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http://de.biz.yahoo.com/13092006/286/wirtschaft-gez-januar-5-52-euro-geb-hr-f-r.html.
Langsam wird das kriminell finde ich - was findet Ihr?

2006-09-14 01:24:42 · 12 antworten · gefragt von Anonymous in Computer & Internet Sonstiges - Computer

12 antworten

GEZ ist die letzte abzocke was es gibt! Mich ärgert es immer wenn die rechnung ins haus flattert. ein freund von mir hatte mal versucht dagegen anzugehen...aber leider hat das nicht geklappt. Sowieso müssen wir in ein paar jahren die sender aussuchen und extra bezahlen, aber bevor das kommt schmeiß ich mein fernseher aus dem fenster...da mach ich nicht mehr mit. Die spinnen doch alle, was sollen wir noch alles bezahlen! Grummel!!!!

Da schaut euch mal das schreiben an cool is es schon.

Mit diesem Musterschreiben klappt es garantiert, wurde bereits erfolgreich erprobt!

Name Ort, Datum
Straße, Hausnr.
PLZ, Ort
„Teilnehmer“-Nr.: XXX

An die GEZ, per Einschreiben mit Rückschein!

Betreff: Einspruch gegen Ihre Rechnung(-en) zum Datum/Daten (sowie gegen Ihre Mahnungen vom xxx) und genereller Widerspruch gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Einspruch gegen Ihre o. g. Rechnung(-en und Mahnungen) ein und widerspreche generell der Erhebung von Rundfunkgebühren von mir. Wenn Sie von anderen Personen Gebühren verlangen, halte ich dies zwar ebenfalls für unrechtmäßig, da mich dies aber nicht betrifft, bezieht sich dieser Widerspruch nur auf Ansprüche, die Sie gegen mich erheben.

Begründung:
1. Sie dürfen Gebühren wenn überhaupt, dann nur für Empfangsgeräte erheben, die sich im Rechtsgebiet der BRD befinden. Mein Wohnort gehört seit dem 18. Juli 1990 nicht mehr zum Gebiet der BRD.
Beweis:
Am 17. Juli 1990 hat der damalige Außenminister der USA, J. Baker, den Artikel 23 des Grundgesetzes der BRD mit Wirkung zum 18. Juli 1990 gelöscht. Dieser Artikel definierte bis dahin das Rechtsgebiet der BRD. Somit erlosch de jure die BRD.
Ich gehe davon aus, daß Sie nicht dem weit verbreiteten Irrtum unterliegen, der Art. 23 GG sei gelöscht worden, weil mit dem Beitritt der „DDR“ gemäß Art. 23 GG die Deutsche Einheit vollendet worden sei. Sicherlich wissen Sie, daß der Art. 23 GG von den Alliierten vor dem sog. „Einigungsvertrag“ vom 31. August 1990 gelöscht wurde, um die sog. „Wiedervereinigung“ zu verhindern.
Vorsorglich erläutere ich den tatsächlichen Sachverhalt: Ebenfalls am 17. Juli 1990 hat der damalige Außenminister der UdSSR, E. Schewardnadse, bekanntgegeben, daß die „DDR“ zum 18.07.1990 aufgehört hat, zu existieren. Die sogenannte „Wiedervereinigung“, also der Beitritt der „DDR“ gemäß Art. 23 GG zur BRD zum 3.10.1990 war also aus drei Gründen ungültig:
A) Da die „DDR“ nicht mehr existierte, konnte sie niemandem mehr beitreten und die Volkskammer war nicht mehr berechtigt, irgendwelche völkerrechtlichen Handlungen vorzunehmen.
B ) Da der Art. 23 GG nicht mehr existierte, konnte die „DDR“ nicht gemäß Art. 23 GG der BRD beitreten.
C) Da das GG bis heute keinen Geltungsbereich mehr hat, existiert die BRD nirgendwo. Ein Beitritt zu einem solchen Staate verbietet sich von selbst.

Seit der Löschung des Art. 23 GG gehört mein Wohnort also nicht mehr zur BRD und Sie dürfen von mir keine Rundfunkgebühren verlangen.

2. Sie ziehen Ihre Gebühren auf Grund von Gesetzen der BRD ein. Bis zum 17.07.1990 teilte der Art. 23 GG der BRD ihr Rechtsgebiet zu. Dieses umfaßte bis dahin die drei westlichen Besatzungszonen des Deutschen Reiches. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrmals festgestellt (so z.B. auch 1973), daß keine Verwaltungseinheit auf einem Teilgebiet des Deutschen Reiches (also auch nicht die BRD) berechtigt ist, Gesetze zu erlassen, Erklärungen abzugeben oder Verträge abzuschließen, die über ein anderes Teilgebiet des Deutschen Reiches verfügen. Nach dem 18.07.1990 wurde im GG unter Art. 23 der Vermerk „gelöscht“ geschrieben. Später wurde diese Lücke durch gewisse europäische Absichtserklärungen aufgefüllt. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, daß die BRD heute gar kein Rechtsgebiet mehr hat und de jure nicht mehr existiert. Wer die Gesetze der BRD auf Gebiete anwendet, die nicht mehr zur BRD gehören, handelt rechtswidrig!
Ihrer Gebührenerhebung fehlt jegliche gültige Gesetzesgrundlage.

Ich behalte mir ausdrücklich vor, meine Rundfunk- und Fernsehgeräte weiterhin zu betreiben, ohne Gebühren an irgendwelche Einrichtungen der erloschenen BRD zu zahlen. Sollten Sie meinen Widerspruch nicht akzeptieren und weiterhin Zahlungen von mir fordern oder mich anderweitig belästigen, behalte ich mir ausdrücklich vor, meine bisher geleisteten Zahlungen zurückzufordern, da diese illegal erhoben wurden.

Mit freundlichen Grüßen,

2006-09-14 01:46:23 · answer #1 · answered by Sussel 2 · 2 1

mach dir darüber keine gedanken.
wenn du schon gez bezahlst, ist auch dies, wie jeder inernet-computer von dir davon schon inbegriffen
das mehrbezahlen betrifft NUR firmen, oder jene, die noch kein rundfunkgerät angemeldet haben

2006-09-14 01:29:18 · answer #2 · answered by Anonymous · 3 0

Über solch unqualifizierte Kommentare, wie sie hier zu lesen sind werden wir das Problem nicht los. Wer etwas verändern will, der muss ganz unten ansetzen und das mE ungerechte System der Rundfunkgebühren durch eine Rundfunkabgabe ersetzen. Dann bliebe mehr Geld für den Rundfunk übrig und die Leute können guten Gewissens das schauen, was sie wollen. Der österreichsche Ansatz ist mE auch der falsche, weil hier ja die Belange des Bestandsschutzes nicht berücksichtigt werden.

2006-09-14 01:42:09 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Die GEZ ist weniger das Problem, als ihre Eintreiber. Die unten angebene Webseite zeigt viele erschreckende, ja peinliche Fallbeispiele.

Wer kein TV, kein Radio hat, der soll für PC mit TV-Karte, oder für Handy mit TV Möglichkeiten zahlen. Wer als Privatmann (-frau) schon die Gebühr bezahlt braucht sich da keine Sorgen machen.

Gewerbetreibende aber werden abgezogt. Sie müssen für alles Mögliche zahlen. Übrigens muss für ein Radio am Arbeitsplatz gezahlt werden. Nicht aber für eins im Auto... es sei denn man ist selbständig.

Auf der Webseite ist ein peinlich interessanter Fall, wo ein Ehepartner den Fernseher abmeldete, der andere aber wieder anmeldete. Resultat? Zweimal Gebühren. Die gekündigten Gebühren sind noch nicht abgelaufen, die neu angemeldeten laufen aber schon. Krank, oder?!

2006-09-14 01:36:39 · answer #4 · answered by X 6 · 1 0

Ich zahle aus prinzip keine GEZ Gebühren. Sollen die mir doch erstmal nachweisen, dass ich ein Fernseher / Radio / internetfähigen PC besitze.

Sollen die mir doch die ganzen öffentlich rechtlichen Kanäle sperren. Die Sende die ich schaue bekommen doch von den Gebühren sowieso nichts ab.

2006-09-14 01:35:11 · answer #5 · answered by Tino 2 · 2 1

Klar triffts nur FIrmen, mein Arbeitgeber hat 45 PCs am Netz, jetzt kann er jeden Monat ein paar Hundert Euro zusätzlich löhnen, obwohl in der Firma höchstens 5 PCs ins Internet können.

Schwachsinn.

2006-09-14 01:33:36 · answer #6 · answered by Alex F 5 · 1 0

Naja, haben sie noch was gefunden, außer den Pc, wo sie Geld abzocken können. Was kommt als nächstes? Der MP3 Player?
Hoffentlich bring ich die jetzt nicht auf ne Idee.
Fabie

2006-09-14 01:28:47 · answer #7 · answered by ? 3 · 2 1

Die frage gabs zwar schon oft, aber das Wortspielchen "GEZ eigentlich noch" find ich prima:-))))
Und du hast recht, kriminelle Abzocke, nichts weiter

2006-09-14 01:27:54 · answer #8 · answered by wunschbox 6 · 2 1

fürs handy isses Schwachsinn aber:

aber das is nur für die die ""keinen"" Fernseher haben und einfach mit ner TVkarte am Computer schaun

die schon für TV bezahlen müssen das aber nicht

2006-09-15 06:23:08 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 0

Die GEZ ist UNVERSCHÄMT!!!!! aber das wissen wir doch aus erfahrung......

2006-09-14 01:38:10 · answer #10 · answered by Eau 6 · 1 1

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