Alle Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft werden eingerechnet und berücksichtigt. Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht, gilt der mündliche bzw das BGB. Also besteht einer. Die Einnahmen müssen in jeder Höhe angegebn werden. Allerdings bestehen Freibeträge von etwa 100€ im Monat. Angegeben werden müssen die aber auch!!!
2006-09-19 20:39:18
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answer #1
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answered by Michael K. 7
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165 euro
2006-09-20 03:38:14
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answer #2
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answered by TOM 2
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Hartz V ??? Was ist denn das ? Noch weniger als Hartz IV?
2006-09-20 03:40:21
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answer #3
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answered by Anonymous
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das ist ja so ein qutsch 165 Euro kann man dazuverdienen, wenn man algI bekommt, die 200Euro stimmen auch nicht, es gibt einen Freibetrag von 100Euro, und es kommt darauf an ab noch ein kind da ist oder nicht dann wird der freibetrag etwas höher!! bei 400Euro-Jobs mi Kind werden 240Euro von der Regeklleistung abgezogen!
2006-09-20 03:57:19
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answer #4
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answered by Anonymous
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Also das ist ja wohl unverschämt!
Wenn sie einen Job gefunden hat, dann soll sie arbeiten gehen! Und das was sie mehr verdient zahlt ihr dem Staat gefälligst zurück!
was soll denn das?
Überdenke doch bitte mal dein Wertesystem!
2006-09-20 03:46:02
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answer #5
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answered by Anonymous
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Den Antworten kann ich mich leider nicht anschlieÃen, dass 100€ frei sind.
Ich verdiene ca. 140€ nebenbei und mein Freibetrag beläuft sich nur auf ca. 70€, wobei mir die erstatteten Fahrtkosten in Höhe von 10,40€ auch noch abgezogen werden.
2006-09-20 04:45:13
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answer #6
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answered by randyghost2004 2
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Bis 800 Euro. Allerdings wird das dazuverdiente Geld nach einem einfachen Schlüssel abgezogen:
- 100 Euro sind frei
- alle Jobs werden zusammen berechnet
- 20% x (Gesamtnebenverdienst - 100 Euro) können zusätzlich gehalten werden.
- Das ergibt bei einem 400 Euro Job tatsächlich sowas Ähnliches wie 165 Euro, aber diese Zahl geistert immer noch durch die Köpfe, stammt aber aus der alten Berechnungsgrundlage, die am 1. Oktober 2005 durch die neue ersetzt wurde.
2006-09-20 04:06:00
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answer #7
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answered by ChacMool 6
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165 Euro
2006-09-20 04:02:28
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answer #8
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answered by Nicole 4
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wenn deine partnerin auch hartz IV bekommt darf sie um die 200,- euro dazuverdienen ohne das was vom arbeitslosengeld abgezogen wird.. alles andere was diesen betrag übersteigt wird verrechnet bzw vom hartz IV abgezogen.
2006-09-20 03:38:25
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answer #9
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answered by eva ♥ 5
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