenen Sicherheit (falls GmbH auch die HRG-Nummer). Die Ust-ID bekommst Du problemlos von Deinem Finanzamt.
2006-10-05 04:48:38
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answer #3
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answered by ? 3
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Sofern der Dienstebetreiber eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) zugeteilt bekommen hat, muß diese Nummer ebenfalls in der Anbieterkennung erscheinen. Die USt-ID-Nr. - bestehend aus den Buchstaben DE sowie 9 weiteren Ziffern - wird vom Bundeszentralamt für Steuern mit Sitz in Bonn und Saarlouis vergeben; sie ist nur für jene Unternehmen erforderlich, die Warenverkehr innerhalb der EU betreiben, und darf nicht mit der normalen (Umsatz-)Steuernummer verwechselt werden! Die normale Steuernummer braucht (und sollte, aus Datenschutzgründen) nicht im Impressum stehen.
2006-10-05 04:44:51
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answer #4
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answered by Tobias 7
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Die Umsatz-ID muss beantragt und angegeben werden, wenn Du Auslandsgeschäfte machst, da sie eu-weit gilt! Bei einem Online-shop machst du wahrscheinlich welche und somit bist du verpflichtet, die anzugeben!
2006-10-05 04:37:58
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answer #5
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answered by Michael K. 7
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Wenn Du eine Umsatzsteuer-ID hast, solltest Du die angeben.
Wenn Du, so wie ich, unter der Umsatzgrenze bist, genügt auch die normale Steuernummer. Wichtig ist nur, dass du die auch auf Deine Rechnungen druckst.
2006-10-05 04:36:43
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answer #6
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answered by foto_digital 4
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Ich hab mich vor kurzem selber mit dem Thema beschäftigt, sofern du über eine Umsatzsteuer ID verfügst muss diese auch angegeben werden.
Wenn du keine hast reicht die Einkommenssteuernummer deines Gewerbes.
2006-10-05 04:36:09
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answer #7
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answered by Anonymous
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