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Mein Nachbar hat Katzen in seiner Wohnung. Er ist Alkoholiker und hat schon Probleme sich selbst zu versorgen und ich glaube seinen Katzen geht es auch nicht so gut. Jetzt ist er seit 3 Tagen verschwunden und mir tun die Katzen leid. Das Ordungsamt, Tierschutz, Verterinärbehörde... alles ist informiert, aber die brauchen einen richterlichen Beschluss um die Wohnung zu öffnen. Ich weiß, wer einen Zweitschlüssel hat. Würdet ihr mit dem Schlüssel die Wohnung öffnen und die Katzen rausholen?

2006-09-11 21:08:50 · 32 antworten · gefragt von Tinki G 3 in Tiere Katzen

32 antworten

Nein, das darfst Du nicht. Du wirst warten müssen, bis die entsprechenden Stellen reagieren. Du hast da - leider - keinerlei Befugnis. So weh wie das tut. Du würdest Dich des Einbruchs strafbar machen bzw. des unerlaubten Betretens einer fremden Wohnung und könntest sogar noch angezeigt werden.

Ich kann Dich verstehen. Dir sind da aber leider die Hände gebunden. Du hast getan, was Du tun konntest, Du hast die entsprechenden Stellen informiert.

Tut mir leid, daß ich Dir keine andere Antwort geben kann.

Ich habe aber noch eine andere Idee. Es könnte sogar sein, daß die Polizei dann schneller tätig wird. Sage doch, da Du Deinen Nachbarn jetzt länger nicht gesehen hast, Du würdest befürchten, er läge bewegungsunfähig oder vielleicht sogar schwer verletzt in der Wohnung und Du würdest Dir Sorgen machen (auch wenn das vielleicht nicht stimmt). Du wüßtest, er sei Alkoholiker usw.

2006-09-11 21:14:36 · answer #1 · answered by Anonymous · 5 2

alles richtig, was rosenstrauss8 schreibt, aber du hast doch noch eine möglichkeit. geh zum nächsten polizeirevier, schildere die situation.
du weißt, wo sich ein zweitschlüssel befindet, die tür muss also nicht aufgebrochen werden. die katzen sind seit drei tagen in der wohnung, der halter ist verschwunden. wenn du zwei polizeibeamte findest, die dazu bereit sind mitzukommen, darf die wohnung in deren beisein geöffnet werden. es dürfen jedoch nur die katzen herausgeholt werden. die tür wird wieder ordnungsgemäß verschlossen, aber von den polizisten mit einem vermerk über die öffnung versehen.
eventuell ist es möglich, dass noch jemand vom veterinäramt dabei sein muss, der aber, solltest du zwei polizisten haben, die es machen, den rechterlichen beschluss nicht benötigt.

wenn das alles nicht klappt:
noch mal zum veterinäramt, druck machen. den richterlichen beschluss können sie noch am selben tag erhalten, sie müssen sich nur drum bemühen. solche sachen werden am gericht im eilverfahren ohne viel bürokratie gemacht. - es hilft, wenn du auch dort sagst, dass ein zweitschlüssel vorliegt.

der tierschutz kann eigentlich gar nichts rechtlich machen, er kann nur zu deiner verstärkung ebenfalls dem veterinäramt auf die füße treten.

2006-09-11 21:27:30 · answer #2 · answered by KristBaum 5 · 3 1

wenn doch jemand einen ersatzschlüssel hat, dann rede doch mit der person ob die nicht in die wohnung gehen kann. Denn wenn die P einen schlüssel bekommen hat dann doch wohl um in die wohnung reinzukommen. Ich meine wenn er offiziel einen schlüssel hat, hat er doch wohl auch die erlaubtniss des wohnungsbesitzers.

2006-09-11 21:21:42 · answer #3 · answered by sheepfriend 2 · 2 1

Leben hat, auch wenn es das von Tieren ist, Vorrang. Wende dich an den örtlichen Tierschutzverein, Katzenhilfe oder ähnlich. Die dürften sich in solchen Fällen auskennen und entsprechend zu reagieren wissen.

Geh als erstes mal zu der Person, die den Zweitschlüssel hat. Wenn sie eine solchen besitzt und aus dem engen Bekanntenkreis oder gar Verwandtenkreis kommt, liegt auch eine stillschweigende Erlaubns vor, dass der- oder diejenige die Wohnung betreten darf.

Dein Nachbar wird die Konsequenszen tragen müssen.

2006-09-11 21:21:27 · answer #4 · answered by Paiwan 6 · 2 1

Ich würd nochmal bei der Polizei anrufen... sagen, dass die Katzen ganz jämmerlich schreien, oder so... und dann schauen, dass die schnell was machen

2006-09-11 21:17:58 · answer #5 · answered by Matthias 2 · 2 1

Ich würde es tun,nehme dir aber Zeugen mit ,nicht das später behauptet wird du hättest etwas gestohlen oder so.

2006-09-13 03:41:20 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

bittttttttttte gleich handeln ....das ist ja fürchterlich ...Tierschutz ....Polizei .....mach irgend etwas ...

2006-09-12 04:51:13 · answer #7 · answered by Cleo D 2 · 0 0

Versorg du die Katze für ihn, oder sag dem Bauer der soll sich um die Katze kümmern.

2006-09-12 03:20:18 · answer #8 · answered by Joker 4 · 0 0

Dann geh´ endlich rein, und hol´ sie da raus!!!!!

Ich würde die Wohnung auch ohne Schlüssel öffnen...

2006-09-11 22:34:23 · answer #9 · answered by Anonymous · 1 1

Bei Katzen kann man leider wenig machen, auch wenn einem da das Herz blutet. In die Wohnung darf man nicht, es ist Hausfriedensbruch und wird bitter bestraft. Bei Hunden könnte man noch eher handeln. Aber da Katzen nicht bellen und keine Ruhestörung auslösen, kann man auch nicht über Tricks die Polizei einschalten.

Leider kann ich Dir nur diese Antwort geben. :-(

2006-09-11 21:16:28 · answer #10 · answered by Manuel 3 · 1 1

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