Ich nehme an,daß ihr verheiratet seit. Dann hat dein Mann ein Anrecht auf ein Visum.
Solltet ihr im Ausland geheiratet haben,so müßen diese Papiere in dem Land legalisiert werden,d.h. das geht an höhere Behörden dort und dann auch an die deutsche Botschaft,die alles kontrolliert und dann ein Visum ausstellt.
So ist es üblich aus nicht EU Laendern.
2006-09-20 00:45:32
·
answer #1
·
answered by Anonymous
·
1⤊
1⤋
das ist so ! bei einer Scheinehe
2006-09-21 09:45:58
·
answer #2
·
answered by Anonymous
·
2⤊
0⤋
normalerweise geht das nach der eheschliessung - da scheint wohl irgendwas im vorfeld gelaufen zu sein (abschiebung, straftaten o . ä. ?) oder hast du keine deutsche staatsangehörigkeit ?!
wenn du ihn liebst, gibt es bestimmt auch in seiner hemat möglichkeiten für euch.
2006-09-21 06:54:37
·
answer #3
·
answered by Knut S 5
·
1⤊
0⤋
tsts,ankejoju....wenn du mit ihm verheiratet bist muesste er doch ein visum bekommen???sonst nehmt euch eine adresse in z.b.einem anderen europaeischen land fuer 6 mon. da klappt es dann bestimmt. fragt euren anwalt mal danach,viel glueck,g.
2006-09-23 18:30:32
·
answer #4
·
answered by Gabi 6
·
0⤊
0⤋
Warum lebt Ihr nicht in dem Land von Deinem Mann??? Da dürfte es die Probleme nicht geben....
2006-09-20 16:55:42
·
answer #5
·
answered by Peppy 5
·
2⤊
3⤋
also ich habe schon sehr viel mit Behörden zu tun gehabt in der Richtung
und das liegt oft an Kleinigkeiten daß man kein Visum bekommt
ist immer von der Einschätzung der Person abhängig welche das Visum schreiben soll
mein Freund wollte von Japan nach Deutschland
hat gesagt daß er privat hierher wollte um Deutschland zu sehen nur ablehnung
dann hat er dem Beamten klargemacht daß es für Japan förderlich ist wenn er nach Deutschland fliegt
weil er neue Technologien erlernen muß und die kommt dann der Wirtschaft zugute
also versuchs mal so und Du wirst sehen es funktioniert
einfach mal die Blickrichtung ändern nicht stur auf dem eigenen Vorteil beharren
überlegen was könnte es dem Land nützen
2006-09-20 07:29:38
·
answer #6
·
answered by Anonymous
·
0⤊
1⤋
Du kannst/solltest gegen den letzten Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen. Die Fristen stehen in der angefügten Rechtshelfbelehrung. Dann muss die Behörde den Grund für das Verweigern des Visum nennen. Die gesetzliche Situation ist momentan so, das in D mittlerweile verschärfte Vorschriften ergangen sind. Viele Dinge spielen nun eine wichtigere Rolle als vor meinetwegen 12 Monaten. Ein eventueller grösserer Altersunterschied... fragwürdige Kennlernsituation und mangelnde Sprachkenntnisse.. eventuell Probleme bei einem früheren Aufenthalt in D z. B. Asyl oder Kriminalität ... ein nichht gut gelaufenes Interview vor dem Ausländeramt bzw. der Deutschen Botschaft.. deine eigene Einkommens-und Wohnsituation im Moment.. etc. etc. .. du siehst, es gäbe unendlich viele Möglichkeiten. Also empfehle ich dir den Weg über den Widerspruch bevor die zeitlichen Fristen dafür verstreichen. Eventuell nimm dir einen Fachanwalt für Ausländerrecht. Auskunft erteilt dir dein zuständiges Amtsgericht.
Falls du keine private Rechtsschutzversicherung hast, lass dir dort einen Beratungsschein ausstellen, falls du dir eine Rechtsberatung auf eigene Kosten nicht leisten kannst. Frage nach, was du für einen solchen Antrag benötigst, um schnell und effektiv handeln zu können.
Falls der Verdacht auf Scheinehe lautet, wirst du es sehr schwer haben, dagegen vorzugehen. Prüfe für dich selber, bevor du dich in dieses Rennen wirfst, ob du dir sicher bist, hier um das Glück deines Lebens zu kämpfen. Es kann sonst leicht sein, das du in das grösste Elend deines Lebens reinrutscht. Ich wünsche dir so oder so viel Kraft, Erfolg und persönlich alles Gute.
Auch bei erfolgter Heirat im Ausland muss die Deutsche Botschaft kein Visum ausstellen, wenn es den Verdacht einer Scheinehe sieht. Dem voran geht meines Wissens immer eine
Befragung des Antragstellers. Der deutsche Ehepartner stellt in der Zwischenzeit die nötigen Anträge beim Ausländeramt und wird eingeladen um sich einer Befragung zu stellen. Dann werden die Ergebnisse der Botschaft übergeben. Ist alles in Ordnung, wird JETZT die Botschaft tätig und ruft den Antragsteller an um ihm mitzuteilen, das er sein Visum abholen kann. Gibt es Ungereimtheiten, dann wird der nächste Schritt ein neuer Termin für eine ausführlichere Befragung sein.. zeitgleich.. er in der Botschaft.. sie in der ABH .. gleiche Fragen, ca. 80-150 Stück... und damit ist der juristische Kampf eröffnet..
2006-09-20 17:56:36
·
answer #7
·
answered by Anonymous
·
0⤊
2⤋
Suche dir einen Deutschen Mann,dann hast du auch kein problem mit dem Visum.Und du hast vielleicht glück,das deine Ehe länger als 3 jahre hält.
2006-09-20 08:32:05
·
answer #8
·
answered by ? 3
·
1⤊
4⤋
da musst du uns aber schon sagen,was für ein landsmann er ist
2006-09-20 07:20:34
·
answer #9
·
answered by chrissy 7
·
0⤊
3⤋
ich weiss nicht was viele Frauen an Ausländer finden.Sind die Deutschen Männer nicht mehr gut genug?Bei den meisten kommt nach 3 Jahre das böse erwachen.Wann werdet ihr mal schlau????????????????????
2006-09-20 08:58:25
·
answer #10
·
answered by Fellnasenmama 5
·
1⤊
5⤋