„Not“ – RECHT-fertigt „Notwendiges“
wird dadurch ein „Gesetz“ gebrochen, erklärt es sich als entSCHULDbar.
Doch Vorsicht – Not ab-zuWenden, kann neue Not erzeugen und weiteren GesetzesBRUCH RechtFERTIGen
2006-09-26 00:00:52
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answer #1
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answered by A*n*n*a 6
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Ab dem Moment wo der Schutz des Eigentums höher bewertet wird als der Schutz des Lebens.
Ein Beispiel:
Ein krankes Kind benötigt Medikamente die ich mir nicht leisten kann. In diesem Fall hätte ich keine Skrupel mir die Medikamente "irgendwie" zu beschaffen!
2006-09-24 22:02:11
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answer #2
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answered by lacy48_12 7
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In Notwehr, wenn du oder deine Familie gefährdet sind.
2006-09-24 21:59:36
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answer #3
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answered by Anonymous
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Interessante Frage, aber fast alle Antworten, die ich oben gelesen habe, beantworten die Frage nicht, weil ja Notwehr vom Gesetz abgedeckt ist.
Nehmen wir mal an, es gäbe so eine Situation, wo ein "verständiger Mensch" ein Gesetz brechen müsste. Dann müsste es doch auch Aufgabe des Parlaments (unserer Gesetzesmacher) sein, dieses Tun zu legalisieren. Sie taten das auch schon in vielen Fällen (Notwehr, Bundeswehr, Mundraub, Geschäftsführung ohne Auftrag, §1 StVO).
Was in Demokratien übrig bleibt, sind also die "seltenen Ausnahmen" oder "vergessenes" oder aber das Tun, bei dem der Gesetzgeber bewusst sagt, DAS wollen wir nicht legalisieren (Selbstjustiz).
In Diktaturen kann es auch sein, das die/der Gesetzesmacher sich nicht mehr ums Volk sondern um sich kümmert. Dann kann Gesetzesbruch Bürgerpflicht sein. Allerdings darf man sich fragen, ob das was da gebrochen wird, sich tatsächlich Gesetz nennen darf.
2006-09-25 01:19:33
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answer #4
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answered by Klaus G 4
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Man ist gezwungen, ein Gesetz zu brechen wenn man sich an einem Ort / einer Situation befindet, wo zweierlei Gesetze gleichermaßen gelten. Der Fehler liegt dann in der Gesetzgebung selbst. Mit dem Treffen einer Entscheidung, welches Gesetz denn nun befolgt werden soll, muss man (notwendigkeit!) zwangsläufig das "Andere" gültige Gesetz brechen...
2006-09-24 23:34:15
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answer #5
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answered by Sutter Cane 5
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Wenn bei der Abwägung der Werte - vor allem der schutzbedürftigen Werte - etwas den Kürzen ziehen soll, das nach unseren moralisch-ethischen Grundprinzipien nicht den Kürzeren ziehen darf. Das Beispiel Medikamente für Kinder meines Vorredners ist da sehr treffend.
2006-09-24 22:07:58
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answer #6
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answered by ChacMool 6
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Ich würde Selbstjustiz ausüben wenn jemand ein Mitglied meiner Familie umbringen oder lebensgefährlich verletzen würde. Sprich schlimme vergewaltigung oder ähnliches. Da würde ich ausrasten und könnte nicht in dem Wissen leben, das der Täter bzw. die Täterin noch leben würde.
2006-09-24 22:00:11
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answer #7
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answered by Anonymous
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Viele denken hier nur an das Lynchgesetz, welches sie mit vollem Herzen bejahen, auch wenn sie die Todesstrafe aus vollem Herzen wieder ablehnen.
Aber ein Gesetz brechen? Nun wenn es in meinen Augen ein Gesetz wäre welches gegen das UR Menschenrecht verstößt,
nun dann sehe ich nicht das ich ein Gesetz gebrochen hätte.
Viel mehr befolge ich ein Gesetz, in dem ich eben ein anderes
außer Kraft setze.
Wobei der Zweck noch lange nicht die Mittel heiligt.
wie lautet da ein Super Spruch:
"Wer sich zum Richter aufspielt, wird irgend wann selbst gerichtet werden!"
Also sollte man schon verdammt Vorsichtig sein, wenn man vor hat ein Gesetz zu brechen. Sowie es sich mit seinem Gewissen vereinbaren läßt und man sich bewußt sein muß, das man damit dann den rest seines Lebens klar kommen muß.
Siehe Abtreibung!
2006-09-25 11:24:53
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answer #8
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answered by Lars 3
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Wenn jemand meinem Sohn etwas antun oder ihn gar töten würde (schrecklicher Gedanke) ,würde ich den Täter eiskalt abknallen!!!
Auch wenn ich dann selber in den Knast müßte,egal.
Ohne das Leben meines Kindes ist mein Leben eh nicht lebenswert.....
Ich bewundere immer noch Marianne Bachmeier,die den Mörder ihrer Tochter Anna im Gerichtssaal erschossen hat.
2006-09-25 01:18:09
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answer #9
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answered by Anonymous
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Hallo,
gute, interessante Frage...
Warum ist die französische Revolution entstanden?
Weil die Menschen der damaligen Zeit nicht mehr mit den gültigen Gesetzen einverstanden waren. Gesetze sind Moralvorstellungen einer Gruppe (eines Volkes) die niedergeschrieben sind und durch Abstimmung Gültigkeit erlangt haben (so zumindest in der Demokratie). Wenn aber Gesetze am Leben vorbei gehen, und die Mehrheit der von den Gesetzen betroffenen Menschen nicht mehr mit diesen gültigen Gesetzen einverstanden sind, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie gebrochen werden. Im Falle der frz. Revolution wurde ja ein großes Stück Freiheit und mehr Bürgerrechte erlangt.
Im Alltag können das aber ganz einfach Notsituationen sein, um z.B. größeren Schaden zu verhindern. Ich denke, wenn der Allgemeinheit mehr Nutzen als Schaden entsteht, ist es in bestimmten (Not)situationen erlaubt, das Gesetz zu brechen.
2006-09-24 23:16:06
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answer #10
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answered by Thommy 2
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Wenn ein Familienmitglied getötet, vergewaltigt oder in irgend einer Art Gewalt angetan wird, könnte ich mich nicht an gesetzliche Regeln halten. Dafür würde ich sogar ins Gefängnis gehen...
2006-09-24 22:10:59
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answer #11
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answered by Anonymous
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