Ich würde sagen nein (obwohl ich ehrlich gesagt keine richtige Ahnung davon habe).
Das Holz gehört doch dem Eigentümer und der will vielleicht das Selbe machen wie du und es einsammeln.
Ein bischen würde ja nicht auffallen, aber zum Verbrennen braucht man ja schon etwas mehr. Allerdings kannst du den Eigentümer fragen, ob du Totholz sammeln darfst. Manchmal sind sie darüber ganz froh, dann müssen sie das nicht selbst machen.
2006-09-21 20:29:57
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answer #1
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answered by krissi112 3
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Rein theoretisch JA, würde aber grudnsätzlich beim Forstamt nachfragen. An manche Waldstellen muss das Holz liegen bleiben, um dort zu kompostieren - wegen dem Waldboden.
2006-09-22 04:12:39
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answer #2
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answered by Anonymous
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nein darfst du nicht . Du brauchst einen Raffschein oder Holzschein .
2006-09-22 03:43:47
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answer #3
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answered by guardedsecret 4
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Nein, darfst du nicht. Du musst dir beim zustandigen Forstamt einen Schein ( Erlaubnis) holen. Das musst du bezahlen. Je nach Menge.
2006-09-22 03:41:24
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answer #4
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answered by Heidi von der Alm 3
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nein so einfach ist das nicht. befrage dich im forstamt, bei wem und wo du holz holen kannst.
wennn du einfach so mit deinem pkw da hinfährst und holz holst, drohen empfindliche geldstarfen und eine anzeige wegen diebstahl.
2006-09-22 03:38:05
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answer #5
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answered by maxi 4
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Früher gab es einen Sammelschein für Bruchholz. Das beste ist, um Ärger aus dem Wege zu gehen, rufe beim Forstamt an und erkundige dich dort.
2006-09-23 07:22:03
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answer #6
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answered by Anonymous
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Hallo Roland,
wie Du schon gelesen hast, musst Du Dir ein sogenanntes "Los für Selbstwerber" besorgen. Dies Bekommst Du beim zuständigen Forstamt.
Dort bekommst Du auch die Info welches Holz Du nehmen darfst. In BaWü darfst Du allerdings neuerdings nur noch Holz schlagen (sägen) wenn Du einen Motorsägenschein gemacht hast, da zu viele tödliche Unfälle passiert sind.
Gesägtes Holz, das am Waldrand liegt darf nicht einfach so mitgenommen werden. In Bannwäldern darf auch nix mitgenommen werden.
Deshalb auf zum Forstamt und anfragen.
Viele Grüße
2006-09-23 06:18:29
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answer #7
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answered by Andie 2
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kommt drauf was wie gross das brennholz ist das auf dem boden liegt!! das ist immer so ne sache...
...würde lieber den förster vom kreis fragen, dann kannst du dir sicher sein!
2006-09-22 09:09:26
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answer #8
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answered by Rebecca 6
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Mit Erlaubnis des Eigentümers oder Pächters. Sonst ist es Diebstahl.
2006-09-22 04:07:22
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answer #9
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answered by Anonymous
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Ich habe mir einen Erlaubnisschein vom Forstamt oder der Gemeinde geholt. Ich weis ja nicht wo du wohnst, aber bei mir in einer größeren Stdt, ist das Amt für Grünordnug immer dabei, Parkplätze und Flusßauen auszuholzen. Der Vorteil : nur Holz von Laubbäumen und meistens kann man mit Auto und Anhänger direkt hinfahren und einladen. Natürlich vorher nachfragen, ich habe 5 Jahre mit Holz geheizt, habe nie was gekauft, hat mich nur ein bischen Benzin und meine Arbeitsleistung gekostet, und hat Spass gemacht.
2006-09-22 04:01:28
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answer #10
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answered by ingrid f 4
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darfst du nicht!
du brauchst eine genehmigung der Forstverwaltung: "sammelschein"
Gruß aus der Eifel
Steffen
2006-09-22 03:54:53
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answer #11
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answered by Steffen 5
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