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also es geht um ebay...kann ich jemanden anzeigen der meint,dass er das geld für die ersteigerte ware schon lange überwiesen hat aber kein überweisungsschein vorzulegen hat,ausserdem hat er mir eine negative bewertung gegeben und will die nicht zurücknhemen...kann ich deswegen zur polizei?

2006-09-26 12:05:39 · 10 antworten · gefragt von Anonymous in Computer & Internet Sonstiges - Computer

also das geht jetzt seit über zwei monaten so...

2006-09-26 12:14:15 · update #1

schuldigung,dass ich es nicht dazugeschrieben habe aber es geht um 3euro...

2006-09-26 12:42:29 · update #2

10 antworten

Weswegen willst Du ihn denn anzeigen? Solange Du die Ware noch hast ist nichts ungesetztliches geschehen. Du kannst höchsten Deine Forderung bzgl. der Auktion einklagen. Das ist aber Zivilrecht und der Polizei egal. Ob sich das lohnt hängt vom Streitwert ab.
So ist das numal bei ebay. Du kannst ihn auch negativ bewerten, seine Bewertung kommentieren und ihn bei ebay anschwärzen.

2006-09-26 12:43:32 · answer #1 · answered by Igor! 4 · 4 0

Ware wird erst nach Geldeingang versendet. Wenn kein Geld eingegangen ist und dies nicht nachgewiesen werden kann, ist eine Anzeige unnötig.
Ansonsten würde ich mich wegen des Teilnehmers bei ebay wegen betrügerischer Absicht beschweren, auch gegen die Bewertung! Selber in jedem Fall negative Bewertung abgeben!

2006-09-26 19:36:48 · answer #2 · answered by Anonymous · 3 0

Mal unabhängig von der Summe:

Zu einer Überweisung gibt es zwei nachvollziehbare Vorgänge:

1. Die Überweisung ist nachweisbar auch wenn kein
Überweisungsbeleg vorliegt. Es muss zumindest auf dem
Kontoauszug belegbar sein, dass eine Überweisung
getätigt wurde.

2. Wenn die Überweisung erfolgte, musst du an deinem Konto
sehen können, dass die Überweisung eingetroffen ist.

Jetzt ergeben sich daraus verschiedene Szenarien. Der Käufer ist verpflichtet, dir nachzuweisen, dass er die Überweisung vorgenommen hat. Dazu muss er dir den entsprechenden Überweisungsbeleg in Kopie oder den entsprechenden Kontoauszug in Kopie vorlegen, damit du verifizieren kannst, ob der Ablauf so war wie behauptet. Wenn er eine falsche Kontonummer benutzt hat, liegt es bei ihm, die Sache zu korrigieren. Allerdings dürfte in diesem Fall automatisch eine Rückbuchung über dir Bank erfolgen, mit Kosten für den Überweiser. Es kann auch sein, dass sich bei dir ein Fehler eingeschlichen hat und du eine abweichende Kontonummer übermittelt hast. In dem Fall liegt die Sorgfaltspflicht bei dir und du bist für die Kosten verantwortlich.

Wenn du definitiv alles richtig gemacht hast und die Ware vor Eingang der Bezahlung im guten Glauben verschickt hast, hast du erst einmal Pech gehabt. Denn in diesem Fall liegt ein Betrug vor. Allerdings trägst du einen Teil der Schuld, denn es ist schon recht grünäugig, Ware vor Zahlumgseingang zu liefern. Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, die Zahlung ist erfolgt, der Käufer hat die Ware erhalten und dann eine Rückbuchung vorgenommen. Dann ist es ebenfalls Betrug.

Du solltest auf jeden Fall alles bei ebay melden und den Käufer unter Androhung einer Anzeige wegen Betruges auffordern, den Betrag innerhalb einer Frist zu überweisen.

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, schalte die ein.

2006-09-27 04:15:16 · answer #3 · answered by Paiwan 6 · 1 0

Das bringt absolut garnichts, ausser dem Verbrauch von Energie und Nerven. Etwas Ähnliches ist mir auch mal bei Ebay passiert, hab Geld bezahlt und die Ware nicht bekommen, ausser tausend Schreiben, die zwischen Ebay und dem Typ und mir hin- und hergingen, ist nichts passiert. Verbuch's auf Erfahrung und freu Dich an dem, was Du sonst für weniger Geld als bisher ersteigern konntest.
Viele Grüsse

2006-09-30 11:41:12 · answer #4 · answered by SmileyBiene 3 · 0 0

um welchen betrag geht es denn? mein wegen 5 € wird die polizei kein protokoll schreiben!
Am besten erst mit dennen von Ebay in kontakt tretten! Alles weitere macht der anwalt!

2006-09-26 19:34:58 · answer #5 · answered by alf007orginal 4 · 1 1

Ich denke schon das du diesen jemand anzeigen kannst, weise Ihn darauf hin und gebe ihm noch einmal eine Frist. Ebay würde ich noch zusätzlich einzuschalten. Wegen der negativen Bewertung würde ich Stellung nehmen.

2006-09-26 19:21:01 · answer #6 · answered by Pume 2 · 1 1

nein ich würde nicht zur Polizei gehen..
erstmal musst du den Vorfall bei Ebay melden und dann druckst du alles über diese Sache aus und gehst damit zu deinem Anwalt..
solche Geschichten sind nichts neues bei Ebay..
derjenige wird dann,wenn du recht hast,bei Ebay gesperrt und die Bewertung von dem wird dann auch von Ebay gelöscht...

2006-09-26 19:09:00 · answer #7 · answered by ? 6 · 1 1

Ich würde nicht zur Polizei gehen. Er bekommt eben seine Ware nicht, ganz einfach!

Ein Bekannter hat mal einen solchen Fall bei Ebay gemeldet...klar helfen die dir, aber gegen 25€ Gebühr! Aber da war es so dass er überwiesen hat, was er auch belegen konnte, aber er bekam seine Ware nicht!
Also es sollte sich schon rentieren!

2006-09-26 19:21:45 · answer #8 · answered by Geli 5 · 0 1

speicher dir alle dinge als HTML -SITE und kotz den den typen überall an, auch bei de bullen. ich hätt mich schon längst an ebya-deutschland gewandt, aber irgendwo will jeder selbst durch schaden klug werden................
;-)

2006-09-26 19:34:56 · answer #9 · answered by jens 53121 6 · 0 3

Klar Anzeige erstatten wegen Betrugs.

Zuvor beweise sichern.

2006-09-26 19:19:52 · answer #10 · answered by veilchen 6 · 0 3

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