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Diese Frage wurde mir letztens gestellt und wusste keine Antwort darauf.
Weil andere Bundesländer ja auch nicht irgendwie mit Freistaat anfangen... :(

2006-09-28 10:00:41 · 5 antworten · gefragt von loarine17 1 in Schule & Bildung Prüfungen & Tests

5 antworten

"Freistaat" ist eigentlich ein anderes Wort für "Republik".Die Bezeichnung „Freistaat“ im Namen Bayerns sagt nichts über föderale Rechte und Pflichten aus. Der Name stammt pikanterweise vom ersten bayerischen Ministerpräsidenten Kurt Eisner. Der war Sozialist, und der „Freistaat Bayern“ heißt deshalb so, weil die Revolutionärinnen und Revolutionäre von 1918 damit zum Ausdruck bringen wollten, daß Bayern ein freier Staat war: frei von Kirche, König und Bourgeoisie.

In der Weimarer Republik erhielt auch Sachsen den "Status" eines Freistaates.

2006-09-28 10:38:32 · answer #1 · answered by dr_chkdsk 4 · 2 0

Schon mal in der Geschichte Deutschlands herumgeschnüffelt, ganz kurz meine ich nur:
- Hansestädte
- freie Hansestadt
- Freistaaten
u.s.w????

Mach Dich doch selber mal (clever) schlau!!!!

Meine Meinung: FB darf alles, weil die Jungs in FB genauso schwarz sind wie der Rest um AM.
Warum gibt es in Hessen noch die Todesstrafe?

2006-09-28 17:27:39 · answer #2 · answered by MC 3 · 1 0

doch thüringen und sachsen sind auch freistaaten.die haben alle einen eigenen landtag ....oder grübel?die bayern haben die weißwürscht das ist ganz gewiss

2006-09-28 17:09:28 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

"freistaat" bezeichnete die freiheit des deutschen reiches, da es eine der eher wenigen republiken damals war. die ehemaligen bundestaaten benutzten damals ebenfalls "freistaat" als bezeichnung. bayern jedoch hielt es bei für seine förderalistische politik und eigene (kulturelle) identität. ;] so ähnlich ist das zu erklären.... (irgendwie^^)

2006-09-28 17:07:13 · answer #4 · answered by Antonio 6 · 0 0

Die Bezeichnung Freistaat ist ein im 19. Jahrhundert von Sprachpuristen eingeführtes deutsches Synonym für Republik.

In der Weimarer Republik war es der amtliche Name der meisten Länder des Deutschen Reiches mit Ausnahme der Republik Baden, des Landes Thüringen, des Volksstaates Hessen, des Freien Volksstaates Württemberg, der Freien und Hansestadt Lübeck, der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen. Artikel 17 der Weimarer Verfassung verlangte: „Jedes Land muß eine freistaatliche Verfassung haben.“

Die Bezeichnung betont, dass das Land nicht von einem Monarchen, sondern von seinen freien Bürgern in Form einer parlamentarischen Demokratie regiert wird.

Privilegien oder rechtliche Besonderheiten hat ein „Freistaat“ gegenüber der Bundesrepublik Deutschland keine.


PS: Sachsen und Thüringen sind auch "Freistaaten"

2006-09-28 17:03:50 · answer #5 · answered by Black Dog 5 · 0 0

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