English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

HALLO... sitze in der klemme , mein scheidungsjahr ist gerade durch, beide stehen im grundbuch des hauses, wohne leider nicht mehr drin, frau mit unseren 2 kindern und ihrem neuen freund der nur ab und zu da ist. möchte das haus verkaufen, sie will aber nicht, droht mir mit den kindern weil sie dann aus dem haus rausmüssten.. wie kann ich was machen um meine nerven nicht kaputt zu machen, ich hänge so an meinen kids, wie bring ich sie dazu., was für möglichkeiten gibt es... es muss doch ne möglichkeit geben . ohne den kindern zu schaden.. kinder sind 4 und 11 jahre...bitte nur ernstgemeinte ratschläge...ich danke euch im voraus... grüssle to

2006-10-04 03:27:12 · 10 antworten · gefragt von manu33 h 1 in Freunde & Familie Ehe & Scheidung

10 antworten

Dein persönliches Problem bedauere ich, aber hier wirst Du von den "Hobbyjuristen" keinen wirklich rechtssicheren Rat bekommen. Wende Dich an einen Rechtsanwalt der sich vielleicht sogar speziell mit Scheidungsrecht befasst, da bekommst Du die Hilfe und den Rat den Du brauchst.

2006-10-04 05:12:35 · answer #1 · answered by ? 3 · 2 0

soviel ich weiß, wird einem von euch bei der scheidung das haus zugesprochen, daß ist meist der, der die kinder weitererzieht, wie es dann mit den kosten aussieht, weiß ich nicht so genau. ich denke aber, derjenige der darin wohnt ist auch für die kosten zuständig. oft sieht es aber nach einer scheidung doch so aus, daß ein gemeinsames haus nicht mehr finanziert werden kann, weil einfach das einkommen nicht mehr stimmt. ich glaube die wenigsten kommen um einen verkauf herum.

2006-10-04 10:43:16 · answer #2 · answered by susi q. 5 · 1 0

Es gibt den juristischen Aspekt und den emotionalen.
Wenn beide im Grundbuch stehen, dann gilt generell (geschätzter bzw. tatsächlicher Verkaufswert - Verbindlichkeiten) : 2
Entweder das Haus wird verkauft oder einer zahlt den anderen aus. Oder es wird versteigert, was ihr vermeiden solltet.
Du solltest deiner zukünftigen Exfrau klarmachen, dass sie ihren Kindern mehr schadet, wenn sie die Beziehung zu dir vergiftet, als wenn sie sich von ihrem Anteil eine Wohnung kauft/mietet. Versuche ihr klar zu machen, dass es für die Kinder später sehr wichtig ist, wie fair ihr in der Trennung miteinander umgegangen seid. Letztlich ist es jetzt für alle sehr wichtig, dass man sich mit der neuen Situation arrangiert. Und zwar so gut wie möglich. Sucht euch vielleicht einen Mediator in der Nähe, damit ihr alle Möglichkeiten mal durchspielen könnt.

2006-10-06 16:29:26 · answer #3 · answered by blattimwind 2 · 0 0

lass dich auf keinen fall mit den kindern erpressen, heute ist ein artikel in der leipziger volkszeitung ( lvz-online.de) , das die frauen nicht mehr so bevorteilt werden bei einer scheidung was kinderumgang angeht, sie kann dich also garnicht damit erpressen, ansonsten anwalt und darüber klären lassen, und deiner ex sagen, das es so teurer wird für euch beide, vielleicht läßt sie sich doch auf eine gütliche trennung ein

2006-10-04 15:57:24 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

du hast sicher einen Anwalt der dir ein paar tips geben kann aber wenn du mit im Grundbuch stehst dann geht das eigentlich nicht mit dem Verkauf, informier dich da besser noch mal vielleicht gibt es ne andere möglichkeit,

2006-10-04 13:24:42 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Da ist es wichtig wer alles beigetragen hat.

Mach deiner Ex den Vorschlag ihr die Hälfte ausbezahlen und sag ihr mit den Drohungen (Kinder) mach sie diese kaputt, den sie brauchen auch den leiblichen Vater.

Wenn es hart auf hart kommt kannst du das Sorge recht einklagen. Aber mach das nur im Notfall.

Versuche es mit ihr im sachlichen Gespräch.

2006-10-04 10:59:57 · answer #6 · answered by cici 2 · 0 0

mit stress:
Beantragung einer Zwangsversteigerung zwecks Auflösung einer Eigentümergemeinschaft!

ohne Stress: Sprich mit ihr darüber, ob sie das Haus kaufen will oder was es sonst für Lösungen gibt. Falls sie nicht kooperativ ist (scheint ja so), gehts nur mit dem ersten Vorschlag!
Generell gilt: du kannst, musst aber keinen Vermögensausgleich beantragen. Über den Vermögensausgleich kann (muss aber nicht) eine richterliche Verfügung über das Haus erreicht werden.
Merke jedoch eins:
egal, was deine Ex haben will, gib es ihr freiwillig! Sie bekommt es sowieso! Denk an meinen Rat!!!

2006-10-04 10:57:40 · answer #7 · answered by Michael K. 7 · 0 0

Ich denke ohne anwaltliche Beratung und Hilfe kommst du nicht weiter. Wichtig ist hier zu wissen, ob das Haus während der Ehe gekauft wurde oder ob es eine Schenkung oder Erbe war.

Wenn ihr euch nicht einigen könnt, endet solche Angelegenheit meistens in einer Zwangsversteigerung und deine EX müsste eh raus. Lass dich auszahlen, sie muss sich zwangsweise darauf einlassen, wenn sie im Haus bleiben will.

Lass dich nicht mit den Kinder erpressen! Du hast ein Recht auf die Kids. Wenn Sie einmal Oberhand gewonnen hat, wird sie dich wegen jedem "Scheiß" wieder erpressen.

2006-10-04 10:42:45 · answer #8 · answered by manuchen78 1 · 0 0

Ich fürchte, ohne eine gütliche Einigung wirst Du keine Möglichkeit haben. Du kannst Ihr ja vorschlagen, Dich auszuzahlen, sprich, Dir Deine Hälfte abzukaufen.

Und lasse Dich nicht mit den Kindern erpressen - das ist ein Nebenkriegsschauplatz, der dort nicht hingehört. Ist nicht fair von Deiner Ex und sage ihr das auch. Das gehört auch nicht in diese Diskussion, weil's damit gar nichts zu tun hat.

Zur Not mußt Du eine Regelung über den Scheidungsanwalt herbeiführen. Die Kinder kann sie Dir aber nicht vorenthalten, wenn Du keinen Grund gibst, der in Deiner Person zu finden ist, wovon ich mal nicht ausgehe.

2006-10-04 10:31:49 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 0

Wer hat den Löwenanteil für dashaus bezahlt und bei der event. Baufirma etc. unterschrieben ....?

2006-10-04 10:29:54 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 0

fedest.com, questions and answers