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wann ist dieser möglich?

2006-10-03 04:35:32 · 7 antworten · gefragt von Anonymous in Haus & Garten Sonstiges - Haus & Garten

Ich wandere aus und aus diesem Grund konnte ich alle meine Versicherungen usw auuserordentlich kündigen (d.h. ich musste mich nicht an die K-frist halten).Ist das auch bei einem Wohnungsmietvertag möglich?Nur rein Intresse halber ,meine Wohnung ist schon gekündigt.

2006-10-03 04:39:05 · update #1

Ich wandere aus und aus diesem Grund konnte ich alle meine Versicherungen usw auserordentlich kündigen (d.h. ich musste mich nicht an die K-frist halten).Ist das auch bei einem Wohnungsmietvertag möglich?Nur rein Intresse halber ,meine Wohnung ist schon gekündigt.

2006-10-03 04:39:50 · update #2

7 antworten

Das ist meiner Meinung nach eine Frage, mit der sich sicherlich schon einige Gerichte befassen mussten. Ausserordentlich kündigen kann man meistens, wenn "wichtige Gründe" vorliegen. Normalerweise versteht man darunter zB Todesfall (des Mieters, so seltsam wie das klingt, aber es ist rechtlich für Nachmieter relevant), höhere Gewalt etc.
Aber eine Auswanderung kann man sicher auch im weiteren Sinne als wichtigen Kündigungsgrund sehen. Die Frage ist ja, welchen Schaden erleidet der Vermieter potenziell daraus - ist im Mietvertrag eine entsprechende Kautionsregelung oder steht er dann plötzlich ohne Mieter und ohne Einnahmen da oder wie lange wäre der Mieter eigentlich noch gebunden gewesen (weniger schlimm: 1 Jahr, schlimmer: lebenslange Miete). Wäre dies der Fall, müßte man unter Rücksicht auf den Vermieter nehmen. In diesem Fall halte ich eine einvernehmliche Kündigung ab sofort (mit Zahlung von zB 1 weiteren Miete oder bis ein Nachmieter gefunden wurde) für die realistischere Variante.

2006-10-03 04:48:06 · answer #1 · answered by grosse_daus 5 · 2 0

Nein, nicht möglich, aber Du könntest mit Deinem Vermieter reden, wenn er vorzeitig einen neuen Nachmieter für Dich findet ist er sicher bereit, von den gesetzlichen Fristen abzuweichen.
Wenn Du ausziehst und ins Ausland gehst riskiert er, seine restliche Miete nicht zu bekommen, da Du ja wohl alle Brücken abbrechen willst.

2006-10-03 11:48:07 · answer #2 · answered by Loewe-36 5 · 1 0

http://www.ratgeberrecht.de/fragen/rfindex10041.html

2006-10-03 11:38:57 · answer #3 · answered by Diopsid 6 · 1 0

Steht alles da:
http://www.kanzlei.de/frlk.htm
http://www.ratgeberrecht.de/index/is05300.html

2006-10-03 11:37:20 · answer #4 · answered by lacy48_12 7 · 1 0

Genaue Angaben hierzu??!??

Wenn
DU sowas wissen willst, musst Du evtl. auch sagen was los is....

2006-10-03 11:38:56 · answer #5 · answered by Jens 2 · 1 1

Wofür? Wohnung? Arbeit? Kaufvertrag?

Okay, dann schau mal hier. Hier findest Du die Kündigungsfristen und auch nähere Infos

http://www.softnews.de/recht/mietrecht.htm (Punkt 4)

2006-10-03 11:38:01 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

wäre ja schlimm wenn man wegen auswanderung keine vertragsfristen einhalten muss.

2006-10-03 12:14:34 · answer #7 · answered by steffi 4 · 0 1

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