Nach dem in Deutschland nach wie vor geltenden Rechtsverständnis können eine Ehe nur eingehen
zwei unverheiratete Personen
unterschiedlichen Geschlechts,
die auf Lebenszeit
zusammenleben (wollen).
Wer schon einmal verheiratet war, kann nur heiraten, wenn die frühere Ehe durch Tod des Partners oder Scheidung aufgelöst worden ist. Gleichgeschlechtliche Paar können keine Ehe eingehen, ihnen hat der Gesetzgeber seit dem 01.08.2001 die eingetragene Lebenspartnerschaft zur Verfügung gestellt.
Wer heiraten will, muss volljährig, also mindestens 18 Jahre alt sein. Ist einer der Partner mindestens 18 Jahre alt und der andere wenigstens 16, so kann das Familiengericht auf Antrag die Eheschließung erlauben, wenn dies dem Wohle des Minderjährigen entspricht.
In Zeiten, in denen die nichteheliche Lebensgemeinschaft als Lebensform weitgehend akzeptiert wird, handhaben die Familiengerichte diese Bestimmung zunehmend restriktiver. Der Umstand allein, dass ein Kind "unterwegs" oder gar schon geboren ist (der einstmals klassische Fall des "Heiraten-müssens"), oder dass einem ausländischen Partner ohne die Heirat die Abschiebung droht, reicht für die Genehmigung allein nicht.
Nicht heiraten kann, wer geschäftsunfähig, also zum Beispiel geisteskrank ist. Dies muss bei einem unter Betreuung Stehenden nicht zwangsläufig der Fall sein. Er kann heiraten, wenn er - zur Überzeugung des Standesbeamten - die Bedeutung der Ehe erfassen kann und den freien Willen hat, sie einzugehen.
Nicht einander heiraten dürfen Verwandte in gerader Linie (das sind Personen, die direkt voneinander abstammen) sowie Geschwister und Halbgeschwister. Dies gilt auch, wenn die Verwandtschaft oder Geschwisterschaft durch Adoption erloschen ist.
Umgekehrt soll eine Ehe nicht geschlossen werden zwischen Personen, deren Verwandtschaft oder Geschwisterschaft erst durch Adoption zustande gekommen ist, auch dann nicht, wenn die Adoption rückgängig gemacht wird.
Heiraten können demnach aber der Cousin seine Cousine und der Onkel seine Nichte, weil sie nicht in gerader Linie miteinander verwandt sind.
2006-10-01 13:31:33
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answer #1
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answered by Diopsid 6
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Ich würde sagen nein das ist nicht erlaubt. Sie sind ja miteinander verwandt. Dabei muss man folgenden Punkt beachten. Wenn sie Kinder möchten ist die wahrscheinlichkeit das sie ein behindertes kind zur welt bringen sehr gross!
Ich würde das niemals machen.
Aber eben gegen die liebe ist kein kraut gewachsen.
Ich wünsche den beiden Troz allen eine schöne zeit und alles gute für die zukunft.
Gruss froschgesicht
2006-10-02 19:06:17
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answer #2
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answered by froschgesicht 2
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Huch....gibt es denn so was...... Hat sie jemand Aufgeklärt wer, wie, was ist?Ich finde diese Vorstellung nur gruselig,aber soweit ich weiß können Cousin und Cousine Heiraten.Mir Persönlich ist das echt zu wieder.....Sorry
2006-10-02 05:49:48
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answer #3
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answered by zecke 5
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Denke ich nicht aber da sie geheiratet haben ist es wohl irgend wo erlaubt ,kein angenehmer Gedanke :-(
2006-10-03 19:56:35
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answer #4
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answered by Anonymous
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ich finde diese Situation ekelig
2006-10-02 04:32:08
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answer #5
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answered by caroandyou 2
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na bei euch is ja was los. Das habe ich auch noch nicht gehört.
2006-10-02 02:53:10
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answer #6
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answered by Peter S 2
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