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Hallo, wer meine erste Frage gelesen hat, weiß das es um die Trennung von meinem Ex geht. Da ich leider bei unserem Hauskauf so blöd war und habe akzeptiert das alles (auch alles drumherum) wie Versicherungen und Eintragung im Grundbuch auf seinen Namen gemacht wird, stehe ich jetzt vor dem Problem das ich nicht weiß ob ich ein klein wenig Recht auf meiner Seite habe und noch etwas von meinen Investitionen zurück bekommen kann. Wir haben alles zu gleichen Teilen bezahlt. (Haus, Umbau, Handwerker, Versicherungen usw.) wir hatten ein extra Baukonto vom dem alles abging.
Wer kann mir helfen, vor allem welche spezialliesierung sollte ein Anwalt haben zu dem ich evtl. gehen kann.
(Wir sind auch gemeinsam Rechtschutzversichert, er ist Hauptversicherungsnehmer-wird die Versicherung dann überhaupt für den Streitfall aufkommen?)

2006-09-15 00:11:51 · 6 antworten · gefragt von teddygirl180478 1 in Freunde & Familie Sonstiges - Freunde & Familie

Wir waren nicht verheiratet, haben aber die gesamten 2 Jahre zusammen gelebt, zuerst ( während des Umbaus´s vo Haus) bei seinen Eltern, dann im Haus.

2006-09-15 00:24:19 · update #1

Also das mit der Vers. sehe ich als Problem, werde aber gleich mal einen Anwalt fragen.
Ich denke auch das ich einen Anspruch habe, aber ich ich bin nirgendwo eingetragen als Rechnungszahler. Aber das Kto. lief auf uns beide und wir haben beide einbezahlt.

2006-09-15 00:43:10 · update #2

6 antworten

Also, ihr seid nicht verheiratet gewesen. Dann seid ihr einfach zwei Leute, die etwas - wie andere eine Geschäft - zusammen aufgebaut haben. Wenn er Dir Deine Investitionen nicht freiwillig zurück erstattet oder nicht rückerstatten kann (musst halt die Konfrontation mit ihm suchen), musst Du vor Gericht gegen ihn klagen. Ich nehme an, dass Du Deine Anteile am gemeinsamen Konto durch Überweisungsbelege usw. beweisen kannst. Deine Mit-Investitionen und (bei einem evtl. Verkauf) den Anteil an einem evtl. Mehrwert hast Du zugut, da kommt Dein Ex-Partner nicht darum herum. Die laufenden Kosten, an welchen Du anteilig gezahlt hast, die sind nicht einklagbar. Ich hoffe, Du stehst auf Deine "Hinterbeine" und wehrst Dich!

2006-09-15 01:51:46 · answer #1 · answered by James W 4 · 3 0

hallo
Jeder Fall ist individuell....und Deinen lass schnell von einem Anwalt regeln.....Scheidungsanwalt ..hört sich gutan
Zu eurer Rechtschutzversicherung::
das ist nur auf dem Papier eure...denn die ist dazu da Kosten zu übernehmen....daher brauchst du keine Angst haben das ER da mit vertreten wird.....der Rechtsanwalt wird von dir beauftragt für DICH zu arbeiten....
es gibt 2 Varianten: du lässt dir v. der Rechtschutzversicherung einen nennen oder du suchst dir einen eigenen....wenn er nicht fragt dann sagst du es gleich im Beratungsgespräch...dann zückt er wiederum neben der Mandantenvollmacht eine Bestätigung für die Rechtschutzversicherung....

drück dir die Daumen.....
(ist er so mies das er nicht teilen würde?....)

2006-09-17 04:06:02 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Sollte doch alles kein Problem sein, wenn Ihr nicht gerade Gütertrennung vereinbart habt. Und selbst dann hast Du doch die Hälfte bezahlt, also steht Dir das doch auch zu.
Falls Du tatsächlich einen Anwalt brauchst, hilft ein Anruf bei der Rechtsschutzversicherung, ob sie die Kosten übernehmen. Wie in jedem Rechtsstreit sollte man das vorher mit der Versicherung abstimmen.

2006-09-15 07:21:08 · answer #3 · answered by Omanepadmehum 4 · 0 0

Es gibt richtig Scheidungsanwälte die sich nur damit beschäftigen, warst du denn verheiratet?

Ich glaube bei einer gemeinsamen Rechtschutz können die Vertragspartner nicht gegen sich klagen oder?
Also wenn ich mit meinem Freund zusammen in einer privaten Haftpflichtvers. bin, kann ich an ihn ja auch keine Haftpflichtansprüche stellen,wenn er den Teller runtergeschmissen hat.

2006-09-15 07:18:29 · answer #4 · answered by maia 4 · 0 0

mhhh...ich stehe vor dem gleichen problem UND hatte sowohl einen ehevertrag als auch einen vertrag über die verfahrensweise im falle einer trennung,da auch viel geld von meiner seite eingeflossen ist.

...ich bin gerade dabei ,mit meinen beiden zwergen sozialhilfe zu beantragen.

nicht unterkriegen lassen und viel fragen,einen guten anwalt suchen
und immer weiter nach vorne sehen...auch wenn es manchmal schwer fällt!
viel glück!

2006-09-15 07:18:24 · answer #5 · answered by mondenkind 4 · 0 0

Wenn ihr keine Gütertrennung vereinbart habt oder kein Ehevertrag vorhanden ist, steht dir von dem, was während der Ehe erworben wurde, die Hälfte zu.
Du solltest dir einfach nur einen Scheidungsanwalt suchen, der weiß genau, was in diesem Fall zu tun ist.

2006-09-15 07:18:14 · answer #6 · answered by ninotschka 4 · 0 1

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