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Meine Frau wird seit Monaten am Telfon von Ihrer erwachsenen Tochter mit äußerst vulgären u. beleidigenden Ausdrücken beschimpft (auch auf Anrufbeantworter) - was kann ich dagegen unternehmen und welche Strafe (wenn überhaupt) kann es bei einer evtl. Anzeige geben. Ist es überhaupt sinnvoll etwas zu tun - evtl. mit Rechtsanwalt ? Wer kann mir einen Tip geben. Danke

2006-09-21 21:45:28 · 16 antworten · gefragt von guenther276 3 in Freunde & Familie Sonstiges - Freunde & Familie

16 antworten

Ich würde mir keine andere Nummer nehmen und jedes mal wenn die Tochter ihrer frau anruft soll sie sofort auflegen so oft sie eben anruft und ihr somit zeigen dass sie nicht mit ihrer thiranisierenden art ankommt.Oder jedes mal mit einer Trillerpfeife in das Telefon trillern das tut höllisch weh in den ohren und dann wird sich die Lage beruhigen.So beweist ihre Frau ihrer Tochter dass sie sich nichts mehr gefallen lässt und somit weiss die Tochter dass sich ihre Mutter sich jetzt wert und ihr Spiel zu Ende ist.Viel Glück ich bin überzeugt dass es hilft unterstützen sie ihre Frau weiterhin so gut wie bis jetzt sie werden es zusammen schaffen.

2006-09-21 22:05:32 · answer #1 · answered by funi 3 · 3 1

Oh, ich würde mir vielleicht erst einmal eine neue Geheimnummer geben lassen. Damit deine Frau erst einmal zur Ruhe kommt. Dann würde ich die Tochter mal bitten, SACHLICH zu äußern, was ihr Problem ist und vielleicht anbieten gemeinsam zu einer Beratungsstelle zu gehen. Anzeigen macht die Sache nur unwiedergutmachbar schlimm. Und mit der Tochter für immer den Kontakt abbrechen: glaube mir, aus Erfahrung im Bekanntenkreis kann ich dir sagen: das schafft man nicht.

2006-09-22 04:49:25 · answer #2 · answered by da_jullie 5 · 2 1

Es ist sehr traurig das hier viele gleich an eine Anzeige denken oder daran die Nummer zu wechseln. Leider wissen wir heir alle ncith wirklich um was es geht udn was der Auslöser für diese Anrufe ist, aber ich würde sagen zieht erstmal den Telefonstecker für ne Weile raus dann muß sich die Tochter einen anderen Weg für ihre Beleidigungen suchen und vielleicht habt irh alle mal Zeit Luft zu holen. Das Problem muß anders geklärt werden es ist immer hin Mutter und Tochter und es wäre doch sehr traurig finde ich wenn man sich vor Gericht begeben müßte. Bitte sei ein Vermittler und Unterstüze deine Frau so gut es geht udn bald werdet ihr einen normalen Weg finden hoffe ich mal richtig zu reden.

2006-09-22 07:12:08 · answer #3 · answered by DianeCooper 2 · 0 0

Sicher könnt Ihr zum Anwalt gehen. Beleidigung ist eine Straftat.
Aber warum holt Ihr euch nicht einfach eine Geheimnummer, ist auf jeden Fall billiger.

2006-09-22 06:38:35 · answer #4 · answered by evenhanded 5 · 0 0

sich eine geheimnummer zulegen

2006-09-22 06:03:13 · answer #5 · answered by roeslein775 4 · 0 0

Anrufbeantworter vorübergehend abstellen, Telefonhörer sofort auflegen, keine Anrufe ohne Display-Identifizierung entgegennehmen, neue Nummer einrichten, ggf. Anzeige wegen Beleidigung und Belästigung erstatten bzw. Unterlassungsklage anstrengen. (in der Reihenfolge)

2006-09-22 06:02:48 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Das beste finde ich ist die Nummer wechseln vorher würde ich das mit der Trillerpfeife auf jedenfall aus probieren .

2006-09-22 06:00:55 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Geheimnummer beantragen!

2006-09-22 05:42:14 · answer #8 · answered by l 3 · 0 0

Tochter mündlich und schriftlich zur Unterlassung auffordern und sie informieren, dass ihr sonst eine Klage wegen Beleidigung droht. Die Bänder dokumentieren diese ja. Weiterhin erklären, dass Schadensersatzforderungen (neuer Telefonanschluss) und Anwalts- sowie Gerichtskosten auf sie zukommen.

Anrufbeantworter weiter alles aufzeichnen lassen, aber stumm schalten.

Neue Telefonnummer beantragen.

Wenns nicht aufhört, Rechsanwalt aufsuchen. Den die Angelegenheit mit der Tochter klären lassen.

Es gibt Schlichtungsstellen, an die man sich wenden kann. Die geben auch Hinweise zur Formulierung eines entsprechenden Brieftextes und versuchen unter Umständen, die Tochter zu einem so genannten Schlichtungsgespräch zu laden. Kommt sie dem nicht nach, klagen.

Viel Erfolg und alles Gute!

2006-09-22 05:03:20 · answer #9 · answered by Anonymous · 1 1

Also, Beleidigung ist durchaus eine Straftat. Im StGB wird das wie folgt formuliert:

§ 185
Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn das sogar schon seit Monaten so geht, würde ich da langsam was tun. Ich glaube, dass das nochmal eine eigene Straftat ist, komm aber im Momentan nicht drauf, worum es sich handelt.

2006-09-22 04:49:04 · answer #10 · answered by saphira1986 5 · 1 1

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