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Der Computer wurde bereits zwei mal repariert. Dies gelang der Firma Fujitsu Siemens nicht, weshalb sie ihn zurücknehmen.
Wieviel % muss man sich vom Originalpreis abziehen lassen?

2006-09-25 07:47:44 · 5 antworten · gefragt von Anonymous in Computer & Internet Hardware Laptops & Notebooks

Das Lap Top wurde im April 05 (incl. Pixelfehler) gekauft und gleich nach 1 Woch eingeschickt, da der Akku zu schnell leer war (die Akkus wurden ohnehin von der Firma wegen Brandgefahr zurückgerufen) und permanent ein Brummgeräusch bei ausgeschaltetem Gerät zu hören war. Nach der Reparatur bestanden die Probleme weiterhin. Hinzu kam eine schlecht funktionierende Taste und dass der Computer "einfror", dh der Bildschirm wurde ab und an schneeweiß und dann geht nix mehr. Das Gerät wurde im Februar 06 nochmals eingeschickt.
Media M. möchte nun nur 58% rückerstatten und zwar als Gutschrift!
Ist dies üblich?

2006-09-25 09:17:05 · update #1

5 antworten

Hallo!

Das ist 'ne Scherzfrage, oder?

Denn wenn innerhalb der Garantiezeit ein vom Kunden unverschuldeter Defekt eintritt, ist der Hersteller verpflichtet, Nachbesserung zu leisten. Schlägt dies zweimal innerhalb einer schriftlich gesetzten Frist (innerhalb dieser Frist muss eine Reparatur realistisch möglich sein) fehl, so ist der Kunde berechtigt, ein Ersatzgerät (selbes oder höherwertiges) oder aber den Kaufpreis zu verlangen.

So geregelt in § 459 BGB (Sachmangel). Wichtiger Hinweis: Sollte es sich nicht um einen Sachmangel handeln oder Eigenverschulden vorliegen, kann der Sachverhalt entsprechend anders aussehen. Das Vorliegen eines Sachmangels ist am wahrscheinlichsten, genaueres kann ich aber nur sagen, wenn - insbesondere bei solchen Themen - nicht mit Worten gespart wird und der tatsächliche Sachverhalt akribisch genau geschildert wird.

2006-09-25 08:16:25 · answer #1 · answered by sbfricke 3 · 0 0

klar muss der Hersteller einen Ersatzcomputer besorgen, gesetzlich geschrieben..

2006-09-25 22:44:56 · answer #2 · answered by hunterreturn 1 · 0 0

Also wenn mich nic ht alles täuscht greift hier noch die Garantie.Und da ja schon 2 mal ohne Ergebnis repariert wurde hast Du das Recht entweder ein anderes Gerät oder den VOLLEN Kaufpreis zu bekommen. Wer was anderes sagt hat keine Ahnung.

2006-09-25 08:28:45 · answer #3 · answered by abendsternchen22 7 · 0 0

ist unterschiedlich...

2006-09-25 07:57:18 · answer #4 · answered by Sierra 2 · 0 0

keine dafür gibt es die Garantie

2006-09-25 07:49:59 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

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