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Mein Partner und ich haben schon seit längerem den Wunsch ein Kind zu bekommen. Vobei eine Hochzeit noch nicht geplant ist. Muss mein Partner sein Kind dann Adoptieren? Kommen irgendwelche Kosten auf uns zu? Welchen Nachnamen bekommt das Kind (wobei das uns eigentlich egal ist) Kann mir bitte jemand auskunft darüber geben.

Danke schonmal im vorraus

2006-09-19 18:37:32 · 11 antworten · gefragt von kleinerkruemmel83 1 in Freunde & Familie Familie

11 antworten

Der leibliche Vater macht beim zuständigen Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung. Adoption ist nicht nötig. Dann könnt ihr euch inzwischen aussuchen, ob das Kind den Nachnamen der Mutter oder den des Vaters tragen soll. Das wird gleich nach der Geburt gefragt, weil danach die Geburtsurkunde ausgestellt wird. Kosten entstehen euch keine.

Viel Glück euch beiden. Lieb grüß Biesly.

2006-09-19 18:51:42 · answer #1 · answered by biesly 3 · 1 0

eine adoption ist heute nicht mehr nötig.. es reicht wenn dein freund nach der geburt die vaterschaftsanerkennung macht.. damit ist er offiziel der papa von dem neugeborenen..

ihr könnt selber entscheiden welcher nachname eure kind bekommt.. da wäre es aber empfehlenswert den namen zu nehmen was bei der hochzeit übernommen wird.. sonst kostet der namensänderung beim kind wieder geld..

viel viel glück

2006-09-19 19:28:38 · answer #2 · answered by eva ♥ 5 · 1 0

Moin,

also, euer gemeinsames Kind muss nicht vom Leiblichen Vater adoptiert werden. Ihr könnt auf dem zuständigem Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennungurkunde beantragen. Das ist Kostenlos. Desweiteren ist es möglich, sowohl den Namen des Vaters, oder der Mutter anzugeben. Das wird dann nur auf dem zuständigen Standesamt in die Geburtsurkunde eingetragen!

Hoffe konnte helfen, viel Glück euch

LG Casjo

2006-09-19 18:43:18 · answer #3 · answered by casjo1974 3 · 1 0

Die Vaterschaftsanerkennung ändert nichts an dem Sorgerecht. Das liegt oder lag vor der Ehe bei Dir. Mir hat guy gesagt, dass guy beim Jugendamt einen Antrag stellen muss, auf gemeinsames Sorgerecht. Wenn Du das nicht gemacht hast, ist doch alles ok. Sonst frag doch mal beim Jugendamt nach. Ich habe mich dort bei der Trennung von meinem Mann auch selbst gemeldet. Und die haben es überprüft und stehen im Zweifelsfall hinter mir. Denn mein Ex hat sich sehr selten um die Kinder gekümmert! Das Jugendamt ist meist gar nicht so schlimm, wie es immer dar gestellt wird. Trau Dich, du bekommst dort Hilfe!

2016-12-15 10:57:02 · answer #4 · answered by ? 4 · 0 0

Tss tss....manche Leute schreiben einen Quatsch.
ALSO:richtig ist
-daß er nur die Vaterschaft anerkennen muß,dann ist es rechtlich sein Kind,selbst wenn er nicht der leibliche Vater wäre.
-daß ihr euch aussuchen könnt,ob euer Kind deinen ODER seinen Familiennamen tragen soll,beides geht nicht.
-daß wenn ihr weitere Kinder bekommt,diese automatisch den gleichen Familiennamen bekommen wie das erste Kind,es besteht dann keine Wahlmöglichkeit mehr
-daß ich nicht mehr genau weiß was es kostete,aber ich glaube es waren keine Extrakosten fällig

2006-09-23 09:04:46 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Es kommen für euer Kind keine Kosten auf , wenn ihr ein uneheliches Kind habt . Ich habe drei Kinder und lebe im momment auch alleine . Du bekommst unterstützung vom Staat .

2006-09-20 00:02:07 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

eine Adoption ist nicht nötig, da eine Vaterschaftsanerkennung problemlos ist und sogar gefordert wird.
Der Name ist der der Mutter. Auf Antrag kann aber auch der des Vaters eingetragen werden. Es gibt ein gemeinsames Sorgerecht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt aber bei der Mutter. Besondere aussergewöhnliche Kosten entstehen nicht...
Bei der Vaterschaftsanerkennung wird normalerweise gleich ein Kindes-Unterhalt festgelegt. Keine Panik!!! Kommt nur im Trennungsfall zum tragen...

2006-09-19 20:34:04 · answer #7 · answered by Michael K. 7 · 0 0

Ich bin auch nicht verheiratet und habe mit meinen Partner ein Kind bekommen dieses Jahres. Das Kind bekommt den Nachnamen der Mutter (glaube geht auch vom Vater) er unterschreibt ein Formular in der Klinik das er der Vater ist (Vaterschaft anerkennt) .

Das Kind übernimmt automatisch den Nachnamen bei einer Heirat ,nach fünf Jahren nur mit deinem Einverständnis, der Mutter.
Kosten kommen nur die üblichen beim Amt auf Dich zu ,für die Abstammungsurkunde.

2006-09-19 18:55:40 · answer #8 · answered by withedragon79 3 · 0 0

Unsere Tochter ist mittlerweile 19 Jahre alt und wir sind immer noch nicht verheiratet. Das geht, hat keine Nachteile und ist zumindest im städtischen Bereich gesellschaftlich anerkannt.
Der Vater muss eine Vaterschaftsanerkennungsurkunde unterschreiben, das kostet vielleicht Bearbeitungsgebühren. Der Nachnahme des Kindes wird der Deinige sein.
Die elterliche Sorge liegt einzig und allein bei Dir - es sei denn, Ihr geht zum Jugendamt und beantragt die gemeinsame 'elterliche Sorge'. Dies hat den Vorteil, dass auch Dein Mann in Deiner Abwesenheit Entscheidungen treffen kann. Zum Beispiel im Kindergarten, in der Schule, beim Arzt, usw.
Dies haben wir gemacht und ich hatte 18 Jahre lang eine beglaubigte Kopie der Urkunde bei mir. Gebraucht habe ich sie nicht ein einziges Mal.
Ich hoffe, ich konnte Euch mit diesen Informationen weiter helfen.

2006-09-19 19:02:03 · answer #9 · answered by laecky 4 · 0 1

das Kind wird deinen namen tragen wenn ihr nicht verheiratet seit. Kosten kommen soweit ich weiß keine auf euch zu. Wenn ihr zusammen lebt dann stellt sich auch die Unterhaltsfrage bei euch nicht da ihr ja sicher gemeinsam das geld verwaltet..

2006-09-19 18:58:02 · answer #10 · answered by antjest1706 2 · 0 3

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