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Nein nicht die Typen auf dem Spielpaltz mit dem Mäntelchen oder jene die über den Fußballplatz bei großen Spielen laufen.
Ich meine so allgemein. Zum Beispiel kann man einem auch Zuhause verbieten nackend rum zu laufen, wenn man dabei von außen gesehen werden kann?
Habe dazu inzwischen so viel gehört, das ich jetzt ein wenig verwirrt bin. Ich bin nämlich einer der auch mal gerne Nackend ist, aber ich viel ja nicht gegen irgend ein Gesetz verstossen oder gegen eine Moralische Richtlinie. Oder hat das vielleicht nur etwas mit dem Aussehen zu tun?

2006-09-15 17:42:42 · 11 antworten · gefragt von ? 2 in Gesellschaft & Kultur Sonstiges - Kultur

11 antworten

In den eigenen Vier Wänden bis du dein Herr. Da hat der Staat auch dir nichts zu sagen, also ob du etwas anziehen mußt oder du dich nur im Bad nackend bewegen darfs.

Der Garten, ist dann wieder so ein Sonderbereich. Der darf nicht von der Straße Einsehbar sein. Nachbarn die Sich in ihrer Moral
und Scham verletzt sehen, nun die Müssen da manches schon
eben hin nehmen. Den es zwingt sie ja keiner, sich dich an zuschauen, wenn du Nackend durch den Garten läufst.

Einzig allein solltest du nicht dich so ans Fenster stellen das der Eindruck entsteht, das du dich eben dadurch S.... (Zensur) erregen willst. Dann bist du in erklärungs zwang. Etwas was verrückterer Weise für Frauen so noch nicht gilt.
Den im Besagten Exibitionismus Paragrafen, ist immer noch nur die Rede von einer Männlichen Person und nicht nur von einer weiblichen Person, also Exibitionist"in" .

2006-09-16 05:06:44 · answer #1 · answered by ? 2 · 2 0

also es heißt erregung öffentlichen Ärgenisses
wenn sich also keiner ärgert und dich anzeigt passiert nichts
denke anseigen wird dich sicher fast kein Mann
also überlege welche alte beknackt in deine Wohnung sehen kann und zeig Dich nur so daß die Dich nicht sehen kann oder sich verbiegen kann um Dich zu sehen
es gibt einen Richterspruch wo eine Frau die NAchban angezeigt hat weil diese in Ihrem Garten nackt waren immer
Die Frau mußte jedoch aufs DAchfenster um das sehen zu können
und da hat der Richter gesagt in Deinen 4 Wänden kannst Du machen was Du willst wenn man es von außen nicht unmittelbar einsehen kann
das bedeutet achte darauf daß einer der sich belästigt fühlt nicht direkt zu dir in die Wohnung sehen kann

2006-09-16 04:08:57 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Im Prinzip immer dann, wenn da jemand ist, der/die Dich nicht sehen will. Eine Ausnamhe dürften Deine eigenen Vier Wände darstellen, wobei Du denke ich auch dort nicht mutwillig am Fenster stehen darfst, wenn unten meinetwegen ein Faschingsumzug vorbeizieht.

2006-09-16 02:34:15 · answer #3 · answered by lord_yu_the_great 2 · 1 0

Mach doch um dein Grundstueck einen Sichtschutzzaun in 1.80m hohe, dann hast du kein Problem, so kannst du dich in deinem Garten frei bewegen

2006-09-16 02:00:03 · answer #4 · answered by Umaphorn M 2 · 1 0

Mit dem Aussehen hat das bestimmt nichts zu tun, eher mit der Prüderie mancher Leute.
Vielleicht ist es auch Neid, dass man sich so frei bewegen kann, der andere aber nicht.
Und dann gibt es immer noch die, die sich wegen ALLES und JEDEM aufregen und beschweren, die also regelrecht auf der Suche nach Kleinigkeiten sind, um sich Wichtig zu machen.

Ich glaube kaum, dass man dir verbieten kann, zu Hause nackend rum zu laufen, schließlich muss man ja auch mal vom Schlafraum ins Bad, bzw. umgekehrt, oder?! Allerdings würde ich mich nun nicht unbedingt groß ans Fenster stellen und winken!

2006-09-16 01:31:00 · answer #5 · answered by Vergissmeinnicht 7 · 1 0

Bin nicht prüde und mußte wegen "oben ohne" auch schon für meine kleine, unbedeckte Oberweite Strafe zahlen. Wenn es für die Anwohner ok ist, dann auch für mich. Ansonsten habe ich mich eben anzupassen. Ist doch ganz einfach.


MfG Lucy

2006-09-16 00:48:57 · answer #6 · answered by Lucy B 6 · 1 0

Manche stört es ja schon wenn du im Schwimmbad nackt
duschst und so dann weiter zur Umkleide gehst.

Nun strafbar machst du dich nach neuester Gesetzeslage wenn du
entweder Sexuell erregt bist und dich so öffentlich Provozierend zeigst.
Ansonsten ist es dann nur der Fall, wenn du der Aufforderung der
Polizei nicht nach kommst und dir etwas anziehst und da reicht sogar je nach Örtlichkeit noch nicht mal die Badehose. ;-))

2006-09-17 15:41:39 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Es ist mehr die Prüde Menschheit und nicht die Gesetze.
Die Menschheit missbraucht nur immer die Gesetze um
etwas als Strafbar zu definieren, obwohl keiner einen wirklichen
und nach vollziehbaren schaden davon tragen könnte.

Viele solche Prüden Menschen, behaupten ja dann auch immer
das Kinder einen unsäglichen Psychischen Schaden
davon für immer bekommen würden.

Für mich sind das die Verblendeten, welche eigentlich den Schaden bei Kindern verursachen.

2006-09-17 09:21:22 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Wenn Du Deine Mitmenschen nötigst, Dich nackt zu sehen...
in der Öffentlichkeit also ...

2006-09-16 17:08:28 · answer #9 · answered by smartlive 4 · 0 0

Weil unser Staat praktisch Pleite ist und immer nach neuen Geldquellen sucht um sich irgendwie über Wasser zu halten.Siehe auch Verkehrsgesetze!!!!!!!!!!

2006-09-16 01:07:35 · answer #10 · answered by Anonymous · 1 1

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