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Ab wann dürfen Gerichte Kinder zu einer Zeugenaussage heran ziehen? Zum Beispiel bei einer Scheidung o.ä.?

2006-09-18 00:31:32 · 4 antworten · gefragt von brennermaus2005 4 in Freunde & Familie Ehe & Scheidung

4 antworten

Das ist ab 5 - 6 Jahren schon möglich, ist soweit ich weiss nicht gesetzlich geregelt. Die Glaubwürdigkeit wird dann vom Gericht eingeschätzt. Strafbar wegen Falschaussage sind Jugendliche allerdings erst ab 14 Jahre. Ab 14 Jahre darf der Jugendliche bei einer Scheidung auch entscheiden, bei welchem Elternteil er leben darf.

2006-09-18 00:53:32 · answer #1 · answered by Christian M 1 · 0 0

Frag deinen Anwalt.

2006-09-18 19:59:17 · answer #2 · answered by fee 5 · 0 0

Gerichte können das immer tun, machen es aber normalerweise nicht!
Bei Scheidungen ist das so gut wie völlig aussichtslos! Damit sollen die Kinder nicht noch mehr reingezogen werden.

2006-09-18 01:47:24 · answer #3 · answered by Michael K. 7 · 0 0

Leider kann ich dir keine "rechtlich fundierte" Auskunft geben, aber ich denke, ab dem Alter wo ein Kind fließend sprechen kann... Bei Scheidungen (wo die Kinder selbst betroffen sind) sind das übrigens keine "Zeugenaussagen", sondern vielmehr Befragungen, die vom Richter und einer Person vom Jugendamt durchgeführt werden. Dies liegt m.E. jedoch im Ermessen des Richters.

2006-09-18 01:04:40 · answer #4 · answered by jamy1709 2 · 0 0

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